754 Aufrufe
Gefragt in Plauderecke von
Es ist noch kein Problem, ich dachte nur wenn das ganze Finanzsystem den Bach
runter geht, sind ja die Banken jene welche einem alles wegnehmen können. Wenn
jetzt aber der Nachbar meines Sohnes ein Überwegungsrecht für ein ererbtes
Grundstück erteilt hat auf dem mein Sohn jetzt jetzt bauen will, hätte eine raffgierige
Bank doch größere Schwierigkeiten mit dem Haus wenn sich das Überwegungsrecht
auf meinen Sohnes bezöge. Deshalb meine Frage ob man ein
Grundstücksbezogenes Überwegungsrecht in ein Personenbezogenes
Überwegungsrecht ändern kann und darf?

2 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von georg Experte (1.8k Punkte)
Hallo marsch!

Du fragst doch auch keinen Fleischer, wie Brötchen gebacken werden?

Wenn JA...dann erwarte allerdings keine hilfreiche und vernünftige Antwort!

Hier ist ein Hilfeforum für PC, Software und alles was damit zusammen hängt und kein Referendum für Zivilrechtliche Angelegenheiten.
0 Punkte
Beantwortet von
Hi,

ganz im Gegenteil, gäbe es eine schuldrechtliche Vereinbarung (Vertrag) zwischen dem Eigentümer und einer Person so ist diese nicht übertragbar. Sie endet also sobald einer der Grundstückseigentümer wechselt (also auch der Eigentümer des zu überfahrenden Grundstücks!!).
Ist das Wegerecht jedoch als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen so bleibt das Wegerecht auch beim Übergang eines der Grundstücke auf einen neuen Eigentümer erhalten so dass das zu überfahrende Grundstück in seiner Nutzbarkeit eingeschränkt ist und daher an Wert verliert. Jeder Erwerber des "dienenden" Grundstücks muss das Wegerecht auch zukünftig dulden.

Gruß Gonozal
...