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Gefragt in Plauderecke von
Hallo,

ich habe bei Ebay Legostein zum Sofortkauf für 10 Euro + Versand gekauft von privat. 10 Min später bekam ich das Geld zurück.

Als ich gefragt habe warum der Kaufvertrag einseitig zurück gezogen wurde, kam nur "falsch" zurück.

15 Min später wurde die Ware für 10 Euro zum Bieten und 50 Euro Sofortkauf drin. Bisschen anderer Text, gleiche Bilder.

Ebay sagt dazu nur, dass die das prüfen, aber auch nix für mich machen können.

Ich wäre in meiner Unwissenheit davon ausgegangen, dass der Verkäufer selber schuld ist und ein gültiger Kaufvertrag vorliegt und er mir die Ware schicken muss. Nun hat er die Ware weiter verkauft und kann sie mir vermutlich nicht mehr liefern.

Was gibt es für rechtliche Möglichkeiten gegen den Verkäufer vor zu gehen? Was ist theoretisch möglich, was macht praktisch Sinn.
Welche Fristen muss man einhalten?

Würde mich über eure Meinung freuen.

Gruss
Ebayuser

8 Antworten

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Beantwortet von ennok Experte (1.2k Punkte)
Da dürfte wohl nichts zu machen sein.

Der Verkäufer kann sich in diesem Fall (Sofortkauf) nämlich darauf berufen, den Sofortkauf-Preis irrtümlich falsch angegeben zu haben Dann hat er das Recht, den Kaufvertrag rückgängig zu machen.

Anders würde es aussehen, wenn es eine normale Versteigerung gewesen wäre, die nur nicht den gewünschten Betrag erreicht hätte. Dann müsste der Verkäufer trotzdem liefern.
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Beantwortet von
Ja, sehe ich genauso und finde es auch absolut richtig, dass der Verkäufer wegen eines Irrtums oder in diesem Fall einer Fehlbedienung nicht auch noch ausgenutzt wird.
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Beantwortet von
Ganz so einfach ist es dann doch nicht.

Zunächst einmal ist durch Angebot und Einverständnis (Sofortkauf) ein wirksamer Kaufvertrag entstanden. Sollte es sich auf Seiten des Verkäufers um einen sog. Erklärungsirrtum (falsche Preisangabe) gehandelt haben, kommt es entscheidend darauf an, dass der Vk dem Käufer seinen Irrtum UNMITTELBAR nach Abschluss mitteilt. Ob das geschehen ist, scheint mir im vorliegenden Fall doch sehr fraglich zu sein, denn hier hat der Käufer beim Vk nachgefragt und als Antwort nur ein "Falsch" erhalten. Das als Erklärung für einen Irrtum zu werten, ist rechtlich gesehen sehr dünnes Eis.

Aber abgesehen davon: Ein Rechtsstreit wegen ein paar Euro erübrigt sich natürlich.
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Beantwortet von
er hatte das Geld ja bereits nach 10 min wieder zurück bekommen. Also das ist für mich schon sehr zeitnah und unmittelbar wenn zwischen Kauf der Ware und Rückerstattung des Geldes 10 Minuten liegen.
Die Mail mit der Nachricht "falsch" ist in meinen Augen unfreundlich aber mein Gott, so Leute trifft man immer wieder, warum nicht auch bei eBay.
Die erneute Einstellung des Artikels spricht für mich auch absolut eindeutig für einen Irrtum des Verkäufers.
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Beantwortet von
er hatte das Geld ja bereits nach 10 min wieder zurück bekommen. Also das ist für mich schon sehr zeitnah und unmittelbar wenn zwischen Kauf der Ware und Rückerstattung des Geldes 10 Minuten liegen.

Geld zeitnah zurück zu überweisen ist rechtlich keine Erklärung für einen Irrtum.
Die erneute Einstellung des Artikels spricht für mich auch absolut eindeutig für einen Irrtum des Verkäufers.

Eine persönliche Meinung hat absolut nichts mit einer rechtlichen Einschätzung zu tun. Mit der erneuten Einstellung des Artikels hat der Vk gegenüber dem rechtmässigen Käufer keinen Irrtum erklärt.

Eine zeitnahe schriftliche Erklärung über einen Irrtum liegt im vorliegenden Fall offenbar nicht vor - und allein darauf kommt es an.
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Beantwortet von
Hallo, 10, 15 Minuten, wo ist der Unterschied?
Es steht nichts darüber wann das Verkaufsangebot gestartet wurde.
Also sind es Minuten, Stunden oder gar Tage vergangen und zwar vor dem Sofortkauf?
Und eine weitere Frage, wie sah es beispielsweise mit anderen die mitgeboten haben oder konnte man irgendwie andere "Lebenszeichen" sehen?
Denn ist durchaus möglich, dass der Verkäufer sich wirklich vertan hat und dies merkte (und nachher korrigierte) er erst als das Geld für den Sofortkauf angekommen ist.
Immerhin gab es nachher die Kohle zurück.
Zumindest von der Seite her, sah eBay keinen Handlungsbedarf.
Die "komische" Antwort sollte auch kein Problem sein, vielleicht wusste er nicht besser oder einfach selber erschrocken war.
Verkauf als eine Privatperson, da sind schon solche Fehler möglich.
Natürlich gibt es auch welche die genau wissen was sie tun.
Nur hier ist das Anhand der gemachten Angaben, halt der Problemdarstellung nicht ersichtlich.
Man kann sich "rächen" und eine berechtigte Bewertung abgeben.

Gruß
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Beantwortet von
Eine persönliche Meinung hat absolut nichts mit einer rechtlichen Einschätzung zu tun.

Du bist ja richtig lustig. Was glaubst Du eigentlich wie Gerichtsurteile zustande kommen?
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Beantwortet von
Bewertung kann man nicht abgeben, da der kauf abgebrochen
wurde.
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