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Gefragt in Plauderecke von derpfleger Experte (1.5k Punkte)
Erstreckt sich ein Zebrastreifen bis über den von der Strasse abgesetzten, parallel verlaufenden Radweg?

Situation (jew. vom Mittelstreifen nach aussen):
Einspurig in beide Richtungen für die Autofahrer.
Daneben jeweils eine Reihe parallel zur Strasse parkende Autos.
Bordsteinkante.
Reihe mit Bepflanzung.
Radweg.
Fußweg.
Der Zebrastreifen ist nur auf der Strasse angezeichnet, die dazugehörigen Schilder stehen an der Bordsteinkante.

Fußgänger haben beim Überqueren der Strasse Vorrang vor den Autofahrern. Kommen sie sicher über die Strasse, stehen sie aber vor dem teilw. doch mit recht vielen, schnell fahrenden Radfahrern (bietet sich an, Strecke ist stur geradeaus) belegten Radweg. Müssten die Radfahrer nicht geanuso anhalten, oder haben sie Vorrang vor den querenden Fußgängern?

fragt sich der radfahrende
derpfleger

3 Antworten

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Beantwortet von computerschrat Profi (32.8k Punkte)
Hallo,

nach deiner Beschreibung sind Straße und Radweg durch die Pflanzreihe getrennt und die Schilder zur Kennzeichnung des Zebrastreifens "umrahmen" nur die Straße, nicht den Radweg. Dann gilt nach meinem Dafürhalten der Zebrastreifen nicht auf dem Radweg.

Aber auch wenn der Zebrastreifen den Radweg mit einschließen sollte. Ich würde mich als Fußgänger nicht auf mein Vorrecht verlassen. Viele - ausdrücklich nicht alle!- Fahrradfahrer fühlen sich in einem rechtsfreien Raum und fahren gerade so, wie es ihnen am günstigsten scheint. Auf Fußwegen, am linken Straßenrand oder in Gegenrichtung in der Einbahnstraße. Bei uns stehen am Eingang der Fußgängerzone zusätzlich große Schilder "Einfahrt für Fahrräder verboten", aber es hindert die meisten nicht, hier mit hoher Geschwindigkeit durchzufahren.

Also, auch wenn der Zebrastreifen auf dem Radweg gilt: vorsichtig bleiben.

Gruß
computerschrat
0 Punkte
Beantwortet von
Einige Fahrradfahrer haben ohnehin ein etwas eigenartiges Verhältnis zu Zebrastreifen.
Auf der einen Seite denken sie, sie müssten nicht halten um Fußgänger rüber zu lassen, auf der anderen Seite denken sie, sie hätten bei der Benutzung eines Zebrastreifens die gleichen Rechte wie Fußgänger (obwohl sie diese den Fußgängern ja selber gar nicht einräumen). Irgendwie eigenartig.
0 Punkte
Beantwortet von derpfleger Experte (1.5k Punkte)
Dass sich Radfahrer oft nicht an Verkehrsvorschriften halten ist ein Thema für sich. Das ist der ewige Streit unter den versch. Verkehrsteilnehmern.

Die beschriebene Situation finde ich aber trotzdem sehr unbefriedigend, denn eine Eindeutigkeit geht aus der Beschilderung und der Kennzeichnung auf dem Boden nicht wirklich hervor. Die Bepflanzung ist rings um den Zebrastreifen natürlich ausgesetzt, genauso gilt ja vor und nach einem Zebrastreifen ein Parkverbot. Man könnte also als Radfahrer durchaus sehen, dass da gerade Fußgänger queren. Nun ist das auch noch in der Nähe einer Schule und Kita, so dass dort häufig Kinder oder Eltern mit Kinderwagen queren. Da wäre etwas mehr Rechtssicherheit durchaus wünschenswert.
Letztendlich läuft es meist so ab, dass jeder aufpassen muss, und in der Regel sind es eben dann die Fußgänger die etwas irritiert erst die Autofahrer zum Halten bringen, dann aber ängstlich die Radfahrer passieren lassen müssen...

Also: falls jemand in der StVO irgendeinen Passus kennt, der so eine Situation eindeutig regelt: nur heraus damit.

Gruß derpfleger
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