Dass sich Radfahrer oft nicht an Verkehrsvorschriften halten ist ein Thema für sich. Das ist der ewige Streit unter den versch. Verkehrsteilnehmern.
Die beschriebene Situation finde ich aber trotzdem sehr unbefriedigend, denn eine Eindeutigkeit geht aus der Beschilderung und der Kennzeichnung auf dem Boden nicht wirklich hervor. Die Bepflanzung ist rings um den Zebrastreifen natürlich ausgesetzt, genauso gilt ja vor und nach einem Zebrastreifen ein Parkverbot. Man könnte also als Radfahrer durchaus sehen, dass da gerade Fußgänger queren. Nun ist das auch noch in der Nähe einer Schule und Kita, so dass dort häufig Kinder oder Eltern mit Kinderwagen queren. Da wäre etwas mehr Rechtssicherheit durchaus wünschenswert.
Letztendlich läuft es meist so ab, dass jeder aufpassen muss, und in der Regel sind es eben dann die Fußgänger die etwas irritiert erst die Autofahrer zum Halten bringen, dann aber ängstlich die Radfahrer passieren lassen müssen...
Also: falls jemand in der StVO irgendeinen Passus kennt, der so eine Situation eindeutig regelt: nur heraus damit.
Gruß derpfleger