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Gefragt in Plauderecke von
Hallo, ich bin Nachtwächter.
Und ich habe eine eigene, kleine ganz primitive Homepage. Gerne
würde ich das berühmte Bild von Rembrandt "Die Nachtwache" auf die
Startseite meiner Homepage setzen. Wenn ich jetzt zb
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/0b/Rembrandt
_van_Rijn-De_Nachtwacht-1642.jpg/1024px-Rembrandt_van_Rijn-
De_Nachtwacht-1642.jpg
verlinke oder einen Link zu dem Bild auf der Webseite vom Rijsmuseum
in Amsterdam setzte, verstösst das gegen Copyright-Gesetze?
Oder ist das berühmten Sachen okay?

9 Antworten

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Beantwortet von
Hi,

wenn Du das Foto selbst gemacht hast, dann kannst Du es auf deiner Webseite verwenden und verlinken.
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Beantwortet von
Die Erben von Rembrandt können dir nichts mehr, ggf. aber der Fotograf desBildes, das du veröffentlichen willst.

Ob kleine, ganz primitive Homepage oder umfangreich-aufwändige: Verwende nur eigenes Material oder Material mit Erlaubnis und entsprechenden Hinweisen.
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Beantwortet von
es gibt freie bilderarchive. da kannst verlinken oder verwenden

www.bildersuche.org/kostenlose-bilder-lizenzfreie-fotos.php
0 Punkte
Beantwortet von
Auch der Begriff „lizenfrei“ darf nicht so verstanden werden, dass man Bilder nach Belieben verwenden darf. Und auf Nutzungbedingungen von Online-Anbietern, die nicht dem deutschen Rechtssystem unterliegen würde ich mich schon mal gar nicht verlassen; denn die stehen dir auch nicht zur Seite, wenn es denn mal drauf ankommt. Ich weiß, wovon ich rede. Lass also die Finger davon.
0 Punkte
Beantwortet von
Es gibt doch wahrscheinlich hunderte oder tausende Fotos von
Rembrandts Nachtwache im Web. Und die unterschieden sich alle nur
in der Größe und evtl. Helligkeit. Was wäre, wenn man sich eines dieser
Fotos downloadet und dann mit Paint leicht verändert? ZB die Größe auf
97% ändern und einen ganz kleinen Teil, der dunkelgrau ist, in Schwarz
ändert? Dann kann es doch eigentlich nicht mehr als Dublette oder
Copyrightverletzung gelten?
Übrigens: wenn ich die Adresse des Fotos von der Wikipedia checken
lasse:
http://www.tineye.com/search/760f3f88908b7ebdac27cf8b07d5e58b10
8bd0e6/
dann kommt als Ergebnis:
"...3,973 Results
379 results belong to image collections.
Searched over 14.934 billion images in 3.2 seconds...."
Von daher braucht der Threaderöffner doch wohl auch nichts
befürchten, oder?
0 Punkte
Beantwortet von
Doch schon.
0 Punkte
Beantwortet von friedel Experte (3.3k Punkte)
Nein, er braucht nichts zu befürchten. Verwertungsrechte gibt es hier nicht zu beachten. Hier ist nur das Urheberrecht relevant. Rembrandt ist mehr als 70 Jahre tot. Das Urheberrecht ist also erloschen. Und ob der Fotograf Urheberrechte an seinem Foto hat, hängt davon ab, ob das Foto eine Schöpfung, im Sinne der Kunst, ist. Wenn er das Bild also mit besonderen Lichteffekten aus einer besonderen Perspektive oder sonst irgendwie arrangiert fotografiert hätte, könnte das Foto eine Schöpfung sein, deren Urheber dann natürlich der Fotograf wäre. Das ist hier aber eindeutig nicht der Fall, zumal das ja nicht mal eine Fotografie sondern ein Scan ist.

Jetzt musst du dir noch überlegen, welche Gesetze sonst noch verhindern könnten, dass du das Foto verwenden darfst. Das Bild ist nicht jugendgefährdend, verleitet nicht zu Straftaten, wirbst nicht für Drogen, verrät keine Staats- oder Militärgeheimnisse... Du darfst es verwenden.

Aber um es legal verwenden zu dürfen, musst du es natürlich auf deinen Webspace kopieren und von dort verlinken. Deep Links sind in der Regel nicht erlaubt.

Ob du das Bild verwenden darfst, hättest du am einfachsten dort feststellen können, wo du das Bild her hast. Auf https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Rembrandt_van_Rijn-De_Nachtwacht-1642.jpg kannst du lesen:

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
...
Es wurde festgestellt, dass diese Datei frei von bekannten Beschränkungen durch das Urheberrecht ist, alle verbundenen und verwandten Rechte eingeschlossen.


Viel eindeutiger geht es wirklich nicht.
0 Punkte
Beantwortet von ennok Experte (1.2k Punkte)
Ein Foto muss keine Schöpfungshöhe besitzen, es ist automatisch urheberrechtlich geschützt:


Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 2 Geschützte Werke

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

5.
Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;


https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html
0 Punkte
Beantwortet von
Klasse Antworten, besonders die von Friedel. Besten Dank !
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