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Gefragt in Plauderecke von hallogen Experte (1.6k Punkte)
Nun wird bald die Störerhaftung abgeschafft, sagt man.
Mein Schlafzimmer mache ich dann zum WLan-Hotspot.
Alle islamistischen Terroristen aus der Nachbarschaft sparen sich den eigenen Internetanschluß.
Telefonieren,skypen und mailen mit den Talibanesen in aller Welt über meinen Anschluß. Mein Provider muß natürlich die Verbindungsdaten mitloggen und irgendwann,früh morgens,wenn ich noch im Bett liege habe ich das SEK im Haus.
Im Provider-Log stand natürlich, daß ich der gesuchte, mutmaßliche Terrorist sein könnte?
Was ist mit Gema und den Urheberrechtsanwälten? Die können dann ja auch dicht machen. Ich wäre ja endlich völlig unschuldig weil es irgend ein Nachbar war...das mit dem Filesharing.
Führt das neue Gesetz die Vorratsdatenspeicherung nicht erst recht ad absurdum?
Das Ganze ist natürlich nur rein hypotetisch weil mein Router sowieso permanent über einen VPN-Tunnel online geht...insofern wären alle Kriminellen bei mir sowieso jetzt schon relativ sicher.

6 Antworten

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Beantwortet von
Das Ganze ist natürlich nur rein hypotetisch weil mein Router sowieso permanent über einen VPN-Tunnel online geht..
airmon-ng, *Z*-ng, *Z*-ng, pyrit, dazu noch eine entsprechend potente Hardware und Du wirst rein hypothetisch ins Staunen gebracht.

Dem Rest kann ich nicht so recht folgen, meinst Du jetzt gut oder gar nicht gut, dass es geändert wird?
Ich finde es gut, aber nicht alles ist noch geklärt und zwar "gefahrgeneigte Dienste" ... echt cool wie das klingt:-D

Nach Deiner Logik müsste man beispielsweise den Busfahrer belangen, weil er nicht dafür gesorgt hat, dass unter den Fahrgästen ein Schwarzfahrer mitgefahren ist.
So wird nur derjenige abgemahnt, mit einer Strafe belegt, der dabei erwischt wurde.
Emm, es hängt natürlich davon ab, wie weit ich Dir folgen konnte...
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Beantwortet von
moin

Dem Rest kann ich nicht so recht folgen, meinst Du jetzt gut oder gar nicht gut, dass es geändert wird?


ich geh mal davon aus, dass er das ganze gut findet, aber angst davor hat, dass ihn die gsg9 morgens aus dem bett holt ;-)

auf die antwort warten auch noch so einige anwälte.......

Ra Christian Solmecke

das video "regierung kippt störerhaftung bei offenem wlan" ist auch sehr interessant
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Beantwortet von
was ändert die störerhaftung an deinem wlan? nichts.

es geht doch um die hotspots in kneipe, cafe, supermarkt usw.
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Beantwortet von computerschrat Profi (32.2k Punkte)
@Basilikum,

der Fortfall der Störerhaftung könnte es leichter machen, eigene Aktivitäten fremden Nutzern des eigenen W-Lans in die Schue zu schieben. Dazu muss ich nur mein eigenes W-Lan zum öffentlichen Hot-Spot machen. Schon kann ich selbst alles machen und bin es hinterher nicht gewesen.

Gruß
computerschrat
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Beantwortet von
es geht doch um die hotspots in kneipe, cafe, supermarkt usw.
Emm das erwähnte Video "Regierung kippt Störerhaftung bei offenem WLAN. Freie WLANs ab Herbst für alle Bürger?" hast Du schon mit dem Ton angesehen oder doch von den Lippen abgelesen?
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Beantwortet von
1. Niemand wird gezwungen eine Mauer zu bauen.

2. Es gibt auch MAC-Adressen.
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