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Gefragt in Webseiten HTML von
Ein angeblicher web disigner hat meiner mutter überteuert ein produkt verkauft welches kurz nach
vertragsabschluss erstellt wurde aber gleich nach ca 14 tagen wurde die webseite von der firma wider
blockiert. Meine mutter hat alles nach vereinbarung getan. Dennoch vordert die firma 6 jahre später
die gesammte summe!
Zu meiner frage. Kann man herausfinden wie lange die homepage online war? Oder zu welchem
zeitpunkt die hompage durch die firma blockiert wurde?

Ich selber habe kaum pc kentnisse, darum suche ich hier jemanden der mir weiterhelfen kann.
Ich habe schon die toolbar.netcraft.com ausprobiert, dort konnte ich leider nicht die gewünschte
antwort finden!

7 Antworten

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Beantwortet von mickey Experte (5.5k Punkte)
Vor 6 Jahren? Wurde zwischenzeitlich mal angemahnt oder eine Rechnung gestellt? Falls nicht wäre ich erstmal entspannt, siehe die üblichen Verjährungsfristen, die da lauten dass...

"... die sogenannte regelmäßige Verjährungsfrist immer drei Jahre beträgt (§ 195 BGB).
Die Verjährung beginnt immer mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Inhaber davon wusste oder zumindest hätte wissen sollen (§ 199 Abs. 1 BGB).
"

Weitere Infos zu der HP liefert dir auch die Denic, oder Archive.org mit der Wayback Machine.

Gruß
Mic

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Beantwortet von
Kann den namen der Firma nicht nennen. Möchte die Hunde nicht
warnen mit diesem Eintrag!
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Beantwortet von mickey Experte (5.5k Punkte)
Ich hatte dich nicht um einem Namen gebeten. Die weitere Recherche obliegt einzig dir.

Gruß
Mic

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Beantwortet von
Meine mutter hatte den vertrag gekündig nach ca 6 monaten vertrags
dauer! Es kamen immer wider rechnungen für längst beglichene
rechnungen.
Nun ist die einladung fürs schlichtungs gericht gekommen. Die firma hat
einen überteuerten anwalt in zürich.
Ich hab recherchiert und herausgefunden, ändliche verfahren gegen
diese firma sind mangels beweisen eingestellt worden!
Deshalb meine frage: wie finde ich heraus zu welchem zeitpunkt diese
hompage blockiert wurde....?
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Beantwortet von computerschrat Profi (32.7k Punkte)
Hallo Lukas,

wenn die Kündigung nach sechs Monaten, also vor gut fünf Jahren erfolgte, nehme ich an, dass sie mittlerweile wirksam geworden ist. Wichtig ist, dass die Kündigung nachvollziehbar und belegbar erfolgte.

Die Mahnungen für bereits bezahlte Rechnungen habt ihr hoffentlich nicht einfach abgeheftet, sondern darauf geeignet reagiert.

Im Übrigen kann ich nur dringend empfehlen, einen Anwalt einzuschalten, denn wenn die Gegenseite bereits mit Anwalt arbeitet, wirst du mit eigener Argumentation nicht viel erreichen. Dieser Anwalt wird dann auch Mittel finden, den Zeitpunkt der Abschaltung der Webseite zu ermitteln.

Gruß
computerschrat
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Beantwortet von
die üblichen Verjährungsfristen, die da lauten

Wenn die Mutter aber nicht privat, sondern gewerblich den Vertrag geschlossen hat, dann gelten diese Fristen nicht.
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Beantwortet von mickey Experte (5.5k Punkte)
@dieKutte, da ich hier von einer "Mutter" lese ist für mich erstmal von einer Regelverjährungsfrist gemäß § 195 BGB auszugehen.
Eventuell anwendbare Sonderverjährungsfristen die sich abseits des BGB aus Ansprüchen vertraglicher Vereinbarungen, des Handelsgesetzbuches oder Aktiengesetzes ergeben könnten, dürften bis zur Spezifizierung des Falles durch den Fragesteller erstmal zu vernachlässigen sein.

Gruß
Mic

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