Hallo Lukas,
wenn die Kündigung nach sechs Monaten, also vor gut fünf Jahren erfolgte, nehme ich an, dass sie mittlerweile wirksam geworden ist. Wichtig ist, dass die Kündigung nachvollziehbar und belegbar erfolgte.
Die Mahnungen für bereits bezahlte Rechnungen habt ihr hoffentlich nicht einfach abgeheftet, sondern darauf geeignet reagiert.
Im Übrigen kann ich nur dringend empfehlen, einen Anwalt einzuschalten, denn wenn die Gegenseite bereits mit Anwalt arbeitet, wirst du mit eigener Argumentation nicht viel erreichen. Dieser Anwalt wird dann auch Mittel finden, den Zeitpunkt der Abschaltung der Webseite zu ermitteln.
Gruß
computerschrat