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Gefragt in Plauderecke von
Hallo,
der Sachverhalt: jemand vor hat einigen Jahren ein kleines
Appartment gekauft. Das ganze Haus wird seit über 50 Jahren mit
Nachtspeicher beheizt. D. h. jeder Eigentümer hat einen Zähler mit 2
Skalen (Hauptzeit + Nebenzeit im Keller). Und ausschl. während der
Nebenzeit (22-6, 14-16 Uhr) wird der Nachtspeicherofen Stiebel Eltron
ETB 75 aufgeladen. So weit, so gut. Nun hat aber vor kurzem der
örtliche Stromversorger wieder mal kräftig die Preise erhöht. Mein
Verwandter hat daraufhin im [xurl=https://supportnet.de/faqsthread/2368971|Kein Internet? Die ultimativen Lösungsschritte]Internet[/url] Nachtspeicher-Tarife verglichen
und aufgrund der Ersparnis von ca. 1/3 pro Jahr einen Wechsel zu
einem anderen Versorger eingeleitet. Der alte Versorger (Stadtwerke)
hat auch die Kündigung (2 gesonderte Verträge für "normale"
Stromlieferung und Nachtstromsonderabkommen) akzeptiert, der
neue V. den Vertrag bestätigt. Danach kam dann aber 1 Tag später
eine Email des neuen V. mit dem Text ".... Leider hat uns Ihr
Netzbetreiber informiert, dass es sich bei Ihrer Anlage nicht um eine
Nachtspeicherheizung mit getrennter Messung per Zweitarifzähler,
sondern um eine Messung für normale Verbraucher per
Zweitarifzähler handelt. ... daher müssen wir leider die Preise Ihres
neuen Stromvertrages deutlich erhöhen....". Was ist davon zu halten,
wer spielt da falsch? Der alte Versorger, der mit einer Wortklauberei
den Wechsel verhindern oder vermiesen will? Oder trickst der neue
Versorger? An wen kann man sich wenden: Bundesnetzagentur,
Verbraucherschutz, oder gleich zum RA?
Für Tipps danke im Voraus!

3 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von
[quote]Das ganze Haus wird seit über 50 Jahren mit
Nachtspeicher beheizt. [/quote]
Auch wenn ich Dir mit Deinem Problem nicht helfen kann, halte ich asbesthaltige Nachspeicheröfen nicht für wirklich sinnvoll. Da solltest Du mal über einen Austausch nachdenken ...
0 Punkte
Beantwortet von
Ruf doch beim neuen Versorger an und sag denen, dass es bis
jetzt auch geklappt hat und das die sich ein bisschen kümmern
sollen, dass es bei denen auch klappt.


Beim alten Versorger kannst du anrufen und fragen, ob man
noch was am preis machen kann (sofern du aus dem neuen
Vertrag raus kommst)
0 Punkte
Beantwortet von mixmax Experte (2.2k Punkte)
Da du den Vertrag unter anderen Vorraussetzungen geschlossen hast, kannst du ja in jeden Fall den neuen Vertrag wiederrufen.

Geh auch mal zum Verbraucherschutz.

Frage beim neuen Anbieter mal nach ob eine Nachrüstung eines seperaten Zählers für die Nachtspeicherheitzung in Frage kommt um den günstigeren Tarif zu erhalten. Der scheint sich ja daran zu stören, dass du auch Waschmaschine und Herd nachts über den günstigern Strom laufen lassen kannst. Das wäre ja nicht der Fall wenn es einen zweiten Stromtähler nur für den Nachtspeicher gibt.
Wobei - wer zahlt den Zählereinbau - muss der verblombt werden oder glauben die dir deine Ehrlichkeit wenn du selber den Strom misst.
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