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Gefragt in Webseiten HTML von werderfan Einsteiger_in (59 Punkte)
hallo allerseits, gilt die dsgvo auch für privatbetriebene homepages, die nur infos über die gemeinde und deren vereine enthält (kein link zu facebook, keine werbung usw.). vielen dank schon vorab für hilfreiche antworten.

2 Antworten

+1 Punkt
Beantwortet von computerschrat Profi (32.2k Punkte)
Hallo,

natürlich gilt die DSGVO auch für private Homepages. Wenn aber die Seite keinerlei schutzwürdige Daten enthält und auch keine solchen Daten sammelt, dann werden die Anforderungen der DSGVO schon fast erfüllt. Es kann aber immer noch der Anbieter, bei dem die Seite gehostet wird, Verbindungsdaten sammeln und damit kann schon ein Konflikt mit der DSGVO entstehen. Mindestens dann, wenn nicht in einer Datenschutzerklärung auf diesen Umstand hingewiesen wird und der Grund dieser Datenerhebung genannt wird.

Die Webseite sollte also in jedem Fall eine Datenschutzerklärung enthalten, in der auf die mögliche Aufzeichnung von Verbindungsdaten (meist IP-Adresse, Betriebssystem, Browser, und Provider des aufrufenden Rechners) hingewiesen wird.

Bei Vereinsseiten wird es immer dann kritisch, wenn z.B. Bilder von Veranstaltungen gezeigt werden, auf denen ja immer Personen erkennbar sind. Im Grunde fordert die DSGVO dann, dass von jeder erkennbaren Person eine Einverständniserklärung vorliegen muss. Allein daran erkennt man, welch weltfremde Leute diese Verordnung zusammengeschrieben haben.

Gruß computerschrat
+1 Punkt
Beantwortet von kromgi Experte (3.7k Punkte)
Wenn du deiner "Arbeit" weiterhin unbesorgt nachgehen willst, könntest du die Vereinsvorsitzenden ansprechen, ob nicht für jedes Vereinsmitglied ein pauschales Einverständnis zur Veröffentlichung von Bildern ausschließlich auf deiner Homepage verfasst & entsprechend unterschieben werden kann. Schließlich sind es keine öffentlichen Veranstaltungen. Sollte jemand dann nicht unterschreiben, kannst du eben nur noch allgemeine Sachen veröffentlichen, ohne Namen und Personen zu erwähnen. Und dann kannst du deine Tätigkeit eigentlich schon einstellen. Es ist schwierig im Moment, weil auch viel Halbwissen verbreitet wird & Unsicherheit herrscht. Die neuen Regelungen sind m.E kontraproduktiv und lässt Abmahnanwälte wach werden.....
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