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Gefragt in Plauderecke von
hallo

Als mir mal vor Jahrzehnten Zwei Backenzähne gezogen wurden habe ich drauf bestanden ,daß ich diese mit nach hause nehmen wolle. Die Zahnärztin war noch sehr jung und ich hab sie warscheinlich auch  mit meinem Wunsch überrumpelt. Die Schwester muste die Extraktate in Wasserstoffperoxid säubern und in ein Tütchen packen.

Den Älteren unter uns ist möglicherweise noch der Bäckermeister und Überlebenskünstler Rüdiger Nehberg ein Begriff. Der hat seine Vorhaut, Blinddarmvortsatz und paar Krampfadern in Alkohol eingelegt und  im Regal zu stehen.

Heute hat meine Schwägerin ihre Knie-OP.  Sie hätte sich nicht mal ansatzweise getraut  irgendwelche Besitzansprüche geltend zu machen. Ich schon. Hätte ich eine Chance?

3 Antworten

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Beantwortet von suppnetfan Experte (1.6k Punkte)
Juristisch betrachtet spielt es vermutlich eine große Rolle, ob das Teil noch von Wert ist.Bei einem Blinddarm oder einem Zahn vermute ich nicht. Bei einem Geschlechtsteil - wenn es gut erhalten und funktionsfähig ist - vielleicht schon. Allerdings müsste man da auch die Kosten für die Konservierung und den erhöhten Aufwand berücksichtigen
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Beantwortet von ch55 Experte (3.8k Punkte)
Hallo,

dazu fällt mir nur eines ein: krank !  ::)
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Beantwortet von
Hi,

hatte das vor einiger Zeit mal einen Freund gefragt (Chirurg).
Er hat gesagt, dass alles dein "Eigentum" ist - ist ja von deinem Körper - auch wenns rausgenommen/abgetrennt wurde.

Grüße

Roland
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