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Gefragt in PC-Sonstiges von
Moin,

Frage steht ja schon oben. Möchte mal wissen ob sich jemand damit auskennt. Darf der Händler sich darauf berufen, dass versehentlich ein falscher Preis angegeben wurde und den neuen teureren verlangen? Oder kann ich mich auf das ursprüngliche Angebot berufen?

Danke schon mal!

4 Antworten

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Beantwortet von macgyver031 Experte (2k Punkte)
Falls ein Auftragsbestätigung mit der günstigeren Preis gesandt wurde, so hat der Händler den Preis zu gewähren.

Bei einer Offerte, gibt es auch Gültigkeitsfristen, woran ein seriöser Händler gebunden ist.

Wurde weder Offerte noch Auftragsbestätigung gesandt, so ist der Händler nicht verpflichtet auf den günstigen Preis.

Gewisse (unseriöse) Händler haben in der AGB Klauseln die das zu gunsten von Händler geregelt ist. In diesem Fall, falls es Rechtswidrig ist, nur über das Gerich anfechtbar. Hier hat der Kunde aber die Möglichkeit vom Vertrag zu lösen, d.h. man erhält die Ware nicht und muss auch nichts zahlen.

Ich selber habe bei einem seriösen Händler Ware bestellt welches am Tag darauf 20% teurer wurde. Ich habe es für den Preis erhalten, zu dem ich die Auftragsbestätigung erhalten habe (sprich 20% günstiger).

Bin kein Anwalt, evtl. muss man das bei solchen abklären.
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Beantwortet von
So in etwa hatte ich mir das schon gedacht, hört sich aber sehr glaubwürdig an!

Vielen Dank!
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Beantwortet von computerschrat Profi (32.7k Punkte)
Die Bindung an den Preis aus der Auftragsbestätigung gilt aber nicht unbegrenzt lange. Bei Kaufverträgen für Autos gilt die Bindung 6 Monate. Ist die Lieferzeit länger, muss ein ggf. höherer Preis bezahlt werden. Ich gehe davon aus, dass es bei einem Notebook ähnlich ist. Es kommt auch darauf an, wer die Lieferverzögerung zu vertreten hat. Angenommen der Verkäufer hat es nach Vertragsabschluss versäumt, das Notebook rechtzeitig beim Hersteller zu bestellen, dann ist es sein Fehler und er muss dafür einstehen.

Gruß computerschrat
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Beantwortet von
Naja, bloss wie willste beweisen dass der Händler zu spät geordert hat???
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