Falls ein Auftragsbestätigung mit der günstigeren Preis gesandt wurde, so hat der Händler den Preis zu gewähren.
Bei einer Offerte, gibt es auch Gültigkeitsfristen, woran ein seriöser Händler gebunden ist.
Wurde weder Offerte noch Auftragsbestätigung gesandt, so ist der Händler nicht verpflichtet auf den günstigen Preis.
Gewisse (unseriöse) Händler haben in der AGB Klauseln die das zu gunsten von Händler geregelt ist. In diesem Fall, falls es Rechtswidrig ist, nur über das Gerich anfechtbar. Hier hat der Kunde aber die Möglichkeit vom Vertrag zu lösen, d.h. man erhält die Ware nicht und muss auch nichts zahlen.
Ich selber habe bei einem seriösen Händler Ware bestellt welches am Tag darauf 20% teurer wurde. Ich habe es für den Preis erhalten, zu dem ich die Auftragsbestätigung erhalten habe (sprich 20% günstiger).
Bin kein Anwalt, evtl. muss man das bei solchen abklären.