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Gefragt in PC-Sonstiges von
Hallo,

Im September des letzen Jahres habe ich mir bei Mediamarkt ein " Primebook Trekstor U13 B Po" gekauft.

Nach ca 4 Monaten ist das Gerät nicht mehr richtig hochgefahren. Von Trekstor wurde daraufhin das Mainboard ausgetauscht, was insgesamt einen Monat dauerte.

Vor drei Wochen ist ein Scharnier am Deckel kaputt gegangen, und der Akku ist, ohne dass die Leistung langsam abgebaut hat  auf max 15 Min Betriebszeit  gesunken.

"Zum Glück,gerade noch in der Garantiezeit"

Ich hatte das Netbook nach einem Telefonat mit Trekstor dann wieder eingeschickt, wohlwissend, dass ich wieder mit ca vier Wochen Reparaturzeit rechnen konnte.

Ich habe dann telefonisch einmal wöchentlich da etwas "rumgenervt" um das alles etwas zu beschleunigen.

Ohne weitere Rücksprache von Trekstor, bekam ich nun Heute ein Paket, in dem ein " Trekstor P15-P"  lag,

mit dem Begleitschreiben auf dem u.a. stand  :

"Die Reparatur ihres Gerätes/Artikels  war unwirtschaftlich. Sie erhalten daher einen kostenlosen Austausch, des Nachfolgemodells"

Also als Nachfolgemodell, kann ich das nicht erkennen, da ich ein 13 Zoll hatte, und jetzt ein 15 Zoll bekomme.

Auf dem ersten Blick sieht es aus, als hätte  ich ein Glücksgriff, aber wenn ich die Geräte vergleiche, muss ich auf einige Vorteile, auf die es mir beim Kauf ankam verzichten.

zB  hatte ich als Prozessor einen Pentium silver 5000, und in diesem Gerät einen 4200.

Dann hatte ich 1 USB mehr.

Speicher hatte ich 64 GB, konnte aber um weitere 256 GB erhöhen. Jetzt habe ich 128, kann das aber nicht durch den Einbau einer ssd erhöhen.

Das sind so die ersten Unterschiede die mir so aufgefallen sind, weitere werden über das Wochenende sicherlich folgen.

Meine Frage ist nun, kann ich auf ein Ersatzgerät bestehen, dass man wirklich als Nachfolgegerät bezeichnen kann, bzw, kann ich darauf bestehen, dass mein zur Reparatur eingeschicktes Netbook  auch repariert wird.

Oder hat das neue Gerät, Vorteile, die ich bisher noch nicht gesehen habe. Den um 2 Zoll  größeren Bildschirm, betrachte ich nicht als Vorteil.

Allgemeine Meinungen zu Trekstor, sind mir bekannt, und würden sich nicht als hilfreich zeigen. :-)

Gruß

Sam

4 Antworten

+1 Punkt
Beantwortet von computerschrat Profi (32.2k Punkte)
Hallo Sam,

grundsätzlich hat der Hersteller bzw. der Händler dreimal die Wahlmöglichkeit zwischen Reparatur, Austausch oder Ersatz. Wenn, wie in deinem Fall der Austausch mit einem Gerät erfolgt, das wesentliche Eigenschaften der Ursprungsmodells nicht erfüllt, kannst du auf Minderung des Kaufpreises oder auf Rückabwicklung drängen. Minderung bedeutet, dass du einen Ausgleich für den gegenüber dem vereinbarten Nutzwert des gekauften Geräts nur einen verminderten Nutzen hast, die Differenz wird dann ausgeglichen. Im Fall des Totalausfalls des Originalgeräts ist das eher nicht anwendbar.

Rückabwicklung bedeutet, dass der Kaufvertrag zurück abgewickelt wird, du gibst das Gerät zurück und erhältst den Kaufpreis zurück. In dem Fall wird aber einen Nutzungsausgleich berechnet, denn du hast ja über einen gewissen Zeitraum den vollen Nutzen aus dem Gerät gezogen und für diese Zeit musst du die Nutzung bezahlen. Nach nun offenbar zwei Jahren kann das schon in die Nähe des ursprünglichen Kaufpreises gehen, so dass du am Ende mit der Rückabwicklung möglicherweise draufzahlst.

Du kannst den Hersteller nicht dazu zwingen, dir genau das Gerät wieder zu ersetzen, wenn er ein solches nicht mehr im Programm hat, denn auch für den Hersteller muss es wirtschaftlich zumutbar bleiben, deinen Gewährleitungsanspruch zu erfüllen..

Versuche ggf. ein anderes Modell aus dem Produktprogramm des Herstellers als Austauschgerät vorzuschlagen. Dabei kannst du auf die für dich wesentlichen Kaufargumente für das Ursprüngliche Gerät hinweisen, die von dem herstellerseitig angebotenen Austauschmodell nicht erfüllt werden. Wenn das nicht funktioniert, würde ich das vom Händler vorgeschlagene Austauschgerät nehmen. Alle anderen Aktivitäten führen mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang.

Gruß computerschrat
0 Punkte
Beantwortet von
@ computerschrat,
vielen Dank, für deine wirklich sehr verständliche Erklärung. So ungefähr hatte ich es auch vermutet.
Allerdings ist das Gerät noch nicht ganz ein Jahr alt.

Gruss und ein schönes WE

Sam
0 Punkte
Beantwortet von
Zur Info
" mit etwas reden habe ich vorhin von Mediamarkt den  v o l l e n  Kaufpreis erstattet bekommen "
0 Punkte
Beantwortet von sabestettler Einsteiger_in (38 Punkte)
@computerschrat danke auch von meiner Seite, deine Hinweise waren hilfreich. Wie Sam habe auch ich das Gespräch gesucht an der Supportstelle im Geschäft gesucht. Bei mir handelte es sich um eine defekte Kamera. Als Lösung habe ich das neue Modell mit einem Preisnachlass erhalten.
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