Beim Pedelec ist die Motorunterstützung bis maximal 25km/h zugelassen und dementsprechend auch begrenzt. Wenn durch Umbauten, welcher Art auch immer, diese Grenze aufgehoben wird, ist es kein Pedelec mehr, sondern ein E-Bike. So ein Fahrzeug braucht aber ein Bauartzulassung, die es nicht hat, demzufolge ist die Benutzung im öffentlichen Straßenraum verboten. Außerdem bräuchtest du, wenn du denn damit fahren dürftest ein Versicherungskennzeichen.
Was du mit einem so umgebauten Gefährt auf deinem privaten Grund machst, bleibt im Wesentlichen dir selbst überlassen, solange es keinen Unfall gibt.
Gruß computerschrat