262 Aufrufe
Gefragt in Plauderecke von balmer Einsteiger_in (27 Punkte)
Mein Vermieter hat ab 1. Januar 2021 Eigenbedarf für seine Wohnung angemeldet, die ich jetzt seit drei Jahren gemietet habe. Daran hatte ich jetzt bereits eine ganze Woche lang zu knabbern, aber ich weiß auch, dass das erst der Anfang ist. Wenn ich jetzt eine neue Wohnung finde, kann ich dann mit Umzugshilfe rechnen? Oder geht das in so einem Fall nicht?

4 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von
Was ist Umzugshilfe?

Google kennt das nicht wirklich
0 Punkte
Beantwortet von
ich geh mal davon aus er will den Umzug finanziert bekommen.

Frage ist nur von wem wird hier die Hilfe erwartet? Jobcenter? Arbeitgeber? Krankenkasse? ......
Ohne die Umstände zu kennen schwer zu beantworten
–1 Punkt
Beantwortet von thumbelina Einsteiger_in (29 Punkte)
Bearbeitet von halfstone
Das tut mir leid. Ich kann mir vorstellen, was das für eine Umstellung bedeutet. Inwieweit die Kosten für die Umzugshilfe in diesem Fall vom Vermieter übernommen werden müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die in dem Artikel ausführlich geschildert werden. Ich hoffe, die Infos helfen dir weiter.
0 Punkte
Beantwortet von mickey Experte (5.5k Punkte)

Gemäß Mietrecht sind Umzugskosten vom Mieter zu tragen, sofern nicht im Rahmen eines Aufhebungsvertrags eine anderweitig einvernehmliche Regelung getroffen wurde. 

Solltest du den noch nicht haben, könnte verhandeln lohnen.

Gruß, Mic

...