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Gefragt in Plauderecke von
Bearbeitet von mickey

Mein Auto ist seit 2 Monaten abgemeldet und stand auf dem Parkplatz der Wohngesellschaft da ich im Urlaub gewesen bin. Darf dann die Wohnggesllschaft das FZG abschleppen lassen?

Vielen Dank im Vorraus

*Admininfo: Verschoben von Test -> Plauderecke

2 Antworten

+1 Punkt
Beantwortet von mickey Experte (5.5k Punkte)

Da gibt es viele Abwägungen.
Stand der Wagen auf einem umfriedeten Parkplatz?
Ist der Parkplatz dein oder im Sondereigentum deines Vermieters? Siehe §§ 13, 14 Ziff. 1 WEG.
Oder ist der Parkplatz für die ganze WEG reserviert?
Was steht in der Teilungserklärung? 
Welche Nutzungsregeln gibt es gemäß Hausordnung?
Per Definition des BGH dient ein Kfz-Stellplatz zum "vorübergehenden Abstellen eines im Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeugs", eine Eigentümergemeinschaft kann insofern einen Anspruch gegen den Miteigentümer auf Entfernung abgemeldeter Fahrzeuge von dessen Stellplatzfläche verlangen. Siehe § 1004 Abs. 1 BGB oder §§ 13-15 WEG.

Gruß,
Mic 

0 Punkte
Beantwortet von deltafurcht Mitglied (200 Punkte)
Hier ist es so, dass man das Ordnungsamt informieren kann. Dann schaut sich jemand den Sachverhalt an
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