Mein Auto ist seit 2 Monaten abgemeldet und stand auf dem Parkplatz der Wohngesellschaft da ich im Urlaub gewesen bin. Darf dann die Wohnggesllschaft das FZG abschleppen lassen? Vielen Dank im Vorraus
*Admininfo: Verschoben von Test -> Plauderecke
Da gibt es viele Abwägungen. Stand der Wagen auf einem umfriedeten Parkplatz? Ist der Parkplatz dein oder im Sondereigentum deines Vermieters? Siehe §§ 13, 14 Ziff. 1 WEG. Oder ist der Parkplatz für die ganze WEG reserviert? Was steht in der Teilungserklärung? Welche Nutzungsregeln gibt es gemäß Hausordnung? Per Definition des BGH dient ein Kfz-Stellplatz zum "vorübergehenden Abstellen eines im Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeugs", eine Eigentümergemeinschaft kann insofern einen Anspruch gegen den Miteigentümer auf Entfernung abgemeldeter Fahrzeuge von dessen Stellplatzfläche verlangen. Siehe § 1004 Abs. 1 BGB oder §§ 13-15 WEG.
Gruß, Mic
58.6k Fragen
250k Antworten
7.2k Nutzer