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Gefragt in Internet Browser von

Hallo, 

gerade fiel mir die folgende Formulierung auf: "Die Einrichtung eines Hyper-Links von anderen Webseiten auf eine der zu diesem Online-Angebot gehörenden Webseiten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung vom Betreiber dieser Webseite hier, wird ausdrücklich untersagt..."

Wenn dies rechtmäßig ist, mache ich mich also strafbar, wenn ich auf meiner Webseite einen Link zu dieser Webseite setze? Also z.B. wäre es schon unrechtmäßig, wenn ich jetzt hier schreiben würde: " schaut euch mal den interessanten Artikel unter www.xyz... an" ? Und in Zukunft müsste ich dann jede Webseite, zu der ich etwas verlinke, detailliert prüfen, ob der Betreiber nicht irgendwo im Kleingedruckten einen Verbot von Hyperlinks ausgesprochen hat?

2 Antworten

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Beantwortet von kody Experte (3.2k Punkte)
Bearbeitet von kody

Hallo,

Soweit die Inhalte, auf die Sie verlinken wollen frei zugänglich sind, können Sie dies jederzeit tun. Der BGH hat in der so genannten Paperboy-Entscheidung geurteilt, dass das Setzen eines Links auf eine fremde Seite grundsätzlich keine urheberrechtlich oder wettbewerbsrechtlich relevante Handlung darstellt.

https://www.e-recht24.de/artikel/haftunginhalte/22.html

MfG Kody

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Beantwortet von
@ kody: vielen Dank für die Auskunft!
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