Hallo,
mir ist bekannt, dass man zu solchen Fragen einen Anwalt konsultieren sollte. Da dieser aber eine Menge Geld kostet, stelle ich die Frage in einem Fach-Forum. Und hoffe darauf, dass vielleicht andere sich auch schon mal mit dem Thema beschäftigt haben.
Zufällig fand ich heute auf einer Webseite im Impressum folgendes:
"Hinweise für Abmahnversuche
Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so wird um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote gebeten. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber selbst darf nicht ohne Zustimmung stattfinden. Es wird gewährleistet, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrerseits die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden vollumfänglich zurückgewiesen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen eingereicht...."
Natürlich frage ich mich jetzt, ob es sinnvoll ist, diesen Absatz dem Impressum meines eigenen Wordpress-Blogs hinzuzufügen? Könnte vor kostenpflichtigen Abmahnungen schützen, wenn man unbeabsichtigt irgendeinen Paragraphen missachtet hat? Und wenn es nichts bringt, schadet es zumindest nicht?
Meinungen?