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Gefragt in Plauderecke von halfstone Profi (18.3k Punkte)
Hi, ich bräuchte mal eure Meinungen,

vor zweit Tagen standen zwei Polizisten vor meiner Tür und meinten, jemand wäre mir in mein parkendes Auto gefahren.

Der Unfallverursacher hatte sich bei der Polizei gemeldet und war noch vor Ort. Der Sachverhalt wurde dann aufgenommen und wir sollten uns jetzt beide bei unseren Versicherungen melden.

Der Schaden ist wirklich nicht groß, eher so zwei große Kratzer an der Frontschürze. Mein Wagen war senkrecht zur Straße rückwärts eingeparkt und wurde dann beim rückwärts fahren vom Verursacher getroffen.

Jetzt hat sich der Verursacher am Wochenende gemeldet und gefragt ob wie den Fall auch ohne Versicherung klären können. Das wäre für mich ok, aber mir ist unklar wie ich den Schaden beziffern soll, ich weiß ja nicht mal ob unter der Schürze was beschädigt ist oder nicht.

Wie ihr seht bin ich absoluter Laie was Unfälle angeht, wie würdet ihr das handhaben?

Gruß und Danke für eure Hilfe

Fabian

3 Antworten

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Beantwortet von mickey Experte (5.5k Punkte)
Recht einfach: Du gehst zu Mercedes (sofern du den noch hast) und lässt einen "hochpreisigen" KV erstellen, oder zum Lackierer deines Vertrauens und lässt den einen wesentlich günstigeren KV erstellen. Ob dein Stossfängerhalter was hat bei zwei Kratzern wage ich zu bezweifeln, lässt sich aber an den Spaltmaßen und/ oder auf einer Bühne recht einfach feststellen.

Gruß,
Mic
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Beantwortet von flupo Profi (17.8k Punkte)
Bearbeitet von flupo
Ich hatte im letzten Jahr einen ähnlichen Fall. Da war die Tochter eines Hausbewohners etwas zu forsch beim Einparken. Ich habe den (geringen) Schaden in der Werkstatt meines Vertrauens reparieren lassen und die Rechnung dann an sie weitergegeben. Die unkomplizierte Lösung wurde natürlich dadurch begünstigt, dass der Papa im Haus wohnt. Das muss mit einer fremden Person natürlich nicht immer so klappen. Aber dann hast du ja noch die Option, die Rechnung an die gegnerische Versicherung zu schicken. Durch die Unfallaufnahme durch die Polizei gibt es ja auch entsprechende Nachweise für den Unfall.
Andererseits hat ja auch der Unfallgegner die Möglichkeit, seiner Versicherung den Schaden zu erstatten, so dass er seinen Rabatt erhalten kann.

Gruß Flupo
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Beantwortet von halfstone Profi (18.3k Punkte)
Danke für eure Antworten.

Das hatte ich gehofft, dass man das trotz Meldung bei der Versicherung auch noch privat regeln kann.

Na, dann werde ich mal sehen was die Werkstatt dazu sagt,

@Mickey, ja ist noch ein Mercedes, daher sicher nicht ganz billig.

Gruß Fabian
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