Hallo zusammen,
die Vorgeschichte: wir wohnen in einer Seitenstraße in einer Mietwohnung. Das Haus ist etwas nach hinten versetzt, so dass der Bürgersteig an dieser Stelle besonders breit ist. Seit Jahrzehnten halten/parken dort Handwerker, Möbel- und Umzugsfirmen. Nie gab es Probleme, auch nicht mit anderen Möbelhäusern. Der Vermieter ist ausdrücklich damit einverstanden. Bei einem Telefonat heute mit dem Ordnungsamt sagte mir der Sachbearbeiter, dass ein Parken auf dem Gehweg nicht gestattet sei lt. STVO. Aber in der Praxis hätte wohl niemand etwas dagegen, wenn es nur ein paar Minuten dauern würde. Offiziell könne er es aber nicht erlauben.
Nun hatten wir einige neue Schränke bestellt. Als der Fahrer des Möbelhauses (bei dem wir zum ersten Mal Kunde sind) anrief, teilten wir ihm mit, er könne vor dem Haus parken, um die Möbel abzuladen. Als der LKW eintraf, weigerte er sich aber, vor dem Haus zu parken und fuhr unverrichtet wieder ab. Auf unsere Beschwerde hin, teilte das Möbelhaus mit, in unserer Straße gäbe es keine geeignete Parkmöglichkeit, ohne gegen die STVO zu verstoßen. Man wolle die Abrechnung des Fahrers abwarten und will sich dann wieder mit uns in Verbindung setzen. Diese Vorgehensweise wäre durch die eigenen AGB gedeckt.
Für mich klingt das Schreiben des Möbelhauses (Firma Hö., viele schlechte Bewertungen im Internet) wie eine standardisierte Antwort. Nach meiner Einschätzung gibt es bei mind. 80% der anderen Wohnungen und Häuser hier in der Großstadt auch keine Möglichkeit, einen Möbel-Lkw zu parken, ohne kurz gegen die STVO zu verstoßen. Von daher drängt sich der Verdacht auf, dass das Möbelhaus hier zweimal für die Anlieferung abkassieren will?!
Außerdem: würde ich mich jetzt buchstabengetreu verhalten, müsste ich einen schriftlichen Antrag für eine gesonderte Parkgenehmigung für den LKW ans zuständige Amt stellen. Dann mind. 50 Euro Gebühr bezahlen. Als nächstes eine Firma suchen, die ein ausreichend großes Fahrzeug hat, um zweimal die 2 Halteverbotsschilder vom Amt abzuholen und später wieder wegzubringen. Wir haben nur einen Kleinwagen und aufgrund gesundheitlicher Probleme könnte ich keine Verkehrsschilder schleppen.
Am liebsten würde ich vom Kaufvertrag (vom 5.8.24) zurücktreten. Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall? Ist man dem Möbelhaus ausgeliefert oder welche Möglichkeiten gibt es?
Für Tipps: herzlichen im Voraus.