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Bei langer Wartezeit ungeöffnet zurück?
Frage
Ich habe etwas bei einem Webshop bestellt und sie sind schon 10 Tage überfällig mit dem lifern. Sie haben also die Ware noch nich mal losgeschickt!
Ich würde zwar gerne die lieferung stornieren, da selbst die sagen das sie nicht wissen wann das teil was ich bestellt habe bei ihnen ankommt, aber dann muss ich denn 10% von Bestellwert geben als aufwandsentschädigung!!
Wenn die lieferung jetzt in, sagen wir mal nochmal 10 Tagen eintrifft, muss ich die noch annehmen oder kann ich sie denn Postboten ungeöffnet in die Hand drücken und der deal ist geschichte?
Antwort 1 von rfb
natürlich geht das so nicht, denn der Postbote (bzw. die Post) ist nicht dein Vertragspartner. Was du mit dem absprichst berührt deinen Kaufvertrag mit dem Versender überhaupt nicht, das musst du direkt klären.
Alles über die Lieferfristen sollte in den AGB des Versenders bzw. in deinem Kaufvertrag geregelt sein. 10 Tage überfällig sind aber eher zu wenig um vom Kaufvertrag zurücktreten zu können. So ab 14 Tagen kannst du versuchen per Fristsetzung eine zeitnahe Lieferung zu fordern mit der Drohung, sonst vom Vertrag zurückzutreten. Wie weit du damit vor Gericht bestehen kannst hängt aber u.a. von den AGB bzw. deinem Kaufvertrag ab.
Alles über die Lieferfristen sollte in den AGB des Versenders bzw. in deinem Kaufvertrag geregelt sein. 10 Tage überfällig sind aber eher zu wenig um vom Kaufvertrag zurücktreten zu können. So ab 14 Tagen kannst du versuchen per Fristsetzung eine zeitnahe Lieferung zu fordern mit der Drohung, sonst vom Vertrag zurückzutreten. Wie weit du damit vor Gericht bestehen kannst hängt aber u.a. von den AGB bzw. deinem Kaufvertrag ab.
Antwort 2 von Delta555
Das steht in denn AGBs
Wie gesagt, die wissen das sie nicht wissen wann der Artikel bei dennen ankommt, weil der lieferant keine angaben darüber machte. Aber einen E-Mail in dieser Sache habe ich nicht bekommen. Vorallem schicken sie denn rest von dem bestellten nicht auf dem Weg.
Fragt sich nur wie viel Zeit sie dem Lieferanten geben, bevor die sagen das das Bestellte wohl nie eintreffen wird. Ich habe bloß keine Lust "zu spät von dennen beliefert zu werden und dann noch zahlen zu müssen!!!!
Zitat:
3.2. Falls der Lieferant von Norsk-IT trotz vertraglicher Verpflichtung die Norsk-IT nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist Norsk-IT zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller kurzfristig darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der evtl. bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich zurückerstattet.
3.2. Falls der Lieferant von Norsk-IT trotz vertraglicher Verpflichtung die Norsk-IT nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist Norsk-IT zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller kurzfristig darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der evtl. bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich zurückerstattet.
Wie gesagt, die wissen das sie nicht wissen wann der Artikel bei dennen ankommt, weil der lieferant keine angaben darüber machte. Aber einen E-Mail in dieser Sache habe ich nicht bekommen. Vorallem schicken sie denn rest von dem bestellten nicht auf dem Weg.
Fragt sich nur wie viel Zeit sie dem Lieferanten geben, bevor die sagen das das Bestellte wohl nie eintreffen wird. Ich habe bloß keine Lust "zu spät von dennen beliefert zu werden und dann noch zahlen zu müssen!!!!
Antwort 3 von hallogen
Norsk-IT ist bekannt wenn Du einschlägige PC-Sendungen verfolgst. Die algemeine Begeisterung für günstige Preise soll wohl häufig alsbald in Verärgerung umschlagen.
Das dumme ist -wenn ich richtig erinnere- daß der Gerichtsstand auch in Norwegen liegt. Also viel Spaß mit rechtlichen Schritten;-). Irgendwo im WWW gibt es auch eine Seite mit Bewertungen der einzelnen Internetversender aber für Links sind hier ander zuständig;)
Übrigens hab ich letztens ausversehen über ebay in Hongkong bestellt. Das war eine Angst 4 Wochen lang.
Das dumme ist -wenn ich richtig erinnere- daß der Gerichtsstand auch in Norwegen liegt. Also viel Spaß mit rechtlichen Schritten;-). Irgendwo im WWW gibt es auch eine Seite mit Bewertungen der einzelnen Internetversender aber für Links sind hier ander zuständig;)
Übrigens hab ich letztens ausversehen über ebay in Hongkong bestellt. Das war eine Angst 4 Wochen lang.
Antwort 4 von Chippo
@Delta555
Bei Geizhals gibt es solch eine Bewertung (in Falle Norsk-It eine denkbar schlechte)
http://www.geizhals.at/deutschland/?sb=57
Da schreibt sogar einer das hier:
Für ich ist das Erpressung, auch wenn ich nicht glaube das jemand so dreist sein kann.
Bei Geizhals gibt es solch eine Bewertung (in Falle Norsk-It eine denkbar schlechte)
http://www.geizhals.at/deutschland/?sb=57
Da schreibt sogar einer das hier:
Zitat:
"Geldrückerstattung mit 20 Bearbeitungsgebühr!!"
Ich hatte eine Ware zurückgesendet wegen Fehlkauf. Entweder konnte ich mir das Geld gut schreiben lassen, oder zurückgeben lassen. Das "zurückgeben" war wohl ein Fehler den ich machte. Ich musste 20 euro "Bearbeitungsgebühren beazahlen!!!
"Geldrückerstattung mit 20 Bearbeitungsgebühr!!"
Ich hatte eine Ware zurückgesendet wegen Fehlkauf. Entweder konnte ich mir das Geld gut schreiben lassen, oder zurückgeben lassen. Das "zurückgeben" war wohl ein Fehler den ich machte. Ich musste 20 euro "Bearbeitungsgebühren beazahlen!!!
Für ich ist das Erpressung, auch wenn ich nicht glaube das jemand so dreist sein kann.
Antwort 5 von cornuto
Hast Du schon bezahlt?
Wenn Nein kannst Du problemlos jederzeit von dem Vertrag zurücktreten, ohne irgendwelcher Kosten.
Wenn Nein kannst Du problemlos jederzeit von dem Vertrag zurücktreten, ohne irgendwelcher Kosten.
Antwort 6 von Chippo
Ich habe mir gerade mal deren AGBs durchgelesen.
Von 20 Euro "Lösegeld" stand da nichts, dafür darf man allerding 10% vom Verkaufswert der Sache als Strafe für entstandenen Kosten zahlen wenn man von Vertrag zurücktritt. Welche Kosten?
Von 20 Euro "Lösegeld" stand da nichts, dafür darf man allerding 10% vom Verkaufswert der Sache als Strafe für entstandenen Kosten zahlen wenn man von Vertrag zurücktritt. Welche Kosten?
Zitat:
8.2. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen.
8.2. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen.
Antwort 7 von hallogen
Zitat rft
Da ist was Wahres dran. Allerdings hab ich auch schon bei dem bekanntem Elektonikversand mit dem großen C die Annahme verweigert und so den Kauf rückgängig gemacht was laut deutschem Gesetz und die Zahlungsweise (Abbuchung 14Tage später) ja möglich ist .
Früher hieß es ja auch "erst die Ware dann das Geld" aber dieses gilt ja in Zeiten von www und ebay immer weniger.
Zitat:
natürlich geht das so nicht, denn der Postbote (bzw. die Post) ist nicht dein Vertragspartner.
natürlich geht das so nicht, denn der Postbote (bzw. die Post) ist nicht dein Vertragspartner.
Da ist was Wahres dran. Allerdings hab ich auch schon bei dem bekanntem Elektonikversand mit dem großen C die Annahme verweigert und so den Kauf rückgängig gemacht was laut deutschem Gesetz und die Zahlungsweise (Abbuchung 14Tage später) ja möglich ist .
Früher hieß es ja auch "erst die Ware dann das Geld" aber dieses gilt ja in Zeiten von www und ebay immer weniger.
Antwort 8 von cornuto
unabhängig von den AGB hast Du Dein 14-Tägiges Rückgaberecht.
Also, wenn Du noch nicht bezahlt hast, teile dem Verkäufer mit, dass Du das 14-Tägige Rücktrittsrecht wahrnimmst und die Bestellung stornierst.
Bezahlen brauchst Du dafür nichts, aber auch wirklich gar nichts.
Sollte Dir trotzdem etwas zugestellt werden - z.B. per Nachnahme - einfach die Annahme verweigern.
Also, wenn Du noch nicht bezahlt hast, teile dem Verkäufer mit, dass Du das 14-Tägige Rücktrittsrecht wahrnimmst und die Bestellung stornierst.
Bezahlen brauchst Du dafür nichts, aber auch wirklich gar nichts.
Sollte Dir trotzdem etwas zugestellt werden - z.B. per Nachnahme - einfach die Annahme verweigern.
Antwort 9 von Timid
Hmhmhm.. ich frage mich nach welchem Gesetz die Firma 10% oder 20 € oder sonstwas verlangt.
Ahja? Also hast du gar keinen Vertrag mit denen von dem du zurücktreten musst.
Der Onlineshop ist n. h. M. wie ein Schaufenster in der Stadt zu betrachten, er stellt nur die Aufforderung dar ein Angebot abzugeben. Du hast ein Angebot abgegeben bestimmte Artikel zu kaufen. Da die Firma nicht liefert kannst du davon ausgehen, dass sie dieses Angebot nicht annehmen wollen und gar keinen Vertrag mit dir schließen wollen. Also teile ihnen mit, dass du dein Angebot (zum Kauf) zurückziehst und verlange dein Geld zurück. Dafür, dass sie Betrag X oder X % einbehalten gibt es imho dann keine rechtliche Grundlage, denn es gibt ja keinen Vertrag.
Tja, so schneidet man sich mit den eigenen AGB ins Fleisch ;-)
Liebe Grüße
Sue
Zitat:
1.1. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Lieferung der Waren zustande.
1.1. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Lieferung der Waren zustande.
Ahja? Also hast du gar keinen Vertrag mit denen von dem du zurücktreten musst.
Der Onlineshop ist n. h. M. wie ein Schaufenster in der Stadt zu betrachten, er stellt nur die Aufforderung dar ein Angebot abzugeben. Du hast ein Angebot abgegeben bestimmte Artikel zu kaufen. Da die Firma nicht liefert kannst du davon ausgehen, dass sie dieses Angebot nicht annehmen wollen und gar keinen Vertrag mit dir schließen wollen. Also teile ihnen mit, dass du dein Angebot (zum Kauf) zurückziehst und verlange dein Geld zurück. Dafür, dass sie Betrag X oder X % einbehalten gibt es imho dann keine rechtliche Grundlage, denn es gibt ja keinen Vertrag.
Tja, so schneidet man sich mit den eigenen AGB ins Fleisch ;-)
Liebe Grüße
Sue
Antwort 10 von SevenOffNein
Hallo,
Timid hat Recht. Wo kein Vertrag zustande gekommen ist, kann man auch nicht zurück treten, stornieren oder was auch immer.
...ist in diesem Zusammenhang uninteressant.
Aber selbst wenn es hart auf hart käme und man auf das Zustandekommen eines Vertrages bestehen würde, wäre da immer noch das 14tägige Rücktrittsrecht lt. Fernabgabegesetz. Da können die in ihre AGB schreiben, was sie wollen. An geltende Gesetze sind sie trotzdem gebunden. D.h. dass Delta555 auf keinen Fall irgend etwas bezahlen bzw. bereits Gezahltes vollständig zurück bekommen muss!
Gruß
Seven
sevenoffnein
Timid hat Recht. Wo kein Vertrag zustande gekommen ist, kann man auch nicht zurück treten, stornieren oder was auch immer.
Zitat:
Chippo schrieb am 18.10.2005 um 14:04
8.2. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von
Chippo schrieb am 18.10.2005 um 14:04
8.2. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von
...ist in diesem Zusammenhang uninteressant.
Aber selbst wenn es hart auf hart käme und man auf das Zustandekommen eines Vertrages bestehen würde, wäre da immer noch das 14tägige Rücktrittsrecht lt. Fernabgabegesetz. Da können die in ihre AGB schreiben, was sie wollen. An geltende Gesetze sind sie trotzdem gebunden. D.h. dass Delta555 auf keinen Fall irgend etwas bezahlen bzw. bereits Gezahltes vollständig zurück bekommen muss!
Gruß
Seven
sevenoffnein
Antwort 11 von hallogen
Was aber wenn er schon bezahlt hat und die das Geld nicht oder nur teilweise rausrücken?
Ich zitiere mich mal selber (A3):
Hat er Pech oder Rechtsstreit irgend wo am Nordpol ?!
Ich zitiere mich mal selber (A3):
Zitat:
Das dumme ist -wenn ich richtig erinnere- daß der Gerichtsstand auch in Norwegen liegt. Also viel Spaß mit rechtlichen Schritten
Das dumme ist -wenn ich richtig erinnere- daß der Gerichtsstand auch in Norwegen liegt. Also viel Spaß mit rechtlichen Schritten
Hat er Pech oder Rechtsstreit irgend wo am Nordpol ?!
Antwort 12 von Delta555
Glüklicherweise habe ich noch nicht bezahlt. Heute habe ich die gesammte Bestellung gelöscht. Ich hoffe das wars.Die Seite hat soviele Fehler, das ich mir nicht sicher bin das es wirklich gelöscht ist! Danke für eure hilfe.
Antwort 13 von Kismo
Hallo Delta555,
bei den fehlerhaften AGB´s würde ich mir keine Sorgen machen.
Prima hast Du die Ware? Ne, also kein Vertrag, sehe es wie Timid.
Super! Mache gleich morgen einen Laden auf und verkaufe nur noch Sachen um dann vom Vertrag zurück zu treten. Die Entschädigung sollte für ein angenehmes Einkommen reichen.
Der Gerichtsstand für Privatpersonen ist immer am Ort des Käufers.
Gruß
Kismo
bei den fehlerhaften AGB´s würde ich mir keine Sorgen machen.
Zitat:
1.1. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Lieferung der Waren zustande.
1.1. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Lieferung der Waren zustande.
Prima hast Du die Ware? Ne, also kein Vertrag, sehe es wie Timid.
Zitat:
8.2. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von....zu zahlen
8.2. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von....zu zahlen
Super! Mache gleich morgen einen Laden auf und verkaufe nur noch Sachen um dann vom Vertrag zurück zu treten. Die Entschädigung sollte für ein angenehmes Einkommen reichen.
Zitat:
........,daß der Gerichtsstand auch in Norwegen liegt.
........,daß der Gerichtsstand auch in Norwegen liegt.
Der Gerichtsstand für Privatpersonen ist immer am Ort des Käufers.
Gruß
Kismo
Antwort 14 von hallogen
Zitat:
Der Gerichtsstand für Privatpersonen ist immer am Ort des Käufers.
Der Gerichtsstand für Privatpersonen ist immer am Ort des Käufers.
Würdest Du darauf Wetten abschließen? Wohnort des Käufers
oder Ort des Kaufes?
Was ist der
Zitat:
Ort des Käufers
Ort des Käufers
Antwort 15 von Kismo
Hallo hallogen,
Das zuständige AG bzw. LG, (ab 5000,-- €) dass für den Wohnsitz des Käufers zuständig ist.
= Allgemeiner Gerichtsstand
Ja!!
Schutz des Schwächeren!!
Gruß
Kismo
Zitat:
Was ist der Ort des Käufers
Was ist der Ort des Käufers
Das zuständige AG bzw. LG, (ab 5000,-- €) dass für den Wohnsitz des Käufers zuständig ist.
= Allgemeiner Gerichtsstand
Zitat:
Würdest Du darauf Wetten abschließen
Würdest Du darauf Wetten abschließen
Ja!!
Schutz des Schwächeren!!
Gruß
Kismo

