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post vom finanzamt / wegen ebay
Frage
servus leute
hab heute vom finanzamt post bekommen!
inhalt(verkürzt!)
"nach uns vorliegenden unterlagen sind sie bei ebay als verläufer aufgetreten. hierzu haben sie bei ihrer steuererklärung(2004) keine angaben gemacht!
ich bitte sie uns alles auf zu listen und mit zu teien!"
nun meien frage woher wissen die was über meine ebay tätikeiten und zweitens was können die alles wissen!?
ich selber hab nämlich über 2004 keinerlei unterlagen mehr, ne ebay auktion ist ja nur 90tage aufrufbar!
außerdem waren es reine priavte verkäufe , wenn auch mal in manchen monaten etwas mehr aber trotzdem immer privat!
wär über jeden tipp dankbar und vieleicht weiß ja jemand ne vorgehensweise!
vielen dank!
mfg
Antwort 1 von Lutz1965
Hallo
was hast Du denn und wieviel verkauft ? Das solltes Du ja noch wissen....Sind es immer wieder die gleichen teile/Artikel, dann wird man halt schnell als Händler eingestuft.
Gruss
Lutz
was hast Du denn und wieviel verkauft ? Das solltes Du ja noch wissen....Sind es immer wieder die gleichen teile/Artikel, dann wird man halt schnell als Händler eingestuft.
Gruss
Lutz
Antwort 2 von Filou8[]
Hi!
Betr.: EBAY
Und dennoch kein Grund zur Panik, wenn Du nicht im großen Stil agiert hast..........
Gib einfach irgendwelchen PEANUTS an. Sollte funzen... :-)))
Betr.: EBAY
Zitat:
woher wissen die was über meine ebay tätikeiten
woher wissen die was über meine ebay tätikeiten
Während der überwiegende Teil der unregelmäßig und im kleinen Stil handelnden Personen nichts vom Finanzamt zu befürchten hat, sollten sich diejenigen regelmäßig und im großen Stil agierenden Händler in Zukunft Gedanken machen, die ihre Gewinne nicht mit dem Fiskus teilen: Denn das Finanzamt hat eine neue virtuelle Suchmaschine namens X-Pider entwickelt, mit deren Hilfe die Steuerfahndung den Steuersündern auf die Schliche kommen willUnd dennoch kein Grund zur Panik, wenn Du nicht im großen Stil agiert hast..........
Gib einfach irgendwelchen PEANUTS an. Sollte funzen... :-)))
Antwort 3 von anno_58
Hi,
Warum musst du eine Steuererklärung abgeben? Hast du ein Gewerbe angemeldet (Ich AG oder sowas)?
Wenn du ein Gewerbe betreibst, musst du alle Einkünfte angeben. Bei "Personengesellschaften" gibt es keine Trennung zwischen Geschäft und Privat.
Irgendwelche "Peanuts" anzugeben ist kein guter Rat. Wenn die schon was wissen weil sie diesen X-Pider (das war übrigens die einzige hilfreiche Info von dir Filou) eingesetzt haben, und du tatsächlich ein Gewerbe o.ä. betreibst, dann solltes du jetzt ganz schnell einen Fachanwalt für Steuerrecht konsultieren. Steuerhinterziehung ist in Deutschland ein Straftatbestand, du kannst dafür in den Knast gehen.
Gruss Anno
Rückmeldung wäre nett.
Warum musst du eine Steuererklärung abgeben? Hast du ein Gewerbe angemeldet (Ich AG oder sowas)?
Wenn du ein Gewerbe betreibst, musst du alle Einkünfte angeben. Bei "Personengesellschaften" gibt es keine Trennung zwischen Geschäft und Privat.
Irgendwelche "Peanuts" anzugeben ist kein guter Rat. Wenn die schon was wissen weil sie diesen X-Pider (das war übrigens die einzige hilfreiche Info von dir Filou) eingesetzt haben, und du tatsächlich ein Gewerbe o.ä. betreibst, dann solltes du jetzt ganz schnell einen Fachanwalt für Steuerrecht konsultieren. Steuerhinterziehung ist in Deutschland ein Straftatbestand, du kannst dafür in den Knast gehen.
Gruss Anno
Rückmeldung wäre nett.
Antwort 4 von Nhuya
Öhm, jeder muss eine Steuererklärung machen oder sehe ich das falsch??
Antwort 5 von Grenzgänger
Zitat:
__LG Berlin, Urt. v. 09.11.2001 - 103 O 149/01
Mit 39 Transaktionen in einem Zeitraum von 5 Monaten treibt das Mitglied eines Online-Marktplatzes durchaus Handel in einem Umfange, der den Rahmen dessen übersteigt, was im privaten Verkehr üblich ist; es liegt daher ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vor.
__LG Berlin, Urt. v. 09.11.2001 - 103 O 149/01
Mit 39 Transaktionen in einem Zeitraum von 5 Monaten treibt das Mitglied eines Online-Marktplatzes durchaus Handel in einem Umfange, der den Rahmen dessen übersteigt, was im privaten Verkehr üblich ist; es liegt daher ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vor.
Das Urteil ist endgültig und wird wohl viele eBayler erschrecken. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an.
Hier gibt es einen Thread dazu.
Grenzgänger
Antwort 6 von elpedro
naja wie gesagt weiß ich nicht mehr was ich alles verkauft hab, ist ja schon ne jahr her! und bei ebay kann ich nicht mehr rausfinden!
mich würd interessieren was die wissen! können die bei ebay alle alten auktionen mit dem x-pider finden!!?
weiß wer was im schlimmsten fall passieren kann!?
würd wohl ne nach zahlung geben!? aber wie viel!!? vieleicht kennt ja jemand die sätze für sowas!?
bin für jeden tipp dankbar!
mich würd interessieren was die wissen! können die bei ebay alle alten auktionen mit dem x-pider finden!!?
weiß wer was im schlimmsten fall passieren kann!?
würd wohl ne nach zahlung geben!? aber wie viel!!? vieleicht kennt ja jemand die sätze für sowas!?
bin für jeden tipp dankbar!
Antwort 7 von Nhuya
Ich finde das Gerichtsurteil etwas krass ^^ Das sind 8 Sachen pro Monat.... was, wenn man seinen Haushalt auflöst? Oder statt zu einem Glohmarkt zu gehen, alles bei ebay verschachert? Ist man auch ein Händler, wenn man innerhalb von 5 Monaten auf nem Flohmarkt 40 Sachen verkauft? Ist doch lächerlich....
Antwort 8 von Lutz1965
@Nhuya
8 Sachen im Monat sind zwar nix......aber 8x der gleiche Artikel schon.
Und dann kommt halt dieser verdacht auf.
brauchst nur mal ins Forum von ebay gehen....ist da schon x-mal durch...
8 Sachen im Monat sind zwar nix......aber 8x der gleiche Artikel schon.
Und dann kommt halt dieser verdacht auf.
brauchst nur mal ins Forum von ebay gehen....ist da schon x-mal durch...
Antwort 9 von Timid
Zitat:
was, wenn man seinen Haushalt auflöst?
was, wenn man seinen Haushalt auflöst?
In dem Urteil geht es vor allem um Piraterie und eben um Neuware. Soll mal jemand nachweisen, dass er 40 Mal das gleiche T-Shirt für private Zwecke gekauft hat und es jetzt nicht mehr braucht, deswegen ungetragen (neu) verkauft.
Es geht primär um die Gewinnerzielungsabsicht, das war schon immer so und nicht erst seit diesem Urteil (btw ist dieses Urteil bereits vier Jahre alt). Wer in Gewinnerzielungsabsicht verkauft handelt gewerblich. Punkt.
Ich hab auch schon innerhalb eines halben Jahres weit mehr als 40 Dinge bei Ebay gekauft (also hatte über 40 Transaktionen und wäre somit nach dem Wortlaut des Urteils ein Händler obwohl ich nicht verkauft habe) - trotzdem bin ich kein Händler, man sollte Urteile einfach nicht immer wortwörtlich nehmen.
Letztlich wird ohnehin immer der Einzelfall entschieden, nur weil Gericht X so und so geurteilt hat bedeutet das nicht, dass Gericht Y das auch so sieht.
Liebe Grüße
Sue
Antwort 10 von ono
das finanzamt guckt im prüfungsfall sowieso auf alle deine konten , da wird schon stehen was da eingegangen ist ...
wenn nicht , umso schlimmer .
wenn nicht , umso schlimmer .
Antwort 11 von TinaP.
So ganz stimmt es nicht, was Timid schreibt.
Gewinnerziehlung ist unerheblich. Wichtig ist die Nachhaltigkeit und die ist natürlich Auslegungssache.
Bei 40 T-Shirts in 4 Wochen ist Nachhaltigkeit, denke ich, gegebe, selbst wenn alle mit Verlust versteigert werden.
Gruß
t.
Gewinnerziehlung ist unerheblich. Wichtig ist die Nachhaltigkeit und die ist natürlich Auslegungssache.
Zitat:
§2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz
(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
§2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz
(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
Bei 40 T-Shirts in 4 Wochen ist Nachhaltigkeit, denke ich, gegebe, selbst wenn alle mit Verlust versteigert werden.
Gruß
t.
Antwort 12 von Timid
Zitat:
Gewinnerziehlung ist unerheblich.
Gewinnerziehlung ist unerheblich.
Ja, das ist richtig, aber wer betreibt ein Gewerbe ohne die Absicht dahinter Gewinn zu erzielen?
Der Gesetzestext ist (mal wieder) für jede Eventualität geschrieben (muss ja so sein, sonst gibts zu viele Schlupflöcher) aber letztlich ist immer die Absicht dahinter Gewinn zu erzielen, wenn ich "im großen Stil" verkaufe. Mit der Absicht Bankrott zu gehen wird wohl niemand das Verkaufen anfangen...
LG Sue
Antwort 13 von ztztzert
Die Gewinnerzielungabsicht ist bei der Umsatzsteuer unerheblich. Das macht auch Sinn, da es sonst zu einfach wäre, die Umsatzsteuer zu umgehen.
Bei der Einkommensteuer muss die Gewinnerzielungsabsicht vorhanden sein; allerdings bezieht sich das auf eine Langfristprognose.
Die Umsatzsteuer dürfte bei Ebay aber nicht das wesentliche Problem sein, da ich als Kleinunternehmer mit Miniumsatz nicht umsatzsteuerpflichtig bin.
Das Problem stellen die gewerblichen Einkünfte bei der Einkommensteuer dar. Gewinnerzielungsabsicht dürfte i.d.R. vorhanden sein. Es stellt sich also lediglich die Frage der Nachhaltigkeit.
Die Versteigerung von gebrauchten Gegenständen aus dem eigenen Haushalt dürfte unproblematisch sein.
Wenn ich aber regelmäßig Dinge kaufe um sie mit Gewinn direkt wieder zu verkaufen, dann agiere ich wie ein Händler und muss die Einkünfte versteuern.
Genauso sieht es aus, wenn ich irgendetwas herstelle und bei Ebay verkaufe.
Ich würde beim Finanzamt anrufen, einen Termin mit dem Sachbearbeiter machen und das persönliche Gespräch suchen.
Du solltest nicht pokern, sondern deine Karten direkt offen auf den Tisch legen. Wenn Du kooperativ bist, kann das eine mögliche Strafe erheblich vermindern oder sogar verhindern.
Bei der Einkommensteuer muss die Gewinnerzielungsabsicht vorhanden sein; allerdings bezieht sich das auf eine Langfristprognose.
Die Umsatzsteuer dürfte bei Ebay aber nicht das wesentliche Problem sein, da ich als Kleinunternehmer mit Miniumsatz nicht umsatzsteuerpflichtig bin.
Das Problem stellen die gewerblichen Einkünfte bei der Einkommensteuer dar. Gewinnerzielungsabsicht dürfte i.d.R. vorhanden sein. Es stellt sich also lediglich die Frage der Nachhaltigkeit.
Die Versteigerung von gebrauchten Gegenständen aus dem eigenen Haushalt dürfte unproblematisch sein.
Wenn ich aber regelmäßig Dinge kaufe um sie mit Gewinn direkt wieder zu verkaufen, dann agiere ich wie ein Händler und muss die Einkünfte versteuern.
Genauso sieht es aus, wenn ich irgendetwas herstelle und bei Ebay verkaufe.
Ich würde beim Finanzamt anrufen, einen Termin mit dem Sachbearbeiter machen und das persönliche Gespräch suchen.
Du solltest nicht pokern, sondern deine Karten direkt offen auf den Tisch legen. Wenn Du kooperativ bist, kann das eine mögliche Strafe erheblich vermindern oder sogar verhindern.
Antwort 14 von Chrischan
Tag,
meine Erfahrung mit dem Finanzamt ist, auf Nachfrage geben sie keine Auskunft, was genau sie meinen oder wissen, sondern erwarten von Dir eine Angabe, was Du gehandelt hast. Wenn Du dann Angaben machst, die sich von deren "Wissen" groß unterscheidet, legen sie einfach eine Steuernachforderung fest.
Sag uns doch mal, wieviel "Verkäufe" hast Du denn 2004 getätigt, das kann man bei ebay ja nachlesen. Damit wir wissen, über was für eine Größenordnung wir reden !
Und ganz ehrlich, 2004 ist ja noch nicht so lange her, wenn es nur vereinzelte Verkäufe waren, dann sollte man schon noch grob wissen, was man verkauft hat.
Was anderes: Wie kommt das Finanzamt auf Dich, wenn es nur vereinzelte private Verkäufe waren.
Nunja, auch ebay bekommt regelmäßig von Buchprüfern des Finanzamtes besuch. Und vielleicht hast Du Dich mal zur ebay-Akademie angemeldet, das könnte ja auch noch sein, dann geht das Finanzamt (nicht ganz unlogisch) davon aus, das Du ebay gewerblich nutzen willst.
Gruß
Chris
meine Erfahrung mit dem Finanzamt ist, auf Nachfrage geben sie keine Auskunft, was genau sie meinen oder wissen, sondern erwarten von Dir eine Angabe, was Du gehandelt hast. Wenn Du dann Angaben machst, die sich von deren "Wissen" groß unterscheidet, legen sie einfach eine Steuernachforderung fest.
Sag uns doch mal, wieviel "Verkäufe" hast Du denn 2004 getätigt, das kann man bei ebay ja nachlesen. Damit wir wissen, über was für eine Größenordnung wir reden !
Und ganz ehrlich, 2004 ist ja noch nicht so lange her, wenn es nur vereinzelte Verkäufe waren, dann sollte man schon noch grob wissen, was man verkauft hat.
Was anderes: Wie kommt das Finanzamt auf Dich, wenn es nur vereinzelte private Verkäufe waren.
Nunja, auch ebay bekommt regelmäßig von Buchprüfern des Finanzamtes besuch. Und vielleicht hast Du Dich mal zur ebay-Akademie angemeldet, das könnte ja auch noch sein, dann geht das Finanzamt (nicht ganz unlogisch) davon aus, das Du ebay gewerblich nutzen willst.
Gruß
Chris
Antwort 15 von Kati007
Guten Morgen,
also von wegen man kann nicht mehr nachlesen, was man 2004 verkauft oder gekauft hat. Bei eBay werden alle Handlungen gespeichert. Ich kann jetzt noch nachlesen, was ich 2004 gekauft habe.
Schönen Tag noch!
Kati
also von wegen man kann nicht mehr nachlesen, was man 2004 verkauft oder gekauft hat. Bei eBay werden alle Handlungen gespeichert. Ich kann jetzt noch nachlesen, was ich 2004 gekauft habe.
Schönen Tag noch!
Kati
Antwort 16 von Lutz1965
@Kati007
Das ist mir neu......
Poste mal bitte wie es geht
guss
Lutz
Das ist mir neu......
Poste mal bitte wie es geht
guss
Lutz
Antwort 17 von Kati007
Hallo Lutz,
logge dich mit deinem Mitgliedsnamen und Kennwort bei eBay ein. Gehe in Mein eBay, dann in dein Bewertungsprofil. Gib eine Artikelnummer oben rechts in die Suche ein und schon weißt du, was du da gekauft hast. Ohhh leider ist das nur fürs laufende Jahr. :-(
Aber ich habe, um immer sicher zu gehen, meine Mails gespeichert. Egal für welches Jahr. Und kann somit meine Kaufbewegungen nachvolziehen. :-)))
mfg
Kati
logge dich mit deinem Mitgliedsnamen und Kennwort bei eBay ein. Gehe in Mein eBay, dann in dein Bewertungsprofil. Gib eine Artikelnummer oben rechts in die Suche ein und schon weißt du, was du da gekauft hast. Ohhh leider ist das nur fürs laufende Jahr. :-(
Aber ich habe, um immer sicher zu gehen, meine Mails gespeichert. Egal für welches Jahr. Und kann somit meine Kaufbewegungen nachvolziehen. :-)))
mfg
Kati
Antwort 18 von Nhuya
Das mit den Mails mache ich auch. Man weiß ja auch nie, was der andere noch so anstellt, da wird alles aufgehoben :)
Antwort 19 von Lutz1965
Hallo Karti,
das mit dem laufende Jahr stimmt auch nicht....es sind nur 90 Tage...
Steht ganz unten auf der Seite von Deinem Bewertungsprofil.
Aber das mit den Mails mach ich auch.
Da aber jetzt von elpedro nix mehr kommt, nehme ich mal an das er weiß was er verkauft hat.
gruss
Lutz
das mit dem laufende Jahr stimmt auch nicht....es sind nur 90 Tage...
Zitat:
]Detaillierte Angaben zum Artikel sind nur 90 Tage lang verfügbar.
]Detaillierte Angaben zum Artikel sind nur 90 Tage lang verfügbar.
Steht ganz unten auf der Seite von Deinem Bewertungsprofil.
Aber das mit den Mails mach ich auch.
Da aber jetzt von elpedro nix mehr kommt, nehme ich mal an das er weiß was er verkauft hat.
gruss
Lutz
Antwort 20 von berdale
Auch wenn die Sache hier wohl erledigt ist noch eins:
Habe mal vor ein paar Monaten irgendwo gelesen, dass es sich um 40 Verkäufe pro Monat handelt. Also nicht über zig Monate hinweg. Wer 40 mal pro Monat was verhökert muss mit dem FA rechnen.
Habe mal vor ein paar Monaten irgendwo gelesen, dass es sich um 40 Verkäufe pro Monat handelt. Also nicht über zig Monate hinweg. Wer 40 mal pro Monat was verhökert muss mit dem FA rechnen.
Antwort 21 von hallogen
Eine prima Eselsbrücke gegen Vergesslichkeit.Man achte auf die rechte Spalte: Bewertung/Antwort
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=dvbsho...
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=dvbsho...
Antwort 22 von hallogen
Zitat:
rechte Spalte
Hahaha ! Der kann rechts und links nicht unterscheiden.rechte Spalte

