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Ebay und Garantie





Frage

Hallo ich habe vor einer Woche ein paar neue Schuhe bei ebay gekauft. Der Händler war ein kommerzieller, mit Shop, der auch einen Laden (nur nicht in meiner Gegend) hat. Nun sind die Schuhe an einer Stelle, nach dem ersten Gebrauch kaputt gegangen. Jetzt wollte ich mal fragen, ob es da Garantie gibt?! Danke schonmal [*][quote][sup][i]Admininfo: Thread verschoben. Bitte beachte [url=https://supportnet.de/groupfaqs/3][u]FAQ 2[/u][/url] für deine nächste Anfrage.[/i][/sup][/quote]

Antwort 1 von Sven-71

Hallo

Was steht denn im Angebot?

Sven

Antwort 2 von ebay-fan

hi sven
also in dem angebot steht nix konkretes, nur unten steht

Zitat:
Angaben des Verkäufers zur Rücknahme:
Der Käufer hat das Recht, den Artikel zurückzugeben


wobei es da ja um die rückgabe und nicht die garantie geht...
nur bevor ich den verkäufer anschreibe, wollte ich mal wissen, was drin ist ;)

Antwort 3 von sutadur

Was Du meinst ist nicht Garantie, sondern Gewährleistung. Und die hat Dir ein gewerblicher Anbieter zu gewähren, unabhängig davon, was im Auktionstext steht.

Antwort 4 von Lutz1965

Und warum fragst Du nicht beim Händler nach ?
ich würde erstmal den direkten Weg gehen und nicht über ein Forum.

Antwort 5 von Timid

Zitat:
Was Du meinst ist nicht Garantie, sondern Gewährleistung

Nein, er meint auch nicht die Gewährleistung sondern die Sachmängelhaftung. ;-)

Sachmängelhaftung grundsätzlich zwei Jahre, im ersten halben Jahr muss der Händler nachweisen, dass die Ware beim Gefahrenübergang (also wenn die Sachen beimverbrauchen ankommen) mängelfrei war.

Liebe Grüße
Sue

Antwort 6 von luke

@lutz
lies mal aw 2 durch ;)

Zitat:
nur bevor ich den verkäufer anschreibe, wollte ich mal wissen, was drin ist ;)


Antwort 7 von Lutz1965

@luke

Schreiben können wir hier viel.....aber ob wir helfen können ?

ebay-fan hatte weiter keine Angaben gemacht....also müssen wir raten.
Außerdem können wir doch von hier gar nicht beurteilen, was kaputt ist und wie der Fall dann zubehandeln ist.....Das können nur Verkäufer und Käufer.

Zur Ausage:
[qoute]nur bevor ich den verkäufer anschreibe, wollte ich mal wissen, was drin ist

Ich würde mal sagen: ein paar neue Schuhe :-)

Antwort 8 von Juris

Hallo,

@Timid,

entschuldige mein Veto, aber Gewährleistung und Mängel,-bzw. Sachmängelhaftung sind das Gleiche.


Früher (vor dem 1.1.2002, dem Inkrafttreten der SchuldrechtsReform) wurden die Rechte und Rechtsbehelfe, die sich aus Kaufverträgen ergeben, mit dem Oberbegriff Gewährleistung bezeichnet, weil man damit klarstellen wollte, daß es sich um Sonderrecht handelte, das anders als andere Verträge behandelt wird.

Mit dem neuen Schuldrecht (= Vertragsrecht) ist das nicht mehr so, so daß man jetzt den Begriff Gewährleistung nicht mehr unbedingt verwenden muß/sollte. Der Ausdruck "Mängelhaftung" (eigentlich: Rechts- und Sachmängelhaftung) bringt zum Ausdruck, daß es sich um etwas anderes als die frühere Gewährleistung handelt.

Allerdings sind gerade bei Juristen die Beharrungskräfte sehr groß, so daß "Gewährleistung" immer noch sehr gebräuchlich ist und sich letzten Endes gegen Mängelhaftung durchsetzen könnte. Falsch ist er also nicht. Die beiden Begriffe meinen aber heute prinzipiell das gleiche.

Gruß Juri

Antwort 9 von Locke

Selbst wenn Du jetzt neue Schuhe bekommst trägst Du bei fast allen Händlern die Versandkosten. Und da Du die beschädigten Schuhe als Beweismittel zurück schicken musst, hast Du doppelte Versandkosten.
Erst ab einem Warenwert von ca. 40.- Euro übernehmen manche Händler die Versandkosten für die Rücksendung. Viele schreiben aber auch das sie keine Versandkosten im Falle einer Rücksendung erstatten. Ich kenne allerdings die rechtliche Lage nicht. Nur, wer streitet dann mit einem Anwalt wegen 7.- Euro mehr oder weniger Versandkosten ?
Hast Du also ein "Schnäppchen" von 20 Euro - Schuhen gemacht bleibst Du bei einer Rücksendung auf ca 15.- Euro Versandkosten sitzen und hast immer noch kalte Füße.

Gruß
Locke

Antwort 10 von sutadur

Zitat:
Selbst wenn Du jetzt neue Schuhe bekommst trägst Du bei fast allen Händlern die Versandkosten.
Das ist nicht so. Wenn es sich um eine berechtigte Reklamation handelt, muss der Verkäufer in jedem Fall die Kosten für die Rücksendung tragen. Anders sieht es aus, wenn Du einen Artikel wg. Nichtgefallen zurückschickst.

Antwort 11 von Timid

Juris:
Es heißt nunmal nicht mehr Gewährleistung sondern Sachmängelhaftung. Aber da es das gleiche ist (da erzählst du mir nix neues) das ";-)" dahinter.

Zitat:
Erst ab einem Warenwert von ca. 40.- Euro übernehmen manche Händler die Versandkosten für die Rücksendung. Viele schreiben aber auch das sie keine Versandkosten im Falle einer Rücksendung erstatten.

Der Händler muss die Versandkosten generell zahlen. Er kann allerdings in den AGB die Übernahme dieser Kosten bis zu einem Warenwert von 40 € ausschließen (also was steht in den AGB?). Darüber nicht, so regelt es das Gesetz.
Wie sutadur schon schrieb berührt dies allerdings ohnehin nicht Rücksendungen aufgrund von Mängeln sondern lediglich aufgrund von Nichtgefallen (14 tägiges Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht beim (ehem.) Fernabsatz).

Der Händler hat schließlich mängelfreie Ware zu liefern um seinen Teil des Vertrages zu erfüllen und es wäre ja Vera*** wenn ein Kunde, der nichts anderes als einwandfreie Ware will ggf. mehrfach Hin- und Rücksendekosten tragen müsste.

Liebe Grüße
Sue

Antwort 12 von Timid

Zitat:
Der Händler muss die Versandkosten generell zahlen.

Bitte als "die Rücksendekosten" lesen, könnte sonst falsch verstanden werden.

Antwort 13 von cornuto

die 40.-- Euro - Grenze betrifft das 14 - tägige Rückgaberecht, ihr Juristen ;-)

Antwort 14 von sutadur

Ja, und? Darüber herrrscht ja Einigkeit unter uns Juristen ... :o)

Antwort 15 von cornuto

sorry, habe die Beiträge der Juristen nicht komplett gelesen !

(Bei Nicht-Juristen kommt es durch faszinierendes Halbwissen gerne zu verwechslungen - bei T & S seid ihr aber in guten Händen)

Antwort 16 von ebay-fan

hi@all
hier hat sich ja eine richtige diskussion entfacht.
ich habe den verkäufer auch mal angeschrieben und dieser hat mir geantwortet, dass es sich dabei um eigenverschulden handle....
jetzt die frage, wie mache ich weiter?!
wer hat beweispflicht etc.?

ebay-fan

Antwort 17 von sutadur

Das hängt auch von der Art des Schadens ab. Zwar ist der Händler in der Beweispflicht, aber wenn es offensichtlich ist, dass der Schaden durch unsachgemäße Benutzung entstanden ist, hast Du natürlich trotzdem keinen Anspruch auf Rücknahme.

Antwort 18 von ebay-fan

hallo sutadur
bei dem schuh ist eine öse, inder der schuhriemen ist, ausgerissen.
ich denke mal, einen schuh zuzubinden ist eine normale sache auf der welt.

wenn das teil einreisst, ist das eine materialschwäche, oder stehe ich mit der meinung alleine da?!
mfg
ebay-fan

Antwort 19 von Timid

Wie sutadur schon schrieb: Der Händler ist in der Beweispflicht. Er muss dir also nachweisen, dass du den Schuh mit Absicht kaputt gemacht hast.

Zitat:
ich habe den verkäufer auch mal angeschrieben und dieser hat mir geantwortet, dass es sich dabei um eigenverschulden handle....

Na, das muss er dir erstmal nachweisen. Soll heißen er müsste ein Gutachten anfertigen lassen aus dem hervorgeht, dass bei normaler Benutzung so ein Schaden nicht zustande gekommen wäre. Die Frage ist also ob dein Händler wirklich etliche Euro für ein Gutachten ausgeben will. Ich denke nicht.

So wie ich das sehe bist du im Recht, also besteh darauf. Wahrscheinlich hofft der Händler dich so zu verunsichern, dass du aufgibst. Wäre nicht der erste Händler, der erstmal alles weit von sich schiebt obwohl er verpflichtet wäre zu handeln.

LG Sue

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