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wer zahlt im Todesfall ??





Frage

Meine Mutter ist vor 2 Wochen gestorben :-( Sie hatte bei verschiedenen Versandhäusern Ratenkäufe von mehreren 1000 Euro ! Nun meine Frage... war zahlt diese Schulden ? gibts da wie bei Krediten eine Versicherung die diese Schulden im Todesfall absichert, oder muß die mein Vater übernehmen? Wäre nett wenn mir das jemand beantworten könnte MfG CAN

Antwort 1 von rfb

Mein Beileid!

Wenn deine Eltern in Gütergemeinschaft lebten (und die gekauften Sachen im gemeinsamen Haushalt stehen) siehts schlecht für deinen Vater aus. Wenn ich mich recht entsinne hätte er sonst vorher öffentlich erklären müssen, dass er für die Schulden seiner Frau nicht haftet.
Ob es Versicherungen für den Fall gibt bezweifel ich sehr, aber das müsste aus den Verträgen hervorgehen.
Ansonsten werden Schulden wie alles andere auch vererbt, wobei auch dabei dein Vater wohl die Hauptlast erben würde oder das Erbe komplett ausschlagen müsste.
(soweit mein Wissen aus den Medien - bin kein Fachmensch)

Antwort 2 von Lutz1965

Mein Beileid

Hallo

hier findes Du viele Info`s...

Auch Schulden werden vererbt

oder halt mal google fragen

Gruss

Lutz

Antwort 3 von can1971

danke für die Antworten

also meine Eltern lebten in einer Gütergemeinschaft!
Was gibts den da für ein Erbe?
Meine Mutter hatte kein eigenes Vermögen, Grundstück, Eigentumswohnung, oder ähnliches!
Da bleiben also nur die Schulden aus den Versandhäusern , die auf Ihrem Namen waren!!
Wie ist das mit dem ablehnen des Erbes?
Vorallem interessiert mich, wie das für meinen Vater ist , also mit den Dingen in der Wohnung, Auto, usw. wenn er das Erbe ablehnt!
Da kann doch niemand wissen , was seins ist oder von meiner Mutter war!?
Es gibt auch kein Testament, da meine Mutter leider viel zu Früh von uns gegangen ist (mit 58!!)

Wäre Dankbar für jede Anregung, da ich natürlich will, das mein Vater so wenig Schulden wie möglich abzahlen soll ! er hat schon genug Probleme :-(
gruß

CAN

Antwort 4 von MCC1

Auch von meiner Seite aus Beileid.

Gerade bei Gütergemeinschaft ist meiner Meinung nach dein Vater eh haftbar für die Schulden.
Ich würde auf jeden Fall die Beratung eines Notars/Rechtsanwalts suchen. Die Frage ist nämlich meines Erachtens nach, ob dein Vater nicht unabhängig vom Erbe haften muss, also das Ausschlagen des Erbes sowieso nicht hilft. Abgesehen davon, gehörte deiner Mutter die Hälfte des Vermögens deiner Eltern, wenn also irgendein Grundbesitz/Haus oder ähnliches existiert, gehörte ihr die Hälfte, die jetzt zu 50 % auf deinen Vater und zu 50% auf die Kinder verteilt wird, bei gesetzlicher Erbfolge. Die Schulden sind also nicht nur ein Problem deines Vaters, sondern auch deins. Wenn er das Erbe ausschlägt, bist du erstmal dran, danach weitere Verwandte.

Such Beratung.
Gruss
Stefan

Antwort 5 von blablebli

Erbe ablehnen ... dann bekommt man auch nichts ...
muesste gehen. Alle muessen ablehnen ...
dann kuemmert sich das Bankrottamt ums
Vermoegen ... und wenn nichts gefunden wird haben
die Versandhaendler Pech ... OHNE GEWEHR.

Antwort 6 von can1971

also es gibt kein Vermögen, Haus oder ähnliches auch nicht bei meinem Vater!
ich werde auf jeden Fall aufs Erbe verzichten, nicht nur wegen der Schulden... auch sonst will ich meinem Vater nichts nehmen!
Ich weiss ja nicht wie das bei Gütergemainschaft ist!
Nachher sagen die noch, mein Vater müsste mir 25% des Hausrats geben, da es von meiner Mutter war !!!!

Mich würde jetzt interessieren wie das bei meinem Vater ist, wenn er das Erbe ablehnt!
Wie wird das den berechnet , was meine Mutter an "Vermögen" hatte?
bzw. was geschieht damit?
die können ihm die Sachen doch nicht aus der Wohnung nehmen, oder?
Wie gesagt es gibt bei meinen Eltern nix, ausser einem normalen Haushalt/Möbel/etc.

P.S danke an alle für die Beileidsbekundungen

Antwort 7 von Locke

In der Gütergemeinschaft wird alles was seit dem Zeitpunkt der Hochzeit angeschafft wird auf beide Ehepartner geteilt.
Ausnahme: Geschenke und Erbschaften die eindeutig an nur einen Ehepartner gerichtet sind.
Nun ist nach dem Todesfall der Ehefrau also die Hälfte von allem was angeschafft wurde die Erbmasse. Davon steht wiederum die Hälfte dem Ehemann zu, die andere Hälfte zu gleichen Teilen den Kindern, falls vorhanden. Sind keine Kinder da, erbt der Ehemann alles.
So ist das gesetzlich geregelt wenn nicht ein Testament was anderes sagt. Jedoch ist auch hier der Mindestanteil die Hälfte des gesetzlichen Erbes.
Das bedeutet: Enterbt jemand per Testament einen Angehörigen komplett, stehen dem trotzdem 50% des gesetzlichen Erbes zu.
Einzige Ausnahme hier: Wenn jemand nach dem Leben des Verstorbenen getrachtet hat, oder evtl sogar selbt den Tot absichtlich verschuldet hat. Dann bekommt man nichts.
Man kann auch unter bestimmte Vorraussetzungen zu Lebzeiten das Erbe einklagen. Dann steht einem die Hälfte von dem gesetzlichen Erbe zu, was dann aber in Geldform gezahlt werden muss, nicht also in Sachgütern. Dadurch verwirkt man dann jeden weiteren Erbanspruch auf Lebenszeit. Wird der, den man dann beerbt hat mal reich hat man Pech.
Wobei ich mal ganz persönlich anmerken darf:
Wenn das jemand macht..... *kopfschüttel*
Die Erbfolge ist weit gestaffelt. Zuerst kommen die Verwandten, also Dein Vater, Du (die Kinder), dann die Eltern, Geschwister usw.
Wird keiner gefunden der das Erbe annimmt, erbt der Staat.

Und ob der Staat letztendlich "nur" die Schulden erben will.......

Ich denke ein kurzes Gespräch mit einem Notar wird die Sache klären.

Gruß
Locke