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Ebay Mitgliedschaft beendet...was is nun mit meiner Ware??





Frage

Hallo! Warscheinlich hängt den meisten das Thema schon zum hals raus, aber vielleicht hat ja trotdem jemand lust mir zu helfen. Wie schon geschrieben, habe ich etwas gekauft (Laptop HDD für 130 Euro) und nicht bekommen. Der Typ hat seine mitgliedschaft beendet. Nun habe ich Ihm auch schon eine Mail geschrieben und gefragt ob ich die Festplatte noch bekomme oder ob er mir das geld überweisst. Meine eigentlich Frage ist aber, ob man mit den Angeaben: Sitz der Gesellschaft: Geschaftsführer: Handelsregister: Amtsgericht Waiblingen HRB 3607 Ust-Idnr.u. Steuernr: irgendwie schauen kann ob es den laden überhaupt noch gibt. Ans Telefon geht übrigens keiner ran. Hier noch mal den Link [url] http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=5175480419&ssPageName=STRK:MEWN:IT[/url] Über weitere Tricks wär ich auch noch dankbar

Antwort 1 von donossi

upssss.....natürlich auch noch schöne grüsse und vielendank schon mal...


DonOssi

Antwort 2 von hallogen

335 negative Bewertungen in einem Jahr!? Nach Vergleichbarem mußt Du bestimmt lange suchen. Ich würde sagen: Lehrgeld bezahlt und mit 130 Euro noch mal billig bei weg gekommen. Kannst natürlich klagen aber die Verärgerung wird dadurch warscheinlich bloß größer und bringen tut es nichts. Vergiß es.

Antwort 3 von Mikoop

Hallo,

Du kannst dich bei ebay beschweren, die gehen dem Fall dann auch irgendwann nach... Ich habe das schon mal mit Erfolg gemacht.

Evtl kannst du eine Teilsumme zrückbekommen.

Viel Erfolg,

Mikoop

Antwort 4 von micky_pi

Hallo,

da gibt es keine Diskussion mehr! Schnellstmöglichst Unterlagen zusammensuchen, Beinen unter die Arme klemmen und zur Polizei rennen und sofort eine Anzeige wegen Betruges machen! Nur so besteht die minimale Aussicht das Du noch Dein Geld wiederbekommst.

Ich begreife nicht warum man so naiv sein kann und noch glaubt dass der Abzocker ein "guter Mensch" ist und das Geld freiwillig zurückzahlt....

Gruß
micky_pi

Antwort 5 von donossi_

Hallo!

Habe vorhin erst gesehen ,das der die mitgliedschaft gekündigt hat. Vor dem WE hatte er die noch nciht gekündigt.

Aber trotzdem schon mal danke für die Antworten.


Weiss den jemand ob man mit den oben angegeben Daten schauen kann, ob es den Laden noch gibt??

Gruss

DonOssi

Antwort 6 von MCC1

Der Typ hat bei Ebay aber noch von heute jede Menge positve Bewertungen. Laut Internetseite ist dasTelefon nur von 11-14 Uhr besetzt.
Ich würde mal die IHK in Waiblingen anrufen, vielleicht können die helfen.
Gruss
Stefan

Antwort 7 von Timid

Zitat:
da gibt es keine Diskussion mehr! Schnellstmöglichst Unterlagen zusammensuchen, Beinen unter die Arme klemmen und zur Polizei rennen und sofort eine Anzeige wegen Betruges machen! Nur so besteht die minimale Aussicht das Du noch Dein Geld wiederbekommst.


Dir ist schon klar, dass eine Strafanzeige nichts mit Geld zurückbekommen zu tun hat oder?

Bei ner Strafanzeige kommt - wenns denn so kommt - ein Verfahren "Deutschland gegen den Typen" bei raus und das hat mit zivilrechtlichen Ansprüchen nichts zu tun.

Donossi:
Egal on er noch Ebayer ist, ihr habt einen Vertrag. Wann hast du gekauft? Lass dem Verkäufer die entsprechende Zeit zu liefern, wenn nichts passiert Einschreiben an den Typ, dass du vom Kauf zurücktrittst und er binnen 14 Tagen das Geld zurücküberweisen soll. Passiert nichts Mahnbescheid beantragen. Günstigste und schnellste Variante.

Und schau mal Ebay nach dem Käuferschutz, da bekommst du bis auf eine Eigenbeteiligung (20 oder 25 ) dann dein geld zurück.

Liebe Grüße,
Timi

Antwort 8 von martl

Hallole,

da ich beim googeln bisschen was gefunden hab, mir aber nich sicher bin, ob es sich um deinen Verkäufer handelt und die Daten so in Ordnung sind und auch im Hinblick auf den Datenschutz, hab ich Dir ne Nachricht im Pager hinterlassen.

Gruß
martl

Antwort 9 von micky_pi

Hallo Timid,

das mag sein, aber das rechtfertigt nicht bei dem Verdacht auf eine Straftat wegzuschauen und keine Anzeige zu erstatten! Es treiben sich leider genug Abzocker bei eBay rum und Straftat bleibt Straftat!

Außerdem "wer wissendlich oder unwissendlich eine Straftat deckt oder fördert macht sich selber strafbar" -oder so ähnlich-; steht irgendwo in unserem Strafgesetzbuch....

So gesehen muss ich meinen ersten Beitrag in der Form ergänzen: Gehe auch sofort zum Anwalt und klage auf Rückgabe des Geldes.... Sprich: Sofort Anzeige und Anwalt!

Gruß
micky_pi

Antwort 10 von Timid

micky, ich sehe noch keinen begründeten Verdacht auf eine Straftat. Dazu fehlen einfach die Angaben wann die Platte gekauft wurde. Wenn das ganze erst ne Woche her ist muss das noch nicht heißen, dass der Verkäufer ein Betrüger ist. Ich habe auch schon mal von jemandem gekauft, ein Tag später war die Mitgliedschaft beendet und trotzdem hab ich meine Ware bekommen.

Natürlich soll niemand eine Straftat decken. Das wäre aber in diesem Fall auch nicht gegeben, selbst wenn keine Anzeige erstattet würde.

Ich habe auch nirgendwo erwähnt, dass keine Anzeige erstattet werden soll, ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Strafanzeige nur die Strafverfolgung nach sich zieht und dass das nichts mit den zivilrechtlichen Ansprüchen zu tun hat, die der Käufer dem Verkäufer gegenüber hat.

Zitat:
Gehe auch sofort zum Anwalt und klage auf Rückgabe des Geldes....

Nein, nein, nein. Eine Klage kostet 1. zu viel Geld (ja, muss der Beklagte bei Verurteilung erstatten, aber man muss es erstmal vorstrecken) und dauert 2. viel zu lange. Ein Mahnverfahren geht da viel schneller. Vordruck kaufen, ausfüllen (oder direkt online machen), ab zum Gericht, 18 Euro bezahlen, 2 Wochen warten, Vollstreckungsbescheid schicken, wieder 2 Wochen warten und dann vollstrecken (wenn vorher nicht die Zahlung erfolgt ist, was in den meisten Fällen aber der Fall ist). So schnell ist keine Klage und günstiger geht es auch nicht.

Liebe Grüße,
Timi

Antwort 11 von Dennmat

Hi DonOssi,
also mir ist es im Januar ähnlich gegangen: Spiegelreflex-Kamera gekauft und sofort am gleichen Tag bezahlt. 1 Woche auf die Ware gewartet. Kam nix. Emails geschickt, alle 2 Tage eine (entweder normal oder über den Ebay-Server). Passierte nix. Nach 4 Wochen habe ich den Fall Ebay gemeldet. Die haben sich dann noch mal mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt. Inzwischen hatte ich selbst Detektiv gespielt und in dem Ort, wo der Verkäufer her war, geforscht. Name und Adresse falsch! Nach weiteren 3 Wochen hatte ich von Ebay noch keine Antwort (nun ist das nichts aussergewöhnliches, weil auf Anfragen, emails, Beschwerden etc. reagiert Ebay mega-langsam und antwortet meistens erst nach der 3. Erinnerung!!! Darüber sollte man mal einen Thread machen). Wie auch immer. Nach weiteren 2 Wochen konnte ich den "Ebay-Käuferschutz" in Anspruch nehmen. Da zahlen die die Kaufsummer abzgl. 25 euro zurück. Da habe ich dann allerdings ewig auf ne Antwort gewartet, obwohl ich da inzwischen auch 3 mal nachgehakt hatte. Der betreffende Verkäufer war mittlerweile kein Mitglied mehr. Gestern kam die Mail, dass mir der Betrag zurückerstattet wird. Musste nur ein Formular ausfüllen und zurückfaxen (zum Glück habe ich ein Fax!) Bin mal gespannt, wann die Kohle endlich da ist oder meinem Ebay-Account gutgeschrieben wird. Warscheinlich kann ich euch in 4-6 Wochen davon berichten (wenn ich Glück habe).
Zusammenfassung: Am 15.1. die Ware bezahlt, nicht bekommen und nach 3 Monaten (!) von Ebay ne Mitteilung, dass dem Antrag auf Käuferschutz zugestimmt wird. Das nenne ich doch mal ne schnelle Abwicklung (wenigstens beim Gebühren abbuchen ist Ebay Super-Schnell).
Also, DonOssi, stelle bei Ebay Antrag auf "Käuferschutz", kriegste wenigstens nen Löwenanteil deines Geldes wieder, auch wenns dauert.
Gruß
Dennis, Frankfurt

Antwort 12 von micky_pi

Hallo Dennma,

ist ja eine "schöne" Geschichte und kommt leider öfters vor als man denkt! Und hast den Du wenigstens Anzeige erstattet damit der *Z* nicht weiter bei eBay Leute abzockt?!?

Gruß
micky_pi

Antwort 13 von donossi

Der Typ hat mir jetzt auf ne Mail "geantwortet"

Die haben Insolvenz angemeldet......

Die haben auf der HP geschrieben, das man sich bei nicht erfüllten Verträgen an den Insolvenzverwalter wenden.

Was passiert, wenn man sich an den wendet? Bekommt man dann sein Geld wieder oder bekommt man dann vielleicht doch noch ne Festplatte?

Muss man dann irgendwas bezahlen, wenn man sich mit dem in Verbindung setzt?


Gruss

DonOssi

Antwort 14 von Timid

Du bekommst erstmal nichts, DonOssi, weil die dir gar nichts mehr geben dürfen, wenn sie Insolvenz angemeldet haben. Trotzdem solltest du dich schnellstmöglich an den Insolvenzverwalter wenden um deine Ansprüche zu sichern.

Liebe Grüße,
Timi

Antwort 15 von donossi

Hi Timid....


was macht dieser Insolvenzverwalter eigentlcih, wenn ich mich an den wende....

Gruss

DonOssi

Antwort 16 von hallogen

Der schreibt sich Deine Adresse auf einen Zettel und wenn das Finanzamt und eventuell die kreditgebende Bank Ihren Teil bekommen haben besteht die geringe Chance daß möglicherweise noch vorhandene Restvermögen zwischen Dir und Deinen Leidensgenossen aufgeteilt wird.

Antwort 17 von Timid

Der Insolvenzverwalter nimmt dich in die Liste der Gläubiger auf. Mehr passiert erst mal nicht. Aber in der Regel ist es so, dass der, der früher kommt eher an sein Geld kommt. Ich glaube es gibt auch eine Frist in der sich ein Gläubiger (also in diesem Falle du) melden musst. Bezahlen musst du an den Insolvenzverwalter übrigens nichts.

Liebe Grüße,
Timi

Antwort 18 von donossi

Hmmmmmm.....wenn der Pleite ist hat der wahrscheinlich auch ne menge schulden gemacht.....und wenn ich sehe was der bei ebay vertickert hat, dann kommt da bestimmt sowas raus wie: Hier ist dein Anteil: 12 Cent abzüglich 13 Cent Überweisungsgebühren :-P

Gruss

DonOssi

Antwort 19 von Timid

Ich bin jetzt ehrlich gesagt überfragt wie das bei ner normalen Insolvenz ist, aber eine Privatinsolvenz ist ja nicht damit erledigt, dass geguckt wird was da ist und das wird dann aufgeteilt - das Verfahren läuft über 7 Jahre und alles, was der Insolvente in dieser Zeit an pfändbarem verdient (also alles was über dem Freibetrag liegt) wird an die Gläubiger verteilt. Ich schätze bei einer normalen Insolvenz ist es ähnlich. Das heißt also, dass du zwar nicht sofort dein ganzes Geld wiederbekommst aber vielleicht Ratenzahlungen erfolgen so dass du dein Geld in einem Jahr oder komplett zurück hast. Du bist da eher ein ganz kleiner Fisch, man wird also schauen, dass du möglichst schnell von der Liste der Gläubiger gestrichen werden kannst. Eventuell wird auch einfach ein Vergleich mit dir ausgehandelt, dass du die Hälfte des Geldes wiederbekommst und dafür auf den Rest verzichtest. Das kann dir aber alles der Insolvenzverwalter sagen, dafür gibt es ihn.

Klar, ist nicht die optimale Lösung aber imho immer noch besser als das Geld abzuschreiben. Ich würd mich schon allein aus Prinzip melden und meine Ansprüche anmelden.

Liebe Grüße,
Timi

Antwort 20 von donossi

Jup, werde ich wohl mal schauen, das ich den mal anschreibe....danke schon mal für die vielen Antworten...


Gruss

DonOssi

Antwort 21 von Batschele

Hallo!
Da hast Du kein Glück mehr.
Vielleicht ist das auch die Betrügerfirma die vor kurzem aufgeflogen ist .Die haben sich mit über
75 000 € aus dem staub gemacht.Schau auf jeden Fall nächstes mal die Bewertungen an bevor Du etwas kaufst.
300 negativ!!!!!
500 neutral!!!
spricht doch für sich .

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