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Habe eine Frage zur Arbeitszeitregelung bei Abwesendheit!!!!





Frage

Zur Vorgeschichte: bei meinem ehemaligen Arbeitgeber gab es folgende Regelung: -wenn man diestlich unterwegs war (messen...), wurden auf dem arbeitszeitkonto pro tag 10 std. gutgeschrieben, -bei lehrgängen nach der offiziellen arbeitszeit wurde die arbeitszeit aufgefüllt, bis ´die 10 std. errreicht waren. -wenn man urlaub genommen hat, wurde die durchschnittsarbeitszeit pro tag gutgeschrieben. -bei einem gesetztlichen feiertag ebenso. das ergab bei einer [b] 6 tage arbeitswoche [/b]einen durchschnitt von 6,5 std./tag, also. bzw. 39 std./ woche. beispiele: war ich einen ganzen tag von 6 bis 22 uhr diestlich unterwegs, wurden 10 std. geschrieben, bei messebesuchen über mehrere tage auch. wenn man einen tag urlaub nahm, wurden 6,5 std. geschrieben und bei lehrgängen, die nach der arbeitszeit stattfanden, und z. b. 3 std. dauerten wurden aber nur 2 std. geschrieben, weil man vorher schon 8 std. in der firma gearbeitet hatte. bei meinem neuen arbeitgeber [b] (5 tage arbeitswoche)[/b]verhällt es sich aber folgender maßen: -wenn man gegen 12 uhr eine dienstreise antritt und vorher schon in der firma war, sagen wir 5 std., dann werden nur noch 3 std. auf dem arbeitszeitkonto gutgeschrieben. auch wenn man allein für die anreise schon 7 std. unterwegs war. wenn ich freitag urlaub nehme oder eine dienstreise mache, werden nur 6 std. gutgeschrieben, weil am freitag in dieser firma die arbeitszeit 6 std. beträgt. -wenn man samstag unterwegs war, gibt es garnichts, weil samstag kein arbeitstag in der firma ist. wenn man zu einem 4 stündigen lehrgang fährt und von der firma deshalb früher als normalen feierabend losfährt, weil man sonst zu spät bei dem lehrgang ankommt, hat man pech gehabt und automatisch sogenannte miniuszeit. ich habe mich sonst nicht so mit meinen stunden und finde dieses thema eigentlich im eigentlichen sinne lächerlich, weil man sowieso immer länger in der firma ist. aber wenn man plötzlich im arbeitszeitkonto ins minus rutscht und ist effektiv aber 50-55 std. dienstlich unterwegs, werde ich stutzig. [ [u] b] gibt es für solche sachen keine gesetzliche grundlage. oder kann das jeder sehen wie er möchte???[/b][/u] danke für eure hinweise und meinungen! kromgi

Antwort 1 von Timid

Du kannst dich mal durchs Arbeitszeitgesetz quälen, aber ich schätze mal um eine vernünftige Antwort zu geben ist es wichtig um was für einen Betrieb es geht, ob es Tarifverträge gibt, etc.

Liebe Grüße,
Timid

Antwort 2 von raucher

Ich arbeite in einer sehr grossen Firma, die sich mit Sicherheit an alle einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge hält.

Bei uns gilt folgendes:

Mehr als 10 Stunden pro Tag gibt es nicht, egal ob Arbeitszeit, Fortbildung oder Messebesuch/betreuung.

Reisezeiten am Wochenende gehen zu meinen Lasten.

Reisezeiten an Arbeitstagen gehen zu Lasten der Firma, aber auch nur max. 10 Stunden, egal wie lange ich unterwegs bin.

Antwort 3 von autsch

bei uns gilt die regelung "reisezeit ist privatvergügen". sprich egal ob ich sonntag nach münchen fahre oder mittwoch nach hamburg fahre, ich bekomme von der fahrtzeit keine minute.

bereitschaft am wochenede wird mit freizeitausgleich 1:8 ausgeglichen. tats. arbeit am wochenende bringt mir pro stunde 2 euro mehr.
unter einem gewissen betrag oder unter einer gewissen stunden zahl verfällt das ganze wegen geringfügigkeit.

bsp. ich habe eine besprechung von 8 uhr bis 16 uhr und fahre nach der bersprechung heim und komme erst um mitternacht am bahnhof an. mein tag lief so gesehen von 8 uhr bis 24 uhr. auf meinem arbeitszeitkonto erscheinen dafür 8 stunden.

und da jammerst du noch???

Antwort 4 von kromgi

@raucher: genau so kenne ich das auch!

@autsch: das geht ja gleich garnicht!

ich muss vielleicht noch dazu sagen, dass reisen durchaus zu meinen normalen tätigkeiten gehört und nicht die ausnahme sind!

kromgi

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