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Dringend! Wer kennt sich mit Steuerklassen aus?





Frage

Hi Leute, es geht um meine Freundin, die ihre aktuelle Steuerklasse nicht kennt, diese aber für einen Nebenjob, den sie morgen antritt, unbedingt heute noch wissen muss. Ich finde auf die Schnelle nichts Passendes über google. (Anscheinend sind alle Steuerzahler entweder Singles oder verheiratet.) Vielleicht kann jemand von euch helfen, der sich mit sowas auskennt oder in der gleichen "steuerlichen Situation" steckt wie meine Freundin. - sie ist Witwe - hat eine 7jährige Tochter und - einen ebenfalls berufstätigen Lebenspartner (gemeinsamer Hauhalt) Sie sagt, dass sie aufgrund einer Steuerrechtsänderung für Alleinerziehende(?) in nichtehelichen Lebensgemeinschaften kürzlich in eine ungünstigere Steuerklasse wechseln musste. Welche könnte das sein? Danke für eure Hilfe! Seven

Antwort 1 von Seven-Off-Nein

Ups! Es sollte natürlich nicht ´Hauhalt´ sondern Haushalt heißen.

Antwort 2 von MCC1

Hi seven,
schaust du hier:
http://www.steuerlex.de/guener-schweitzer/lexika.html?lexikon=S&i=&...
Unter Tarif gibt es einen Hinweis, dass Witwen im ersten Jahr das Splitting behalten können, unter Steuerklassen finden sich die Erläuterungen. Läuft für mich auf eins oder zwei raus.
Was hat der gemeinsame Haushalt damit zu tun? Hmmm, könnte die Änderung des Alleinerziehendenfreibetrags gewesen sein, oder der Ablauf des Jahres nach dem Tod des Ehemannes.
Gruss
Stefan

Antwort 3 von roko

Hallo Seven,

vielleicht können diese zwei Links eine kleine Hilfe sein.


Alleinerziehend

Alleinerziehend

Gruß Rolf

Antwort 4 von Seven-Off-Nein

Danke, Stefan,

aber auch dort ist nur die Rede von Ehepartnern.

Der Gatte ist schon seit 6 Jahren tot. Es geht um die aktuelle Situation. Und da spielt es schon eine Rolle, ob sie mit dem Mann zusammen lebt oder nicht. Denn sie werden in irgend einer Form gemeinsam veranlagt. Ich vermute, dass meine Freundin bis zu dieser Gesetzesänderung als Alleinerziehende Steuerklasse II hatte. Dass sie jetzt in Kl. I gekommen ist, kann ich mir kaum vorstellen.

AFAIK gibt es immer noch kein Ehegattensplitting für unverheiratete Paare. Sie hatte als die Besserverdienende von beiden also nicht die Möglichkeit, die günstigere Steuerklasse für sich zu wählen. Das hieße ja dann, dass beide nun in Klasse I gerutscht sein müssten. Soviel Ungerechtigkeit gibts doch nicht mal im deutschen Steuerrecht, oder?

Ist denn heute kein Finanzbeamter hier?

Seven

Antwort 5 von roko

Allem Anschein nach ist Deine Freundin von Klasse I, in die ungünstigere Klasse II verwiesen worden.

Vergaß ich dazu zu schreiben.

Gruß Rolf

Antwort 6 von Seven-Off-Nein

Hallo Rolf,

hast dich sicher vertippselt, oder? Klasse I ist die ungünstigere, nicht II. ;-)

Aber danke, jetzt ist durch deine Links schon mal klar geworden, dass sie nicht mehr Klasse II haben kann, wie ich schon vermutet hatte.

Weißt du oder sonst jemand genau, dass keine der anderen St.-Kl. in Frage kommt? Sind III, IV und V denn grundsätzlich nur für Verheiratete?

Gruß
Seven

Antwort 7 von roko

Seven,

hast Recht. Muss natürlich umgekehrt sein.
Entschuldige bitte!

Anbei etwas über Steuerklassen

Gruß Rolf

Antwort 8 von roko

Oder hier noch etwas anderes über

Steuerklassen

Gruß Rolf

Antwort 9 von MCC1

Hi seven,
geh mal in dem Link oben auf Freibetrag für Alleinerziehende. Dort sind auch Beispeile mit Witwen, ziemlich weit unten. Durch das Zusammenleben mit dem Partner entfällt die Steuerklasse 2 und sie rutscht nach 1. Genau wie ihr Partner. Ungerecht? Ja, auf jeden Fall.
Gruss
Stefan

Antwort 10 von Seven-Off-Nein

Ahhh, das wars, Rolf,

damit ist die Sache klar. Es geht ja um einen Nebenjob bei einem anderen Arbeitgeber als dem üblichen. Also ist es in diesem Fall Steuerklasse VI (sonst vermutlich I).

Vielen Dank :-)


@Stefan

Sie ist ja schon seit 6 Jahren Witwe, da spielt das wohl eh keine Rolle mehr. Steuerklasse III hätte sie nur bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem ihr Mann verstorben ist, bekommen können. Trotzdem danke für deine Mühe.


Seven

Antwort 11 von Nebentätigkeit

Hi zusammen,

es steht zwar nichts über den Umfang der Nebentätigkeit in der Anfrage, es sollte aber trotzdem nicht vergessen werden das jeder, unabhängig von sonstigem Einkommen/Steuerklasse monatl. bis zu 400,- € (Rentner 320.- ) steuerfrei dazu verdienen darf.

Grüße

Antwort 12 von sutadur

Klarheit schafft in solchen Fällen eine kurze Anfrage beim örtlichen Einwohnermeldeamt ... :o)

Antwort 13 von Seven-Off-Nein

Hallo,

da noch was hier rein geschrieben wurde, will ich gerade noch sagen, wie die Sache ausgegangen oder vielmehr nicht ausgegangen ist:

Die potentielle Arbeitgeberin hat sich nicht bei meiner Freundin gemeldet und meine Freundin konnte sie auch nicht erreichen. Somit hat sich das Thema wohl für diesen Job erledigt.


@Nebentätigkeit

Danke, aber diese Nebenverdienstklausel war uns bekannt und die Arbeitgeberin wollte wohl auch "sowas versuchen". Aus irgendeinem Grund musste sie trotzdem die Steuerklasse wissen. Wer Behördenformulare kennt, wird wissen, warum. ;-)
Bitte geben Sie Namen und Geburtsort Ihres Haustieres an. Bei mehreren Haustieren bitte Zusatzblatt 08/15 anfordern. Polizeiliches Führungszeugnis, Impfpass und Ariernachweis sind als beglaubigte Kopien beizufügen...



@sutadur

Hmm..Einwohnermeldeamt? Was haben die denn mit Steuerklassen zu schaffen? Aber auch falls du ´eigentlich´ das Finanzamt gemeint haben solltest, wäre es sicher nicht ganz leicht gewesen, dort jemanden am Samstag vor Pfingsten zu erreichen. Deshalb hab ich nämlich hier gefragt, weißt? ;-p


Gruß
Seven

Antwort 14 von sutadur

Wenn ich das Finanzamt gemeint hätte, hätte ich das auch geschrieben. Ich meine in der Tat das Einwohnermeldeamt. Das ist nämlich die zuständige Stelle, wenn es um die Ausstellung von Lohnsteuerkarten geht (sowohl die "Regelausstellung" einmal im Jahr als auch im Einzelfall bei Bedarf). Und in den Meldedaten ist z.B. auch die Steuerklasse eingetragen und kann ganz einfach erfragt werden. Natülich wäre es auch da u.U. schwierig, am Samstag vor Pfingsten jemanden zu erreichen ... :o)

Antwort 15 von Nebentätigkeit

Hi,

da bei mir grade eine als überwunden geglaubte Paranoia wieder ausbricht melde ich mich nochmal, obwohl die Sache anscheinend erledigt ist.

Zitat:
es geht um meine Freundin, die ihre aktuelle Steuerklasse nicht kennt

Bekommt sie denn keine Abrechnung? Da steht so was im Allgemeinen drauf.

Zitat:
für einen Nebenjob, den sie morgen antritt,


Ein Sonntagsjob von dem sie seit Samstag Mittag weiß?

Zitat:
"sowas versuchen".


Mir sträuben sich grade sämtliche Nackenhaare! Entweder deine Freundin verdient bis 400,- € oder darüber. Wenn sie darüber verdient und da was versucht werden soll, so ist bereits der Straftatbestand der versuchten Steuerhinterziehung erfüllt.

Zitat:
...Arbeitgeberin hat sich nicht bei meiner Freundin gemeldet und meine Freundin konnte sie auch nicht ...


Deine Freundin musste nicht zufällig auch ihren Ausweis abgeben und sofort reisebereit sein? Wo hat denn das Bewerbungsgespräch statt gefunden? Beim freundlichen Steh-Cafe an der Ecke?

Zitat:
Aus irgendeinem Grund musste sie trotzdem die Steuerklasse wissen


Ein seriöser AG muss nur wissen bei wem die Hauptbeschäftigung ausgeführt wird. Ist von vorn herein geplant, dass deine Freundin mehr als 400,- € verdient, so wird ohnehin eine weitere Steuerkarte gebraucht. (Hier kommt das in A12 erwähnte Meldeamt ins Spiel, die stellen diese Karte aus)

Fazit:
Äußerst dubios das Ganze. Mein Tipp: Finger weg! Aber wie bereits erwähnt leide ich unter einer Paranoia. (ich mache jetzt erst mal die Rolls zu - ich habe das Gefühl beobachtet zu werden)

Grüße