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Bis zu welchem Punkt ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung gültig??
Frage
Guten Morgen und eine verkehrsberühigtes Hallo! :-)
wenn in einer ortschaft ein schild mit der geschwindigkeitsbegrenzung 30 am strßenrand aufgestellt wird, ist es doch eigentlich bloß bis zur nächsten einmündung gültig! oder???
Aktuelles beispiel: wegen einer baustelle ist in einer ortschaft die geschwindikeitsbegrenzung aufgestellt worden. auf 30 km/h. ca 150 mtr. hat die straße einen kreuzungsbereich, in dem eine querstraße nach links abgeht. wenn dann ca. 100 mtr. nach der querstraße die geschwindigkeitskontrolle erfolgt, müssten doch eigentlich wieder die regulären 50 km/h als höchstgrenze gelten? oder doch nicht? denn woher sollen die fahrzeuge, die aus der querstraße kommen und nach links oder rechts abbiegen, wissen, dass auf der straße in die sie abgebogen sind, nur 30 gefahren werden darf?
gibt es da irgendeinen paragraphen oder so, wo das eindeutig geregelt wird? bestimmt!! und welcher ist das??
vielen dank für eure meinung,
der viel zu schnell gefahrender (51 km/h)
kromgi
Antwort 1 von Maschi63
Ja, so sehe ich das auch. Die Geschwindigkeitsbegrenzung geht bis zur nächsten Einmündung oder Kreuzung - hab ich vor Jahren so gelernt. Ich hoffe, dass es noch stimmt.
Einen Paragrafen weiß ich aber nicht.
Gruß! Maschi
Einen Paragrafen weiß ich aber nicht.
Gruß! Maschi
Antwort 2 von steffen2
Wenn das Schild "30 Zone" heißt gilt es bis es aufgehoben wird.
Gruß Steffen
Gruß Steffen
Antwort 3 von fritz_brause
moin
also, erstmal gilt in dem moment tempo 30 ( so genanntes streckenverbot ). wenn du geradeaus weiterfährst, gilt tempo 50 erst wieder, wenn tempo 30 aufgehoben ist. wenn du nach der geschwindigkeitsbegrenzung abbiegst, gilt wieder "normale" ortsgeschwindigkeit ( in der regel 50 ). dies gilt allerdings nicht für tempo 30 zonen !!
also, erstmal gilt in dem moment tempo 30 ( so genanntes streckenverbot ). wenn du geradeaus weiterfährst, gilt tempo 50 erst wieder, wenn tempo 30 aufgehoben ist. wenn du nach der geschwindigkeitsbegrenzung abbiegst, gilt wieder "normale" ortsgeschwindigkeit ( in der regel 50 ). dies gilt allerdings nicht für tempo 30 zonen !!
Antwort 4 von Heiko1985
Wo wir gerade dabei sind: Bei mir in der Gegend wurde eine Tempo-50-Straße in Tempo-30 geändert.
Allerdings stehen die Schilder "Vorfahrtstraße" (dieses eckige Spiegelei) immer noch da.
Ich hab mal irgendwo gehört, dass das Schild "Vorfahrtsstraße" auf Tempo-50 hinweist.
Stimmt das? Wenn ja, dann würde ich jeden Morgen durch eine Straße fahren, die alle 40 Meter von 30 auf 50 und wieder auf 30 wechselt...
Allerdings stehen die Schilder "Vorfahrtstraße" (dieses eckige Spiegelei) immer noch da.
Ich hab mal irgendwo gehört, dass das Schild "Vorfahrtsstraße" auf Tempo-50 hinweist.
Stimmt das? Wenn ja, dann würde ich jeden Morgen durch eine Straße fahren, die alle 40 Meter von 30 auf 50 und wieder auf 30 wechselt...
Antwort 5 von Nhuya
Die Vorfahrtsschilder geben doch nur die Regelung an einer Kreuzung an.
Das mit der Geschwindigkeitsbegrenzung bis zur nächsten Kreuzung hinter der kein erneutes Schild steht, habe ich auch so gelernt.
Das mit der Geschwindigkeitsbegrenzung bis zur nächsten Kreuzung hinter der kein erneutes Schild steht, habe ich auch so gelernt.
Antwort 6 von Maschi63
Ich hab mal gegoogelt und bin auf dies hier gestoßen:
Quelle
Gruß! Maschi
Zitat:
1. Eine Beschränkung der innerörtlich zulässigen Geschwindigkeit durch das Verkehrszeichen 274 zur StVO gilt auch für den Geradeausverkehr nur bis zur nächsten Straßeneinmündung, sofern nicht das Verkehrszeichen nach der Einmündung wiederholt oder die Geschwindigkeitsbeschränkung anderweitig angeordnet wird.
2. Soll eine Geschwindigkeitsbeschränkung innerorts auf 30 km/h über eine längere Strecke mit einmündenden Straßen angeordnet werden, muss dies durch Einrichtung einer Tempo 30-Zone gemäß Zeichen 274.1 zur StVO erfolgen.
1. Eine Beschränkung der innerörtlich zulässigen Geschwindigkeit durch das Verkehrszeichen 274 zur StVO gilt auch für den Geradeausverkehr nur bis zur nächsten Straßeneinmündung, sofern nicht das Verkehrszeichen nach der Einmündung wiederholt oder die Geschwindigkeitsbeschränkung anderweitig angeordnet wird.
2. Soll eine Geschwindigkeitsbeschränkung innerorts auf 30 km/h über eine längere Strecke mit einmündenden Straßen angeordnet werden, muss dies durch Einrichtung einer Tempo 30-Zone gemäß Zeichen 274.1 zur StVO erfolgen.
Quelle
Gruß! Maschi
Antwort 7 von metalfreakla
joa super maschi! das wollt ich auch schon lang mal wissen.
wo wir grad bei so nem thema sind: Wie hoch darf mein Promillewert in der Probezeit (Führerschein seit 12/2003) sein?? Ich hab unterschiedliche meinungen gehört. einige sagen 0,3 andere 0,0. Wisst ihrs genau??
Danke
Lars
wo wir grad bei so nem thema sind: Wie hoch darf mein Promillewert in der Probezeit (Führerschein seit 12/2003) sein?? Ich hab unterschiedliche meinungen gehört. einige sagen 0,3 andere 0,0. Wisst ihrs genau??
Danke
Lars
Antwort 8 von Maschi63
Auch hierzu habe ich was gefunden, hier mal ein Auszug:
Quelle
Gruß! Maschi
Zitat:
Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe ist mit seinem Plan zur Einführung der Null-Promille-Grenze für Führerscheinneulinge auf Widerstand der Bundesländer gestoßen. Das Verkehrsministerium will trotzdem zügig einen Gesetzentwurf erarbeiten. Stolpe kündigte eine solche Regelung zur Verringerung der hohen Unfallrate für die Führerschein-Probezeit von zwei Jahren an. Die übliche Promille-Grenze liegt derzeit bei 0,5 Promille. "Ich werde noch in dieser Legislaturperiode eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorlegen", sagte der Minister am Donnerstag bei der Verkehrsministerkonferenz der Länder in Berlin.
Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe ist mit seinem Plan zur Einführung der Null-Promille-Grenze für Führerscheinneulinge auf Widerstand der Bundesländer gestoßen. Das Verkehrsministerium will trotzdem zügig einen Gesetzentwurf erarbeiten. Stolpe kündigte eine solche Regelung zur Verringerung der hohen Unfallrate für die Führerschein-Probezeit von zwei Jahren an. Die übliche Promille-Grenze liegt derzeit bei 0,5 Promille. "Ich werde noch in dieser Legislaturperiode eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorlegen", sagte der Minister am Donnerstag bei der Verkehrsministerkonferenz der Länder in Berlin.
Quelle
Gruß! Maschi
Antwort 9 von kromgi
@Masch63:
Suuuper! ist doch schön, wenn man auf allgemeine zustimmung trifft.
Ob das die Polizei auch so sieht wie wir???
Hoffentlich!
Danke für die Tipps und Meinungen
Schönes blitzerfreies Wochenende
kromgi
Suuuper! ist doch schön, wenn man auf allgemeine zustimmung trifft.
Ob das die Polizei auch so sieht wie wir???
Hoffentlich!
Danke für die Tipps und Meinungen
Schönes blitzerfreies Wochenende
kromgi
Antwort 10 von na_na_na
na na na,
man beachte,
dabei bedarf es kein wiederholtes aufstellen von geschwindigkeitsbegrenzungen und auch kein aufheben dieser.
man beachte,
Zitat:
Aktuelles beispiel: wegen einer baustelle ...
Aktuelles beispiel: wegen einer baustelle ...
dabei bedarf es kein wiederholtes aufstellen von geschwindigkeitsbegrenzungen und auch kein aufheben dieser.
Antwort 11 von Nhuya
Gut, bei einer Baustelle gilt es mindestens solange, bis die Baustelle vorbei ist :)
Antwort 12 von Mich
Zitat:
Gut, bei einer Baustelle gilt es mindestens solange, bis die Baustelle vorbei ist :)
Gut, bei einer Baustelle gilt es mindestens solange, bis die Baustelle vorbei ist :)
Nein, wenn vorher eine Einmündung kommt, ist es auch an einer Baustelle mit der Geschwindigkeitsbegrenzung vorbei.
Da hat Maschi63 in Antwort 6 genau richtig zitiert.
ist ja auch logisch: sonst würden für zwei Autos auf dem gleichen Straßenstück unterschiedliche Tempo-Limits gelten - je nachdem, ob der Fahrer schon dauern auf dieser Straße fährt oder kurz zuvor erst eingebogen ist...
(Deswegen werden die Schilder auch nach jeder Einmündung wiederholt - wenn die Baufirma nicht schlampert)
Gruß
Mich
Antwort 13 von na_na_na
Zitat:
Nein, wenn vorher eine Einmündung kommt, ist es auch an einer Baustelle mit der Geschwindigkeitsbegrenzung vorbei.
Da hat Maschi63 in Antwort 6 genau richtig zitiert.
quatsch, dieses gilt für die jeweilige behinderung. wenn nämlich die einmündung eine einbahnstraße ist kann auch niemand rausfahren!!! Nein, wenn vorher eine Einmündung kommt, ist es auch an einer Baustelle mit der Geschwindigkeitsbegrenzung vorbei.
Da hat Maschi63 in Antwort 6 genau richtig zitiert.
ansonsten noch viel spaß wenn die baustelle außerhalb der ortschaft ist, da kannste ja dann mit hundert weiterfahren ;-)
gelle!
Antwort 14 von Mich
Zitat:
wenn nämlich die einmündung eine einbahnstraße ist
wenn nämlich die einmündung eine einbahnstraße ist
aus der man nicht einmünden kann, dann ist es auch keine Einmündung ;-)
Gruß
Mich
Antwort 15 von na_na_na
ach du schieße, ich gebe es auf.
erkläre es dem wachtmeister der dich das nächste mal anhällt und berichte mir wie es ausgegangen ist.
ich freue mich schon ;-)
bis dahin.
ich habe fertig.
na_na_na
erkläre es dem wachtmeister der dich das nächste mal anhällt und berichte mir wie es ausgegangen ist.
ich freue mich schon ;-)
bis dahin.
ich habe fertig.
na_na_na
Antwort 16 von Nhuya
Ich machs einfach so und wurde deshalb nie geblitzt:
a) nicht mehr als 10 km/h zu schnell fahren
b) solange kein Aufhebungsschild kommt, langsam fahren
c) dem Vordermann mit 100m Abstand hinterher fahren, da hat man noch Zeit zum Bremsen wenns bei ihm blitzt ;)
a) nicht mehr als 10 km/h zu schnell fahren
b) solange kein Aufhebungsschild kommt, langsam fahren
c) dem Vordermann mit 100m Abstand hinterher fahren, da hat man noch Zeit zum Bremsen wenns bei ihm blitzt ;)
Antwort 17 von grafpara
...übrigens: wenn ihr ein Schild seht mit der aufschrift "30km", oder "50 km" oder "was auch immer KM", dann braucht ihr euch nicht um dieses kümmern, weil die Zusatzangabe "KM" das Schild als Tempobegrenzung UNGÜLTIG macht. Jaja, es gibt Gerichtsurteile darüber.
Antwort 18 von sutadur
Zitat:
Wie hoch darf mein Promillewert ...
Wer schon so eine Frage stellt, sollte seinen Führerschein gleich wieder abgeben ...Wie hoch darf mein Promillewert ...
Antwort 19 von Horst*********
Hallo,
die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nur bis zur nächsten Einmündung.
Beispiel:
Bei uns im Ort wurde in der Hauptstrasse ein Tempo 30 Schild aufgestellt.
Am Ende der Strasse wurde die Tempo 30 Zone durch ein Schild wieder aufgehoben, soweit so gut.
Ein Rechtsanwalt klagte gegen die Stadt, da er geblitzt wurde, mit der Begründung, er sei aus einer Seitenstrasse gekommen und beim einfahren auf die Hauptstrasse sei nicht ersichtlich gewesen, daß dort Tempo 30 herrscht.
Er bekam Recht und die Stadt musste an jeder Einmündung ein neues Tempo 30 Schild aufstellen.
Übrigens, der Anwalt wohnt in unserem Ort und wusste genau, daß in der Strasse Tempo 30 ist.
Soviel zu diesem Thema.
Gruß
und einen schönen Sonntag.
die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nur bis zur nächsten Einmündung.
Beispiel:
Bei uns im Ort wurde in der Hauptstrasse ein Tempo 30 Schild aufgestellt.
Am Ende der Strasse wurde die Tempo 30 Zone durch ein Schild wieder aufgehoben, soweit so gut.
Ein Rechtsanwalt klagte gegen die Stadt, da er geblitzt wurde, mit der Begründung, er sei aus einer Seitenstrasse gekommen und beim einfahren auf die Hauptstrasse sei nicht ersichtlich gewesen, daß dort Tempo 30 herrscht.
Er bekam Recht und die Stadt musste an jeder Einmündung ein neues Tempo 30 Schild aufstellen.
Übrigens, der Anwalt wohnt in unserem Ort und wusste genau, daß in der Strasse Tempo 30 ist.
Soviel zu diesem Thema.
Gruß
und einen schönen Sonntag.

