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Garantie (bzw. Gewährleistungsrecht): Änderung seit 1.4.05 auf 3 statt 2 Jahre?
Frage
Hallo!
Ich habe gehört, dass es angeblich eine Änderung im Gewährleistungsrecht gegeben hat. So sollen alle Elektro-Geräte vom 1.4.2005 an 3 Jahre Garantie (bzw. Gewährleistung) haben.....bisher sind es ja nur 2 Jahre. Außerdem soll das für alle Geräte rückwirkend gelten!!!!
Stimmt das?
Hab in Google dazu leider nichts gefunden.
Danke euch.
Chris
Antwort 1 von Seven-Off-Nein
Hi,
nein, das stimmt AFAIK nicht.
Es gab eine Änderung bei der Gewährleistung zum 01.01.2002. Bis dahin galt sie nur für 1 Jahr, jetzt 2 Jahre. Dabei ist aber zu beachten, dass nur im ersten halben Jahr nach Vertragsabschluss der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorgelegen haben muss. Der Verkäufer müsste das Gegenteil beweisen. Danach ist es Sache des Käufers, nachzuweisen, dass ein Mangel vorhanden war, der sich erst nach einem halben bis 2 Jahren gezeigt hat.
Des weiteren solltest du Gewährleistung (Sachmängelhaftung) nicht mit Garantie verwechseln. Das erstere ist eine für alle verbindliche gesetzliche Leistung, die der Händler zu erbringen hat. Garantie ist dagegen eine freiwillige Leistung des Herstellers, deren Bedingungen dieser festlegen kann, wie immer er will. Natürlich muss er sich dann auch an das halten, was beim Kauf ´versprochen´ wurde (z.B. drei Jahre vor Ort..).
Das alles gilt übrigens nicht nur für Elektrogeräte sondern bis auf Ausnahmen (Beispiel: verderbliche Waren) für alle Waren.
Gruß
Seven
nein, das stimmt AFAIK nicht.
Es gab eine Änderung bei der Gewährleistung zum 01.01.2002. Bis dahin galt sie nur für 1 Jahr, jetzt 2 Jahre. Dabei ist aber zu beachten, dass nur im ersten halben Jahr nach Vertragsabschluss der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorgelegen haben muss. Der Verkäufer müsste das Gegenteil beweisen. Danach ist es Sache des Käufers, nachzuweisen, dass ein Mangel vorhanden war, der sich erst nach einem halben bis 2 Jahren gezeigt hat.
Des weiteren solltest du Gewährleistung (Sachmängelhaftung) nicht mit Garantie verwechseln. Das erstere ist eine für alle verbindliche gesetzliche Leistung, die der Händler zu erbringen hat. Garantie ist dagegen eine freiwillige Leistung des Herstellers, deren Bedingungen dieser festlegen kann, wie immer er will. Natürlich muss er sich dann auch an das halten, was beim Kauf ´versprochen´ wurde (z.B. drei Jahre vor Ort..).
Das alles gilt übrigens nicht nur für Elektrogeräte sondern bis auf Ausnahmen (Beispiel: verderbliche Waren) für alle Waren.
Gruß
Seven
Antwort 2 von Chrissa
@Seven:
Ok...dann habe ich mich wohl getäuscht.
Danke dir.
Chris
Ok...dann habe ich mich wohl getäuscht.
Danke dir.
Chris

