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Ebay & Originalquittung
Frage
Hallo,
hab bei Ebay was eingestellt und müsste, wenn ich das Gerät verkaufe, eine Quittung (wegen Garantie) beilegen.
Auf der Qittung stehen aber noch andere Artikel, für die ich selber, im Falle eines Falles, noch Garantieansprüche geltend machen könnte.
Muss ich zwingend das Original mitschicken, oder muss der Kaüfer sich auch mit einer Kopie zufrieden geben?
mfg
Rolf
Antwort 1 von grast
Zitat:
Auf der Qittung stehen aber noch andere Artikel, für die ich selber, im Falle eines Falles, noch Garantieansprüche geltend machen könnte.
Muss ich zwingend das Original mitschicken, oder muss der Kaüfer sich auch mit einer Kopie zufrieden geben?
dann behalte du doch die kopie!!!Auf der Qittung stehen aber noch andere Artikel, für die ich selber, im Falle eines Falles, noch Garantieansprüche geltend machen könnte.
Muss ich zwingend das Original mitschicken, oder muss der Kaüfer sich auch mit einer Kopie zufrieden geben?
Antwort 2 von roko
@grast
ist ja klar. Ich versteh schon was Du meinst,
aber kann man denn auch mit einer Kopie Garantieansprüche geltend machen?
Ich bin mir da nicht ganz sicher.
mfg
Rolf
ist ja klar. Ich versteh schon was Du meinst,
aber kann man denn auch mit einer Kopie Garantieansprüche geltend machen?
Ich bin mir da nicht ganz sicher.
mfg
Rolf
Antwort 3 von SevenOffNein
Hi Rolf,
wenn das nicht allzu umständlich für dich und das Geschäft in der Nähe ist, lass dir die Kopie doch dort "beglaubigen". Gehe mit Original und Kopie hin und bitte sie, dir letztere mit Stempel und Unterschrift zu versehen. Kannst dein Problem ja schildern.
Gruß
Seven
(such SevenOffNein)
wenn das nicht allzu umständlich für dich und das Geschäft in der Nähe ist, lass dir die Kopie doch dort "beglaubigen". Gehe mit Original und Kopie hin und bitte sie, dir letztere mit Stempel und Unterschrift zu versehen. Kannst dein Problem ja schildern.
Gruß
Seven
(such SevenOffNein)
Antwort 4 von SevenOffNein
Ach so, falls der Händler befürchtet, du würdest mit der Kopie irgendwie Schindluder betreiben, kannst du ja die Waren, für die das jeweilige Exemplar nicht gelten soll, vor seinen Augen mit nem Edding schwärzen oder so.
Antwort 5 von SevenOffNein
Sorry, nicht ´Schindluder BEtreiben´, sondern einfach nur ´treiben´.
Antwort 6 von roko
Hi Seven,
auf das Nächstliegende kommt man natürlich erst als letztes.
Muss irgendwie mit Murphys Gesetz zu tun haben.
Hast recht. Einfach im Laden nachfragen und fertig.
Mach et jot... (oder so ähnlich).
Kölsche Sprache.....schwere Sprache.
Gruß Rolf
auf das Nächstliegende kommt man natürlich erst als letztes.
Muss irgendwie mit Murphys Gesetz zu tun haben.
Hast recht. Einfach im Laden nachfragen und fertig.
Mach et jot... (oder so ähnlich).
Kölsche Sprache.....schwere Sprache.
Gruß Rolf

