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Garantiefall oder nicht?





Frage

Guten Tag. Seit einer Woche besitze ich ein nagelneues Notebook (Fujitsu Siemens Amilo M). Nun entdeckte ich einen Pixel der nicht zu funktionieren scheint. Bereits habe ich die Garantieleistungen gelesen (auch auf Hersteller-Homepage), bin jedoch nicht schlau geworden, und möchte nun fragen, ob jemandem das gleiche scho passiert ist, und ob ein solcher Mängel genügt, um das Gerät austauschen zu lassen. Ich besitze einen "normalen" Garantieschein (1-year bring-in). Vielleicht weiss jemand mir zu helfen...Danke im Voraus! Gruss

Antwort 1 von Event

Hallo

Google ist Dein Freund - Stichwort "pixelfehler"

Gruß

Antwort 2 von sutadur

Da würde ich es einfach mal drauf ankommen lassen und direkt beim Händler nachfragen.

Antwort 3 von oslo

NEIN, keine Garantie-Fall. Wenn Du nen kulanten -Händler hat, dann nimmt er ihn zurück. Aber du hast kein Recht auf nen Umtausch.

Sorry

Antwort 4 von Griemokhan

Es kommt auf die Geräteklaase an, die du gekauft hast.

Auch ich verweise dich da auf Antwort 1.

Antwort 5 von Nhuya

1 Jahr Garantie bedeutet, dass der Händler in 1 Jahr lang reparieren muss, wenn ich mich nicht täusche. Sprich, melde es dem Händler, er wird vermutlich das Display austauschen lassen.

Antwort 6 von Event

@Nhuya
Wenn es denn ein Defekt ist - ist es aber (vermutlich) nicht, sondern ein zu toleriender Umstand

Antwort 7 von oslo

Nochmal:

Es ist 100%ig kein Garantiefall. Bei mehreren Millionen Pixel, darf es eine gewisse Toleranz geben. 1 Pixel, ist leider zu ertragen. Aber wie gesagt, ein kulanter Händler tauscht um.

Antwort 8 von Griemokhan

Ein Kauf nach deutschem Recht bringt dir 1/2 Jahr Gewährleistung, 2 Jahre Garantie.
Wa "1-year bring-in" bedeutet, steht in deinem Kaufvertrag.

Antwort 9 von Juergen54

Hallo,

Ein Kumpel hat auf einen neuen Monitor 4 Pixelfehler, ihm wurde vom Hersteller gesagt " Umtausch ab fünf". Weniger soll wohl DIN gerecht sein.

Antwort 10 von staatsanwalt

@Griemokhan:

Da irrst du.
Garantie wird vom Hersteller vergeben. Das kann 6 Monate, 1 Jahr, 2 Jahre, drei Jahre sein.......
Das entscheidet der Hersteller selbst.
Gewährleistung ist auf 24 Monate gesetzlich festgelegt, für den Händler.
Gewährleistung bedeutet allerdings zum Nachteil des Kunden:
bis 6 Monate nach Kauf: Händler muss dem Kunden beweisen, dass der Schaden selbstverschuldet ist

nach 6 Monaten: Beweislastumkehr, Kunde muss dem Händler beweisen, dass der Schaden von Anfang an vorlag.
Und das ist schwierig........

St_Bo

Antwort 11 von vadder