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Impressumspflicht auch für Under Constructionseiten?
Frage
Hallo
ich mache zur Zeit für eine kleinere Firma eine neue Webseite.
Derzeit ist nur ein Bild mit dem Hinweis, dass die Seite überarbeitet wird zu sehen.
Da Firmenseiten eigentlich der Impressumspflicht (die Paragraphen spare ich mir hier) unterliegen, wollte ich wissen, ob dies auch für derartige Seiten gilt.
Ich danke euch für AW´s!
fragenfruger
Antwort 1 von Flintstone
Solange die Site lediglich ein neutrales Baustellenschild zeigt, dürfte keine Pflicht für ein Impressum bestehen. Sobald dort jedoch eine konkrete gewerbliche Information angeboten wird, sollten auch die Daten zur Firma und deren Erreichbarkeit (Name, Postanschrift, Telefon, Fax, E-Mail) angegeben werden. Man muss diese Angaben nicht unbedingt als extra Impressum deklarieren, sie müssen lediglich vorhanden und leicht zu finden sein.
Ein verbindlicher juristischer Rat ist das jetzt allerdings nicht. Den dürfen nur zugelassene Anwälte gegen ein entsprechendes Honorar geben ;0).
Ein verbindlicher juristischer Rat ist das jetzt allerdings nicht. Den dürfen nur zugelassene Anwälte gegen ein entsprechendes Honorar geben ;0).
Antwort 2 von rfb
schau mal hier, auf diesen Seiten ist das Thema Impressumspflicht umfassend behandelt:
http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html
http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html
Antwort 3 von sutadur
Selbst wenn so etwas nichts der Impressumpflicht unterliegt, spricht doch nichts dagegen, dennoch ein Impressum einzufügen. So bist Du jedenfalls auf der sicheren Seite.

