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Impressumspflicht auch für Under Constructionseiten?





Frage

Hallo ich mache zur Zeit für eine kleinere Firma eine neue Webseite. Derzeit ist nur ein Bild mit dem Hinweis, dass die Seite überarbeitet wird zu sehen. Da Firmenseiten eigentlich der Impressumspflicht (die Paragraphen spare ich mir hier) unterliegen, wollte ich wissen, ob dies auch für derartige Seiten gilt. Ich danke euch für AW´s! fragenfruger

Antwort 1 von Flintstone

Solange die Site lediglich ein neutrales Baustellenschild zeigt, dürfte keine Pflicht für ein Impressum bestehen. Sobald dort jedoch eine konkrete gewerbliche Information angeboten wird, sollten auch die Daten zur Firma und deren Erreichbarkeit (Name, Postanschrift, Telefon, Fax, E-Mail) angegeben werden. Man muss diese Angaben nicht unbedingt als extra Impressum deklarieren, sie müssen lediglich vorhanden und leicht zu finden sein.
Ein verbindlicher juristischer Rat ist das jetzt allerdings nicht. Den dürfen nur zugelassene Anwälte gegen ein entsprechendes Honorar geben ;0).

Antwort 2 von rfb

schau mal hier, auf diesen Seiten ist das Thema Impressumspflicht umfassend behandelt:
http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html

Antwort 3 von sutadur

Selbst wenn so etwas nichts der Impressumpflicht unterliegt, spricht doch nichts dagegen, dennoch ein Impressum einzufügen. So bist Du jedenfalls auf der sicheren Seite.

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