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Wie beantrage ich eine Datenlöschung bei der GEZ





Frage

Hallo Leute! Seit über einem Jahr bin ich jetzt wieder bei meinen Eltern eingezogen und habe mein Fernsehgerät abgemeldet. Jetzt möchte ich aber nicht von der GEZ mit irgendwelchen Schreiben genervt werden und wollte eine Datenlöschung beantragen. Allerdings habe ich im Bundesdatenschutzgesetzt gelesen, dass dies erst nach 5 Jahren möglich wäre §35 Abs.2 (4) (nicht öffetliche Stelle). Liege ich damit falsch, könnte mir bitte jemand helfen? Vor allem, wie stellt man den Antrag? Wäre über ein Musterschreiben dankbar.

Antwort 1 von Juergen54

Hi,

Wenn du einen Fernseher hast im Zimmer , musst du auch GEZ zahlen.

Gruß

Antwort 2 von LouZipher

Und was diese Antwort mit der Frage zu tun ?

Leider weiß ich keine Antwort drauf ...

Antwort 3 von Juergen54

Hi,

Damit wollte ich sagen, das sich die GEZ gar nicht drauf einlässt.
Aber zur Frage-- mit den 5 Jahren, das betrifft die Löschung der Daten, ist klar,
Aber wenns halt nur um´s ( nicht)bezahlen geht-- dann sollte ein formloser Antrag reichen.

Antwort 4 von Mr.Jones

Hi,

Wenn du einen Fernseher hast im Zimmer , musst du auch GEZ zahlen.

Gruß


Hallo

Das Fernsehgerät ist bereits bei meinen Eltern angemeldet, nur hatte ich in meiner eigenen Wohnung ein weiteres Fernsehgerät, das ich, nachdem ich ausgezogen war, verkauft hatte, dieses Gerät habe ich dann logischerweise abgemeldet.

Es ging jetzt einfach nur darum, dass ich nicht weiter Schreiben bekommen möchte und kein hin und her mit der GEZ anfängt.

Grüße

Antwort 5 von Schnecklich

Schicke denen die Briefe mit "unbekannt verzogen", oder "Annahme" verweigert zurück und irgend wann melden die sich nicht mehr.
Hast Du aber eigenes Einkommen und ein TV im Zimmer stehen, so musst Du die GEZ auch bezahlen. Es sind 51.09 €uro alle drei Monate.
F.W

Antwort 6 von Nessus

Zitat:
Schicke denen die Briefe mit "unbekannt verzogen", oder "Annahme" verweigert zurück und irgend wann melden die sich nicht mehr.


Hi,

das bringt gar nichts, da die GEZ u.a. Zugriff auf die Daten vom Einwohnermeldeamt hat. Die GEZ hat schon einige nette Methoden drauf.

Wenn ein Fernseher im Zimmer steht, mußt du zahlen, egal ob der über deine Eltern angemeldet ist oder nicht.

Übrigens hatte ich mal, weil die 3x Kohle von mir wollten dort angerufen. Nachdem ich die Burschen mal nett darauf hingewiesen hatte, das sie die gekauften Adressen mal besser prüfen sollten, habe ich nichts mehr von diesem unnötigem Stasiüberbleibsel gehört.

Nessus

Antwort 7 von Nessus

Nachtrag: Anstatt 3x zu zahlen, habe ich es auf einmal volles Programm zahlen dürfen verringert.

Nessus

Antwort 8 von Sue

1. Brief:
Beantworten mit "Habe keine Geräte" (wenn das der Wahrheit entspricht, wie gesagt: Eigenes Einkommen -> selber nochmal zahlen).

2. Brief:
In nicht sonderlich netten Worten der GEZ mitteilen, dass du bereits schon mal geantwortet hast, dass du keine Geräte bereithälst und dass du es als Unverschämtheit empfindest schon wieder angeschrieben zu werden. Außerdem schreiben, dass die GEZ doch bitte erstmal ihre eingehende Post besser kontrollieren soll bevor sie dich wieder anschreiben. Ggf. per Einschreiben mit Rückschein.*

So hab ich damals auf die Schreiben reagiert und habe nie wieder was von denen gehört. Inzwischen sind einige Jahre vergangen und ich bin mehrfach umgezogen.

Grüße,
Sue
*ich frage mich, ob es bei der GEZ Mitarbeiter gibt, die den ganzen Tag nur Einschreiben annehmen...

Antwort 9 von Mr.Jones

Wenn ein Fernseher im Zimmer steht, mußt du zahlen, egal ob der über deine Eltern angemeldet ist oder nicht.


Der Fernseher ist über meine Eltern angemeldet und ich verfüge über kein geregeltes Einkommen, also bitte,ich zahle doch nicht für einen Fernseher zweimal. Das kann ich nicht ganz glauben. Wenn überhaupt müssten meine Eltern dieses Gerät abmelden und ich dafür anmelden, aber das ist dann ja wohl Jacke wie Hose.

das bringt gar nichts, da die GEZ u.a. Zugriff auf die Daten vom Einwohnermeldeamt

Für das Anwohnermeldeamt gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzt also nicht. Das ist ja hochinteressant.

Antwort 10 von Nessus

Hi,
Zitat:
Für das Anwohnermeldeamt gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzt also nicht. Das ist ja hochinteressant.


ja, nicht nur vom Einwohnermeldeamt.
Lese mal diese Seite, die ist echt Haarsträubend: http://www.gez-abschaffen.de/

Nessus

Antwort 11 von Mr.Jones

Habe mir nicht alles durchgelesen. Ich finde es nur bedenklich, dass das Einwohnermeldeamt das Recht hat persönliche Daten an Dritte weiterzureichen.

Ich verstehe sowieso nicht warum man für eine Diesntleistung zahlen muss, die man nicht in Anspruch nimmt. Wie lautet gleich noch diese Art von Politik, in der man zahlt, aber nichts bekommt?

Und was soll das lächerliche Argument: "Man könnte theoretisch das Gerät nutzen". Theoretisch könnte man vieles machen. Theoretisch könnte ich in den Süden fahren. Zahle ich deswegen für ein Ticket 1000€, obwohl ich es nicht tue?

Die sollen sich dem freien Markt stellen, ihre Sender verschlüsseln. Wenn dann jemand das Bedürfnis hat die Sender zu empfangen, kann er ja die Gebühren zahlen. Ich sage nur "Premiere".

Antwort 12 von Nessus

@Mr.Jones

Tja, da Grübelst du über etwas nach, was ich schon lange aufgegeben habe. Ich muß jetzt mal wieder weit über 200Euro an die IHK abdrücken, obwohl ich nie was mit denen zu tun hatte. Das sind Zwangsabgaben die ein Selbstständiger hat, weil er ja rein Theoretisch mal eine Azubi haben könnte.

Zwangsabgaben gibt es zu Hauf und Datenschutz gehört mittlerweile in den Bereich der Legenden.
Der gläserne Bürger ist leider Realität.

Nessus

Antwort 13 von Meinhardt3

Zitat:
Wie beantrage ich eine Datenlöschung bei der GEZ


Du glaubst doch nicht allen ernstes, dass du eine Datenlöschung bewirken kannst? Wo lebst du eigentlich?

Antwort 14 von Mr.Jones

Du glaubst doch nicht allen ernstes, dass du eine Datenlöschung bewirken kannst? Wo lebst du eigentlich?


Entweder du gibst eine passende Antwort zu der gestellten Frage oder du unterlässt künftig derart zynische Kommentare. Die helfen keinem weiter.

Vielen Dank.

Antwort 15 von mx510

er hat recht. wenn die einmal deine daten haben, dann werden die sie nicht mehr löschen

Antwort 16 von Mr.Jones

er hat recht. wenn die einmal deine daten haben, dann werden die sie nicht mehr löschen


Was er geschrieben hat ist ja in Ordnung, nur den letzten Satz hätte er sich sparen können. Aber ist schon okay...

Antwort 17 von mx510

naja, beim thema gez werden die gemüter wohl sehr schnell erhitzt ;o)

mach dir nix draus

Antwort 18 von Mr.Jones

Ja, das stimmt wohl :-D

Antwort 19 von TinTin

Eine Datenlöschung wirst du so schnell nicht hinbekommen. Du kannst der GEZ aber schreiben, dass sie bis auf weiteres davon absehen sollen dir Schreiben welcher Art auch immer zu zuschicken. Sollte es nicht helfen, in einem zweiten Schreiben etwas juristischer werden und eine Unterlassung gem. § 1004 BGB einfordern.

Vielleicht ist es erfolgreich ...

Antwort 20 von Juergen54

Hi,

Hat zwar nichts zu tun mit Datenlöschung.
Aber zum Thema GEZ :
http://www.freenet.de/freenet/finanzen/recht_steuern/gezgebuehren/0...

Ich möchte kostenlos eine Frage an die Mitglieder stellen:


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