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private markierung vor einfahrt mit genehmigung Ordnungsamt,darf der besitzer darauf parken?





Frage

ein hausbesitzer hat sich vor seinen eingang/fahrt(?) eine markierung zum Freihalten der einfahrt mit genehmigung des ordnungsamts machen lassen. meine frage lautet: darf der, der die markierung angebracht hat auch jederzeit und solange er will darauf parken,gibt es eine rechtsvorschrift die dieses verbietet? bitte bald antworten

Antwort 1 von Jurastudent

Zitat:
darf der, der die markierung angebracht hat auch jederzeit und solange er will darauf parken,

Nein, nur mit Genehmigung des Hausbesitzers!

Antwort 2 von Petra@

Zitat:
gibt es eine rechtsvorschrift die dieses verbietet? bitte bald antworten
oh-ha ein nachbar der die wiederspruchsfristen einhalten möchte ;-)
na dann, bis bald im tv ;-)

Antwort 3 von Flintstone

Die Rechtslage ist doch eigentlich klar. Sperrflächen sind Vorschriftzeichen gem. § 41 StVO und dürfen von Fahrzeugen nicht benutzt werden. Der Hausbesitzer hat sich beim Ordnungsamt die Genehmigung eingeholt, ein solches Verkehrszeichen anbringen zu dürfen, er selber ist nun auch daran gebunden. Oder hast du schon mal davon gehört, dass die Initiatoren für das Anbringen von Verkehrszeichen, diese selber nicht beachten müssten? Wer würde da noch Miete für einen Parkplatz bezahlen? Ein Parkverbotsschild an der Straße, dass nur für Andere gilt, wäre doch viel billiger.
Eventuell hat er sich aber beim Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung geholt, dass er selber diese Sperrfläche zum Parken nutzen darf. Die müsste er dann aber sichtbar in seinem Fahrzeug anbringen, damit er keine Anzeigen riskiert oder Knöllchen sammelt.
Komplizierter wird es, wenn er nur behauptet, eine Genehmigung des Ordnungsamtes zu haben und die Markierung ohne Genehmigung angebracht hat.
Gruß
Fred

Antwort 4 von gast6800

Antwort 5 von Rudger

Mich würde mal interessieren wie der Nachbar das Ordnungsamt bestochen hat? Ein Nachbar von mir wollte eine Markierung vor seinem Haus wegen eines Behinderten Kindes (Rollstuhl). Wurde mit der Begründung, es gebe genug Parplätze in der Straße abgelehnt.

Antwort 6 von /halIogen/

Zitat:
Wurde mit der Begründung, es gebe genug Parplätze in der Straße abgelehnt.
und gibts die?
na siehste, kein grund zur aufregung.

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