Supportnet / Forum / WindowsXP
Recovery CD für Fujitsu Siemens legal auf Athlon???
Frage
Hallo meine frage definitif ist es legaleine recovery cd mit win xp für fujitsu siemens computer in meinem athlon pc zu benutzen. ist das legal???
Antwort 1 von Lutz1965
Wenn Du den Key nur einmal nutzt (athlon pc) dann ja....willst Du aber an beide PC gleichzeitig.....dann nein.
Antwort 2 von Flintstone
Hallo rufio,
die Recovery-CD darf nur für die Wiederherstellung des Systems verwendet werden, mit dem sie ausgeliefert wurde. Entsprechende Hinweise stehen auf der CD und auf der Verkaufsverpackung des PC´s. Nur wenn beim Kauf entsprechende Einschränkungen nicht erkennbar waren (Hinweis auf der Verpackung des PC´s fehlte), könnte man zumidest darüber streiten, ob die Antwort von Lutz zutrifft. Diese ist eigentlich nur für uneingeschränkte Vollversionen korrekt.
Gruß
Fred
die Recovery-CD darf nur für die Wiederherstellung des Systems verwendet werden, mit dem sie ausgeliefert wurde. Entsprechende Hinweise stehen auf der CD und auf der Verkaufsverpackung des PC´s. Nur wenn beim Kauf entsprechende Einschränkungen nicht erkennbar waren (Hinweis auf der Verpackung des PC´s fehlte), könnte man zumidest darüber streiten, ob die Antwort von Lutz zutrifft. Diese ist eigentlich nur für uneingeschränkte Vollversionen korrekt.
Gruß
Fred
Antwort 3 von sutadur
Größere Probleme dürfte es bereiten, die Installation auf dem anderen PC zum Laufen zu bringen. In aller Regel lassen sich Recovery-CDs nicht so ohne weiteres auf anderer Hardware installieren.
Antwort 4 von Schnecklich
Hallo,
mit den neuen Iso Builder kann man eine recovery CD in ein vollwertiges BS umwandeln lassen und es ist ganz legal. Wer es nicht glauiben mag, so besucht mal hier kann man es nachlesen
F.W
mit den neuen Iso Builder kann man eine recovery CD in ein vollwertiges BS umwandeln lassen und es ist ganz legal. Wer es nicht glauiben mag, so besucht mal hier kann man es nachlesen
F.W
Antwort 5 von rufiobyk
nen das istklar das mit den 2 pc aber ich meine.ich habe meinen fujitsu verkauft und nun meine recovery cd behalten.windows ist schon drauf auf athlon nur muss ich eine windows aktievierung machen.sonst geht es nach 30 tagen aus.
2sache ist ja die zu aktievierung könnte ich doch bei einem freund der hatt ja fujitsu siemens meine festplatte klemmen anrufen bei microsoft und registrieern das ginge doch auch oder??
Noch was wie kann ich mienen schlüssel aus win xp lesen um zu vergleichen ob das auch der der zu der recovery cd beilag??
2sache ist ja die zu aktievierung könnte ich doch bei einem freund der hatt ja fujitsu siemens meine festplatte klemmen anrufen bei microsoft und registrieern das ginge doch auch oder??
Noch was wie kann ich mienen schlüssel aus win xp lesen um zu vergleichen ob das auch der der zu der recovery cd beilag??
Antwort 6 von sasch
ja, mit aida32 (gibts im netz). ist auch legal.
Antwort 7 von SevenOffNein
Zitat:
sutadur schrieb am 10.03.2006 um 06:49
Größere Probleme dürfte es bereiten, die Installation auf dem anderen PC zum Laufen zu bringen. In aller Regel lassen sich Recovery-CDs nicht so ohne weiteres auf anderer Hardware installieren.
sutadur schrieb am 10.03.2006 um 06:49
Größere Probleme dürfte es bereiten, die Installation auf dem anderen PC zum Laufen zu bringen. In aller Regel lassen sich Recovery-CDs nicht so ohne weiteres auf anderer Hardware installieren.
Kommt auf die Recovery-Version an. Bei OEM-Versionen von Fujitsu-Siemens (steht auch Recovery drauf) geht das problemlos. Bei diesen ´modifizierten´ Versionen, die z.B. mit Sony- und Acer-Notebooks verkauft werden, geht gar nix auf anderer Hardware (wer will sowas auch schon haben? ;-))
Zitat:
rufiobyk schrieb am 10.03.2006 um 10:26
2sache ist ja die zu aktievierung könnte ich doch bei einem freund der hatt ja fujitsu siemens meine festplatte klemmen anrufen bei microsoft und registrieern das ginge doch auch oder??
rufiobyk schrieb am 10.03.2006 um 10:26
2sache ist ja die zu aktievierung könnte ich doch bei einem freund der hatt ja fujitsu siemens meine festplatte klemmen anrufen bei microsoft und registrieern das ginge doch auch oder??
Warum solche Klimmzüge machen? Microsoft kann doch nicht durchs Telefon gucken, auf welchem Rechner du dein Windows installiert hast. Und wenn, wäre es auch nicht schlimm. Oder was wäre sonst der Grund für diese Aktion?
Gruß
Seven
Das Feedback ist das Brot des Supportnetlers
SevenOffNein
Antwort 8 von rufiobyk
folgender ist der grund da ich bei microsoft angeruffen hab un sie mir die aktivation nicht durchführen konnten weill man eine vergleichsnummer angiebt die ergiebt sich aus den verbauten pc komponenten und man von denen eine andre nummer bekommt und sie dann eingiebt und dan hatt man die aktivierung hinter sich.
Ansonstenm mus man bei fujutsu anruffen und die schön reden um die vergleichnummer zu bekommen glaube ich. ich hoffe du verstehst was ich meine
Ansonstenm mus man bei fujutsu anruffen und die schön reden um die vergleichnummer zu bekommen glaube ich. ich hoffe du verstehst was ich meine
Antwort 9 von SevenOffNein
Ja, ich verstehe. Das leuchtet ein. Ich habe bisher nur mal zu Testzwecken meine Fujitsu-Siemens-Recovery, die zu einem Intel-PC gehört, auf einem AMD-Rechner installiert, habe sie aber nicht aktiviert, sondern wieder entfernt. Ich würde die Lizenz nämlich auch nicht gern in die Tonne kloppen, wenn mein Rechner in hoffentlich nicht absehbarer Zeit den Geist aufgibt. *knockonwood* Daher interessiert mich das Thema auch persönlich.
Dann würde ich mir aber an deiner Stelle noch mal den Tipp von Schnecklich zu Gemüte führen in der Hoffnung, dass das Problem damit umgangen werden kann. Ich habe den direkten Link zu einem Tutorial gerade gebookmarked. Lass uns bitte mal wissen, ob es geklappt hat oder wie du sonst weiter verfahren bist.
Gruß
Seven
"Seine Geisteskräfte sind übermächtig. Ich empfehle, jeden Kontakt zu vermeiden."
Dann würde ich mir aber an deiner Stelle noch mal den Tipp von Schnecklich zu Gemüte führen in der Hoffnung, dass das Problem damit umgangen werden kann. Ich habe den direkten Link zu einem Tutorial gerade gebookmarked. Lass uns bitte mal wissen, ob es geklappt hat oder wie du sonst weiter verfahren bist.
Gruß
Seven
"Seine Geisteskräfte sind übermächtig. Ich empfehle, jeden Kontakt zu vermeiden."
Antwort 10 von killerpete
Es gab mal ein Urteil dazu, dass vom Sinn her sagt, dass Microsoft diese Versionen nicht mehr auf einen PC bestimmten PC fixieren darf. Das heisst du darfst jede Windows Version auf jeden PC installieren. Allerdings darf die Version nur ein einziges mal zur selben Zeit in Benutzung sein.
Dies wird eben von MS über die Aktivierung überprüft.
Technisch sind die Recovery Versionen auch nicht mehr geblockt, wie damals.
kP
Dies wird eben von MS über die Aktivierung überprüft.
Technisch sind die Recovery Versionen auch nicht mehr geblockt, wie damals.
kP
Antwort 11 von rufio
hab das selbe mit dem urteil bei microsoft gesagt aber die wollens mir nicht aktivieren die cd ist nagelneu also versuchen sie um den heissen brei zu reden mal kucken suche mal am wochenende nach dem urteil und konfrontiere MS damit nochmal.
Das turtorial checke ich auch dann durch und berichte drüber bis dann
Das turtorial checke ich auch dann durch und berichte drüber bis dann
Antwort 12 von windifi
Zitat:
ich habe meinen fujitsu verkauft und nun meine recovery cd behalten.
ich habe meinen fujitsu verkauft und nun meine recovery cd behalten.
Da ist doch sicher das XP noch auf dem Fuitsu drauf und dann willst du nun eine illegale Kopie auf deinem neuen Rechner installieren. Ob das mal rechtens ist ??
Antwort 13 von Timid
Zitat:
aber die wollens mir nicht aktivieren
aber die wollens mir nicht aktivieren
Liegt das vielleicht daran, dass die XP-Version mit dem Key läuft, den die Recovery-CD vorgibt?
Den wird MS wohl nicht aktivieren, weil der tatsächlich an die Hardware und den Hersteller des PCs gebunden sein wird. Denn diese Massenware wird ja komplett mit ein und demselben Key installiert, jeder Käufer bekommt dann seinen eigenen Key als Aufkleber auf dem PC.
Auf dem Aufkleber steht aber eben ein anderer als die Recovery-CD benutzt, der Key von der Recovery-CD ist für den Hersteller eingetragen und deswegen wird MS den sicher nicht auf einer anderen Hardware aktivieren.
Btw ist es natürlich völlig richtig: Wenn der PC mit XP verkauft wurde darfst du es nicht nochmal auf deinen Athlon installieren.
Gruß,
Sue
Antwort 14 von rufio
Timid da hast du ja wihl recht den fujitsu pc habe ich verkauft und das windows gelöscht.die recovery hatt einen eingebauten cd key und das mit der hardware ist mir auch klar. also sag ich mal zum aktivieren reicht doch die fstplatte beim kumpelk seinem fujitsu einbauen und dann aktivieren und dann wieder zurück in meinen athlon tun oder???
Antwort 15 von SevenOffNein
@windifi
Das gleichzeitige Nutzen einer Lizenz auf zwei Rechnern wäre natürlich nicht rechtens. Aber darum geht es ja wohl nicht. Würdest du deinen PC mit installiertem Windows verkaufen und dann in einem Forum fragen, ob es legal ist, dein Windows auf einem anderen Rechner zu installieren und zu aktivieren? Da gäbe es doch wohl andere Mittel und Wege. Oder andersrum: Würdest du einen Rechner mit installiertem XP aber ohne CD+Lizenz kaufen? - Eben.
Deshalb und weil der Fragesteller auf mich zumindest nicht wie ein I*diot wirkt, halte ich deine "Antwort" für eine böswillige und unnötige Unterstellung. Sicher kann man natürlich nie sein, ob das stimmt, was uns hier erzählt wird und bei manchen kann man buchstäblich "dran fühlen". Hier jedoch habe zumindest ich keinen Grund, rechtswidrige Absichten zu vermuten.
@Timid
Wenn es so ist, wie du vermutest (eine Lizenz für alle PCs eines Herstellers) - und das klingt für mich durchaus logisch - handelt MS doch wider deutsche Gesetze, in dem es die Rechte der Käufer mit technischen Mitteln aushebelt, also quasi ein Pendant zum Umgehen des Kopierschutzes durch User. Du kennst dich doch ganz gut aus mit "sowas". Wie siehst du das?
Gruß
Seven
"Seine Geisteskräfte sind übermächtig. Ich empfehle, jeden Kontakt zu vermeiden."
Zitat:
Ob das mal rechtens ist ??
Ob das mal rechtens ist ??
Das gleichzeitige Nutzen einer Lizenz auf zwei Rechnern wäre natürlich nicht rechtens. Aber darum geht es ja wohl nicht. Würdest du deinen PC mit installiertem Windows verkaufen und dann in einem Forum fragen, ob es legal ist, dein Windows auf einem anderen Rechner zu installieren und zu aktivieren? Da gäbe es doch wohl andere Mittel und Wege. Oder andersrum: Würdest du einen Rechner mit installiertem XP aber ohne CD+Lizenz kaufen? - Eben.
Deshalb und weil der Fragesteller auf mich zumindest nicht wie ein I*diot wirkt, halte ich deine "Antwort" für eine böswillige und unnötige Unterstellung. Sicher kann man natürlich nie sein, ob das stimmt, was uns hier erzählt wird und bei manchen kann man buchstäblich "dran fühlen". Hier jedoch habe zumindest ich keinen Grund, rechtswidrige Absichten zu vermuten.
@Timid
Wenn es so ist, wie du vermutest (eine Lizenz für alle PCs eines Herstellers) - und das klingt für mich durchaus logisch - handelt MS doch wider deutsche Gesetze, in dem es die Rechte der Käufer mit technischen Mitteln aushebelt, also quasi ein Pendant zum Umgehen des Kopierschutzes durch User. Du kennst dich doch ganz gut aus mit "sowas". Wie siehst du das?
Gruß
Seven
"Seine Geisteskräfte sind übermächtig. Ich empfehle, jeden Kontakt zu vermeiden."
Antwort 16 von Timid
Zitat:
zum aktivieren reicht doch die fstplatte beim kumpelk seinem fujitsu einbauen und dann aktivieren und dann wieder zurück in meinen athlon tun oder???
zum aktivieren reicht doch die fstplatte beim kumpelk seinem fujitsu einbauen und dann aktivieren und dann wieder zurück in meinen athlon tun oder???
Ich tippe mal ganz schwer, dass das nix wird. Denn die Aktivierung gilt nur für die Hardware auf der die Aktivierung vorgenommen wurde, bei neuer Hardware muss man neu aktivieren. Also selbst wenn du auf dem PC deines Kumepls aktivieren kannst ist es sehr wahrscheinlich, dass XP wieder aktiviert werden will sobald du die Platte zurück in deinen PC baust. Außerdem kann die Aktivierung auch schon an der Festplatte scheitern (andere Marke, Größe).
Aber wenn du XP auf dem anderen PC gelöscht hast, hast du den Aufkleber mit dem Key draufgelassen? Oder wo ist der hin?
@SON
Ein Hersteller kauft für seine Baureihe X 10.001 Lizenzen mit 10.000 Aufklebern (und die letzte Lizenz kriegt er meinetwegen auf nem Bierdeckel). Die Lizenz auf dem Bierdeckel ist zB die 123456789, damit erstellt er eine Recovery-CD und installiert damit auf 10.000 PCs XP. Hinten auf die PCs klebt er je einen Aufkleber, die natürlich komplett andere Nummern haben.
Der Käufer bekommt somit 2 Lizenzen, eine ganz normale (Aufkleber) und die Herstellerlizenz. Die meisten Leute werden nie merken, dass sie einen Key benutzen der nicht der gleiche ist wie der auf dem Aufkleber. Denn es funktioniert ja alles so, auch Updates kann man bei MS laden, da MS ja weiß, dass es sich um einen PC der Baureihe Y handelt.
Und hier gehts dann wieder mit den etlichen verschiedenen Recoverys los, bei einigen verschwindet der Herstellerkey nach der ersten Neuinstallation, weil der eigene Key vom Aufkleber eingegeben werden muss, bei anderen (Sony) wird das System (wegen Images) immer und immer wieder mit dem Herstellerkey installiert, auch das ist ok, dadurch hat der Kunde ja keinen Nachteil, der PC läuft ja und es ist alles legal.
Er stößt erst dann an seine Grenzen wenn er mit dem Key der Recovery eine andere Hardware betreiben will. Dann wird nämlich die Aktivierung nötig und die wird mit dem Herstellerkey nicht durchgeführt, weil MS eben weiß, dass der Key 123456789 nur zur Baureihe X von dem und dem Hersteller gehört. Aber dann ist ja normalerweise noch der Aufkleber da auf dem dann der richtige Key steht und der wiederum kann auch auf einer anderen Hardware aktiviert werden.
Liebe Grüße,
Sue
Antwort 17 von anwalltsliebling
@ Seven
so was nennt sich Volumenlizenz und weil MS eben sehr zwischen (teurer) Volllizenz (2 oder 3 "l"?) unterscheidet ist es keinesfall die Norm, dass eine Volumenlizenznr auch auf einem hardwaremässig anderen Rechner funktioniert.
Installen geht nach dem "Umbau" der CD á la diversen Quellen und das ist auch prima, weil sich jeder Recovery-Geschädigte damit eine schnelle uptodate Neuinstallation machen kann aber zu glauben dass eine Recovery LizenzNr keine Sperre drin hat, ist irgendwie naiv.
so was nennt sich Volumenlizenz und weil MS eben sehr zwischen (teurer) Volllizenz (2 oder 3 "l"?) unterscheidet ist es keinesfall die Norm, dass eine Volumenlizenznr auch auf einem hardwaremässig anderen Rechner funktioniert.
Installen geht nach dem "Umbau" der CD á la diversen Quellen und das ist auch prima, weil sich jeder Recovery-Geschädigte damit eine schnelle uptodate Neuinstallation machen kann aber zu glauben dass eine Recovery LizenzNr keine Sperre drin hat, ist irgendwie naiv.
Antwort 18 von Vogelgrippe
Zitat:
da auf dem dann der richtige Key steht und der wiederum kann auch auf einer anderen Hardware aktiviert werden.
da auf dem dann der richtige Key steht und der wiederum kann auch auf einer anderen Hardware aktiviert werden.
Und weil es ein OEM-Key ist, kann der nun nicht mehr einfach via Internet aktiviert werden, sondern es muss telefonisch
erledigt werden, zusätzlich zum Genuine Advantage Programm.
cu
Grippe
Antwort 19 von Güntärbar
@all,
ich habe dazu auch eine Meinung.
Beim Erwerb einer Volumenlizenz wird auch die für diese Lizenz zu verwendende Anfangskennung des Installations-Keys vereinbart. Das XP auf einer Recovery-CD ist darum i.d.R. auch so verändert, dass bei einer Installation nur ein Key aus diesem Block akzeptiert wird. Umgekehrt wird sich auch der Clon einer Vollversion oder einer anderen Lizenz nicht über einen fremden OEM-Key installieren lassen. (Früher war das kein Problem.) Und falls doch, dann wird in Phase 2 ggf. recht schnell festgestellt, dass der aus der installierten XP-Version und der Hardware ermittelte Schlüssel zur Aktivierung nicht dem entspricht, was nach der entsprechenden Lizenz möglich gewesen wäre.
Die Vorinstallationen durch den PC-Hersteller werden natürlich nicht einzeln aktiviert, haben somit auch keinen individuellen Key. Für die Originalinstallationen oder deren Wiederherstellungen gilt bei einer Prüfung der Updateberechtigung ;-)) also immer eine vorinstallierte Freigabe. Erst bei einer tatsächlichen Neuinstallation wird der PC über den Key des Aufklebers ´individualisiert´.
Das sich MS weigert bei der Aktivierung (Freigabe) von ´fremdgehenden´ OEM`s zu helfen ist zwar ärgerlich, aber deren gutes Recht. Man kauft sich ein ausdrücklich nur unter bestimmten Bedinungen laufendes Billig-XP, will aber im Nachgang die hardwaremäßigen Einschränkungen aus diesem Preisvorteil nicht mehr akzeptieren. Insofern kann sich auch MS ganz gelassen auf eventuelle Rechtsstreite einlassen, es gibt einfach keine direkte Vertragsbeziehung wischen MS und dem Käufer sondern nur eine zwischen dem Käufer und dem Lizenznehmer (PC-Hersteller). Wenn dieser zu einschränkenden Sonderkonditionen eine Lizenz bei MS erwirbt und diese an seine Kunden weiterreicht, dann kann das formaljuristisch nicht ein Problem von MS sein.
Was ich persönlich von dieser Praxis halte, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Schönen Abend noch
Güntärbar
@schnecklich (A4),
in der Frage stand ´legal´, es wurde nicht danach gefragt, was machbar ist. Genausogut könntest du hier Tips geben, wie die Urheberrechte von kopiergeschützten CD´s geschreddert werden können.
@killerpete (A10),
ich hätte mir schon gewünscht, dass du mit einem Link auf dieses Gerichtsurteil endlich mal juristische Klarheit geschaffen kannst.
@Seven (A15),
auch ich glaube nicht, dass rufio unlautere Absichten hat. Er fragt doch ganz offensichtlich um Wissenslücken zu schließen. Deinem *knockonwood*-PC wünsche ich ansonsten noch viele vergnügliche Stunden mit dir.
ich habe dazu auch eine Meinung.
Beim Erwerb einer Volumenlizenz wird auch die für diese Lizenz zu verwendende Anfangskennung des Installations-Keys vereinbart. Das XP auf einer Recovery-CD ist darum i.d.R. auch so verändert, dass bei einer Installation nur ein Key aus diesem Block akzeptiert wird. Umgekehrt wird sich auch der Clon einer Vollversion oder einer anderen Lizenz nicht über einen fremden OEM-Key installieren lassen. (Früher war das kein Problem.) Und falls doch, dann wird in Phase 2 ggf. recht schnell festgestellt, dass der aus der installierten XP-Version und der Hardware ermittelte Schlüssel zur Aktivierung nicht dem entspricht, was nach der entsprechenden Lizenz möglich gewesen wäre.
Die Vorinstallationen durch den PC-Hersteller werden natürlich nicht einzeln aktiviert, haben somit auch keinen individuellen Key. Für die Originalinstallationen oder deren Wiederherstellungen gilt bei einer Prüfung der Updateberechtigung ;-)) also immer eine vorinstallierte Freigabe. Erst bei einer tatsächlichen Neuinstallation wird der PC über den Key des Aufklebers ´individualisiert´.
Das sich MS weigert bei der Aktivierung (Freigabe) von ´fremdgehenden´ OEM`s zu helfen ist zwar ärgerlich, aber deren gutes Recht. Man kauft sich ein ausdrücklich nur unter bestimmten Bedinungen laufendes Billig-XP, will aber im Nachgang die hardwaremäßigen Einschränkungen aus diesem Preisvorteil nicht mehr akzeptieren. Insofern kann sich auch MS ganz gelassen auf eventuelle Rechtsstreite einlassen, es gibt einfach keine direkte Vertragsbeziehung wischen MS und dem Käufer sondern nur eine zwischen dem Käufer und dem Lizenznehmer (PC-Hersteller). Wenn dieser zu einschränkenden Sonderkonditionen eine Lizenz bei MS erwirbt und diese an seine Kunden weiterreicht, dann kann das formaljuristisch nicht ein Problem von MS sein.
Was ich persönlich von dieser Praxis halte, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Schönen Abend noch
Güntärbar
@schnecklich (A4),
in der Frage stand ´legal´, es wurde nicht danach gefragt, was machbar ist. Genausogut könntest du hier Tips geben, wie die Urheberrechte von kopiergeschützten CD´s geschreddert werden können.
@killerpete (A10),
ich hätte mir schon gewünscht, dass du mit einem Link auf dieses Gerichtsurteil endlich mal juristische Klarheit geschaffen kannst.
@Seven (A15),
auch ich glaube nicht, dass rufio unlautere Absichten hat. Er fragt doch ganz offensichtlich um Wissenslücken zu schließen. Deinem *knockonwood*-PC wünsche ich ansonsten noch viele vergnügliche Stunden mit dir.
Antwort 20 von anwaltsliebling
Danke @ Güntärbar,
hoffentlich glauben Dir die Zweifler hier .
Ich hatte übrigens auch mal eine Recovery und die hätte ich auf dem Rechner 1000 mal installieren können ohne MS auch nur einmal zu kontaktieren. That´s OEM - leider sind Hardwarewechsel dann praktisch ausgeschlossen - eben eine Wegwerfversion.
hoffentlich glauben Dir die Zweifler hier .
Ich hatte übrigens auch mal eine Recovery und die hätte ich auf dem Rechner 1000 mal installieren können ohne MS auch nur einmal zu kontaktieren. That´s OEM - leider sind Hardwarewechsel dann praktisch ausgeschlossen - eben eine Wegwerfversion.
Antwort 21 von rufiobyk
ok danke leute ihr habt mir sehr damit geholfen und nun bin ich bischen schlauer als vorher.Und ne klan meine absichten sind nur rein also kucke ich wie ich die recovery los werde und mir eine nirmale vollversion mit xp pro kaufe tritz allen danke sehr fr diese anregungen.
Damit möchte ich auch gleich das tehema schliessen.
Mfg Rufio
Damit möchte ich auch gleich das tehema schliessen.
Mfg Rufio
Antwort 22 von killerpete
Etwas verspätet aber hier
Laut einem Urteil des BGH vom 06. Juli 2000 ist es Händlern erlaubt, auch OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware zu verkaufen. So können OEM-Versionen auch ohne Hardware erworben werden. Die Firma Microsoft hatte gegen dieses Vorgehen geklagt und verloren. Somit sind OEM-Versionen legal separat erhältlich. Microsoft selbst bzw. die Distributoren verkaufen die Systembuilder-Versionen von Windows und Office nur an spezielle Vertragspartner von Microsoft. In entsprechenden Verträgen verpflichtet sich der Systembuilder diese Versionen nur auf Neu-PCs zu installieren und auch nicht einzeln zu verkaufen. Über jede einzelne Systembuilder-Version muss der Händler Verkaufsnachweise an Microsoft offen legen. Diese Verträge wurden als Reaktion auf das BGH-Urteil eingeführt und sie sind auch nicht Bestandteil dieses Urteils, ebenso wenig wie diese speziellen Systembuilder-Versionen. Da der Laie diese speziellen Systembuilder-Versionen (OSB) von "normalen" Systembuilderversionen (Non-OSB) nicht unterscheiden kann, ist der Kauf legal, der Verkauf durch einen Microsoft-Vertragspartner aber nicht.
Ich hoffe es hilft.
kP
Laut einem Urteil des BGH vom 06. Juli 2000 ist es Händlern erlaubt, auch OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware zu verkaufen. So können OEM-Versionen auch ohne Hardware erworben werden. Die Firma Microsoft hatte gegen dieses Vorgehen geklagt und verloren. Somit sind OEM-Versionen legal separat erhältlich. Microsoft selbst bzw. die Distributoren verkaufen die Systembuilder-Versionen von Windows und Office nur an spezielle Vertragspartner von Microsoft. In entsprechenden Verträgen verpflichtet sich der Systembuilder diese Versionen nur auf Neu-PCs zu installieren und auch nicht einzeln zu verkaufen. Über jede einzelne Systembuilder-Version muss der Händler Verkaufsnachweise an Microsoft offen legen. Diese Verträge wurden als Reaktion auf das BGH-Urteil eingeführt und sie sind auch nicht Bestandteil dieses Urteils, ebenso wenig wie diese speziellen Systembuilder-Versionen. Da der Laie diese speziellen Systembuilder-Versionen (OSB) von "normalen" Systembuilderversionen (Non-OSB) nicht unterscheiden kann, ist der Kauf legal, der Verkauf durch einen Microsoft-Vertragspartner aber nicht.
Ich hoffe es hilft.
kP
Antwort 23 von SevenOffNein
Da der Thread eh wieder oben ist, kann ich mich auch gleich noch bei Timid für die Infos in Antwort 16 bedanken.
Danke, Timid. Was du geschrieben hast, war zwar sehr aufschlussreich, aber eigentlich hätte mich mehr die rechtliche Seite interessiert.
Also ich wüsste gern, ob MS einfach so deutsche Gesetze aushebeln darf, wie es m.E. im Falle des Fragestellers geschehen ist. ->
Was willste da machen? MS verklagen?
Gruß
Seven
"Zwei Monde. Wo sind wir?"
Danke, Timid. Was du geschrieben hast, war zwar sehr aufschlussreich, aber eigentlich hätte mich mehr die rechtliche Seite interessiert.
Also ich wüsste gern, ob MS einfach so deutsche Gesetze aushebeln darf, wie es m.E. im Falle des Fragestellers geschehen ist. ->
Zitat:
rufio schrieb am 10.03.2006 um 13:54
hab das selbe mit dem urteil bei microsoft gesagt aber die wollens mir nicht aktivieren
rufio schrieb am 10.03.2006 um 13:54
hab das selbe mit dem urteil bei microsoft gesagt aber die wollens mir nicht aktivieren
Was willste da machen? MS verklagen?
Gruß
Seven
"Zwei Monde. Wo sind wir?"
Antwort 24 von sasch
Zitat:
"Zwei Monde. Wo sind wir?"
"Zwei Monde. Wo sind wir?"
entweder besoffen, oder auf dem mars....
Antwort 25 von SevenOffNein
Das war keine Preisfrage, nur ein Zitat aus Star Trek. ;-p
"Seine Geisteskräfte sind übermächtig. Ich empfehle, jeden Kontakt zu vermeiden."
"Seine Geisteskräfte sind übermächtig. Ich empfehle, jeden Kontakt zu vermeiden."
Antwort 26 von sasch
Zitat:
Das war keine Preisfrage, nur ein Zitat aus Star Trek. ;-p
Das war keine Preisfrage, nur ein Zitat aus Star Trek. ;-p
ich weiss, ich bin trekki der ersten stunde!
Zitat:
"Seine Geisteskräfte sind übermächtig. Ich empfehle, jeden Kontakt zu vermeiden."
"Seine Geisteskräfte sind übermächtig. Ich empfehle, jeden Kontakt zu vermeiden."
mist, ich fühle mich ertappt.
whesley, nimm deinen platz ein!
Antwort 27 von Timid
Da ichs erst jetzt gesehen hab:
Ich sehe eben nicht, wo MS das tut, daher die lange Erklärung. Das lief doch darauf hinaus, dass der Fragesteller sein XP mit dem Key aktivieren wollte, der ihm nicht gehört, sondern der Händler-Key ist (der, der benutzt wird wenn er XP über die Recovery installiert). Dass MS ihm diesen Key nicht aktivieren will ist vollkommen in Ordnung, weil der Key eben nicht dem Fragesteller gehört sondern Fujitsu.
Hätte er den Key benutzt, der auf dem Aufkleber stand (und somit seiner war) wäre das ganze Problem imho gar nicht erst entstanden.
Grüße,
Sue
Zitat:
Also ich wüsste gern, ob MS einfach so deutsche Gesetze aushebeln darf, wie es m.E. im Falle des Fragestellers geschehen ist.
Also ich wüsste gern, ob MS einfach so deutsche Gesetze aushebeln darf, wie es m.E. im Falle des Fragestellers geschehen ist.
Ich sehe eben nicht, wo MS das tut, daher die lange Erklärung. Das lief doch darauf hinaus, dass der Fragesteller sein XP mit dem Key aktivieren wollte, der ihm nicht gehört, sondern der Händler-Key ist (der, der benutzt wird wenn er XP über die Recovery installiert). Dass MS ihm diesen Key nicht aktivieren will ist vollkommen in Ordnung, weil der Key eben nicht dem Fragesteller gehört sondern Fujitsu.
Hätte er den Key benutzt, der auf dem Aufkleber stand (und somit seiner war) wäre das ganze Problem imho gar nicht erst entstanden.
Grüße,
Sue
Antwort 28 von Oberlehrer
hi gemeinde,
Meine ärgsten Befürchtungen sind war geworden.
setzen tim
Zitat:
Da ichs erst jetzt gesehen hab:
Da ichs erst jetzt gesehen hab:
Meine ärgsten Befürchtungen sind war geworden.
setzen tim

