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KFZ Schaden ....





Frage

Hallo mir ist gestern jemand in mein Parkendes Auto gefahren. Er hat dies seiner Versicherung gemeldet und meinte heute zu mir das die sich morgen bei mir melden. Was für Rechte habe ich? Ich möchte unbedingt das Schadengeld auf mein Bankkonto überwiesen haben. Ich möchte nicht das die Versicherung mir eine Werkstatt zuweist oder sagt lassen sie es reparieren und wir bezahlen dann an die Werkstatt. Was für Rechte habe ich? Kann ich mir selbst einen Schadensbericht durch eine Werkstatt geben lassen und das bei der Versicherung einreichen ? Darf ich darauf pochen das die Schadenssumme auf mein Bankkonto geht ? Schaden liegt wohl um die 2000 Euro Danke für Antworten

Antwort 1 von Nessus

Hi,

keine Versicherung kann dich zwingen dein Auto in die Werkstatt zu bringen. Du solltest ein Schadensgutachten veranlsssen, das bei dieser Versicherung einreichen und das Geld kassieren.

Nessus

Antwort 2 von Locke

Aber aufpassen, es kann sein das die Versicherung den Gutachter wegen dem kleinen Schaden nicht zahlt sondern einen eigenen beauftragt.
In der Regel werden Gutachten ohne erfolgte Reparatur dann zu 80% abzüglich Merwertsteuer abgerechnet.
Also erst mit der Versicherung absprechen wie es weitergeht.

Gruß
Locke

Antwort 3 von BettyBoo

Moin,

ich kann Locke und Nessus nur zustimmen!

Fakt ist, Du hast Anspruch auf ein Gutachten. Allerdings kann die gegnerische Versicherung den Gutachter bestimmen. Also, erst einmal mit der Versicherung sprechen!

Wie Nessus schon schrieb, kannst Du in jedem Falle "auf Gutachtenbasis" mit der Versicherung abrechnen. Dazu kommt eventuell auch eine Nutzungsausfallpauschele (Leihwagen).

Wenn Du den Schaden nicht in einer Werkstatt reparieren lässt, z.B. selber reparierst, und den Wagen hinterher mit behobenem Schaden dem Gutachter erneut vorführst bekommst Du in der Regel auch diese Pauschale ausgezahlt. Allerdings nur unter der Voraussetzung, das der Schaden repariert wurde!

Manchmal langt es sogar wenn Du in einer Fachwerkstatt (Vertragswerkstatt) einen Kostenvoranschlag machen lässt, und diesen dann der Versicherung einreichst.

Mal abgesehen davon, das Geschädigte den Schaden oftmals zu hoch einschätzen(...), solltest Du in diesem Falle auf jeden Fall das Auto von einem Gutachter besichtigen lassen.

Viel Erfolg ;-)

Liebe Grüße
BettyBoo

Antwort 4 von luckys

Hallo heinrich00,
ich bin der Kai aus Bremen und bin Vers.-Makler.

es ist dein Recht ein eigenen Gutachter zu beauftragen, aber vorsicht, ohne Rücksprache mit der Fremden Versicherung bleibst Du auf den Kosten sitzen. Denn die Gegener haben ein Anrecht auf einen eigenen Gutachter.

In den meisten Fällen reicht ein Kostenvoranschlag inkl. diverser Bilder um den Sachverhalt zu klären.

Desweiteren mußt Du schauen ob du in deinem KFZ-Vertrag eine Schutzbriefleistung vereinbart ist welche für Leihwagen aufkommt. Wenn nicht, must Du auch hier mit der generischen Versicherung das Gespräch suchen da Du auf den Kosten ohne Zusage sitzen bleiben kannst.

Eine Abrechnung nach Kostenvoranschlag ist Möglich aber hierbei wird die Mehrwertsteuer Dir abgezogen auch als Privatmann.

Zu empfehlen ist eine Werkstatt deines Vertrauens und die Rechnung wird voll bezahlt.

Solltest Du gesundheitliche Schäden erlitten haben, must Du dieses nachweisen durch die behandelnde Ärzte. Damit evtl. deine Auslagen zzgl. Schmerzensgeld bezahlt wird.

Ich hoffe Dir damit geholfen zu haben.

MFG
kai Luckas