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windows auf 2 pcs
Frage
Hi,
ich hab mir einen neuen Pc gekauft auf dem leider kein Windows XP ist .... jedoch hab ich noch die vesion mit key und cd auf einem anderern Pc der auch genutzt wird .. kann ich Windows legal auf 2 Pcs installieren? Danke schon ma im vorraus
Antwort 1 von Mickey
Nein, das ist illegal und gegen die XP Lizenzbestimmungen. Du wirst eine 2te Version erwerben müssen.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
Antwort 2 von erfrierender
du darfst die legal erworbene lizenz auf zwei rechnern installieren, wenn DU die rechner besitzt, und sie kein anderer benutzt.
nur darfst du nie mit den beiden rechnern gleichzeitig arbeiten, d.h. nur einer darf immer nur an sein! somit wird die EINER-lizenz nicht verletzt.
siehe microsoft-lizenzbestimmungen, eula und co.
nur darfst du nie mit den beiden rechnern gleichzeitig arbeiten, d.h. nur einer darf immer nur an sein! somit wird die EINER-lizenz nicht verletzt.
siehe microsoft-lizenzbestimmungen, eula und co.
Antwort 3 von Mickey
@erfrierender,
sofern du eine XP Lizenz besitzt: lies die bitte bevor du diesen Tipp gibst. Wir reden hier nicht von Office.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
sofern du eine XP Lizenz besitzt: lies die bitte bevor du diesen Tipp gibst. Wir reden hier nicht von Office.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
Antwort 4 von erfrierender
Zitat:
sofern du eine XP Lizenz besitzt:
sofern du eine XP Lizenz besitzt:
was willst du mir hier unterstellen?
ich besitze sogar drei lizenzen:
privat eine home und eine prof, beruflich eine prof.
also, was willst du mir hier erzählen?
Antwort 5 von MPA
aus der EULA von WindowsXP:
es ist also NICHT erlaubt eine Lizenz auf zwei Rechner zu verwenden. Und zwar egal ob du diese nicht gleichzeitig benutzt.
Zitat:
Sie sind berechtigt, eine
Kopie des Produkts auf einem einzigen Computer, beispiels-
weise einer Arbeitsstation, einem Terminal oder einem
anderen Gerät ("Arbeitsstationscomputer"), zu instal-
lieren, zu verwenden, darauf zuzugreifen, sie anzuzeigen
und auszuführen.
Sie sind berechtigt, eine
Kopie des Produkts auf einem einzigen Computer, beispiels-
weise einer Arbeitsstation, einem Terminal oder einem
anderen Gerät ("Arbeitsstationscomputer"), zu instal-
lieren, zu verwenden, darauf zuzugreifen, sie anzuzeigen
und auszuführen.
es ist also NICHT erlaubt eine Lizenz auf zwei Rechner zu verwenden. Und zwar egal ob du diese nicht gleichzeitig benutzt.
Antwort 6 von mblank
hi,
zutreffend ist, was im eula deines von dir erworbenen
windows os steht
wenn du eine vollversion (incl. ms support)für richtig viel geld erwirbst (also keine oem systembuilderversion) , kann es durchaus sein, das da im eula drinsteht, dass du z.b. deine winxp lizenz auf einem pc und auf zusätzlich auf einem tragbaren gerät
verwenden darfst
da es bei dir aber 2 pc´s sind, würde selbst dieser punkt nicht zutreffen
andré
zutreffend ist, was im eula deines von dir erworbenen
windows os steht
wenn du eine vollversion (incl. ms support)für richtig viel geld erwirbst (also keine oem systembuilderversion) , kann es durchaus sein, das da im eula drinsteht, dass du z.b. deine winxp lizenz auf einem pc und auf zusätzlich auf einem tragbaren gerät
verwenden darfst
da es bei dir aber 2 pc´s sind, würde selbst dieser punkt nicht zutreffen
andré
Antwort 7 von guest1
@MPA
"... zu installieren, zu verwenden, darauf zuzugreifen, sie anzuzeigen und auszuführen."
ist das nicht ´ne UND-Verknüpfung ? Dann wäre ja alles in Ordnung, oder ?!
"... zu installieren, zu verwenden, darauf zuzugreifen, sie anzuzeigen und auszuführen."
ist das nicht ´ne UND-Verknüpfung ? Dann wäre ja alles in Ordnung, oder ?!
Antwort 8 von dantmaninc
könntet ihr euch bitte mal einig werden.
bin ständig am installieren und deinstallieren von dem 2. windows, das nervt langsam.
bin ständig am installieren und deinstallieren von dem 2. windows, das nervt langsam.
Antwort 9 von Mickey
@dantmanic,
orientiere dich der Einfachheit halber an der farblichen Kennzeichnung. Dass zu diesem Thema immer wieder Diskussionen angeregt werden, obwohl die Eula (die du einfach mal lesen solltest) eindeutig ist, ist leider nicht zu verhindern.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
orientiere dich der Einfachheit halber an der farblichen Kennzeichnung. Dass zu diesem Thema immer wieder Diskussionen angeregt werden, obwohl die Eula (die du einfach mal lesen solltest) eindeutig ist, ist leider nicht zu verhindern.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
Antwort 10 von erfrierender
ich picke hier mir nur mal eine antwort heraus.
antwort 5 von mpa:
laut dem eula-auszug darf ich nicht gleichzeitig mit xp arbeiten und sie per remotesoftware (z.b. vnc) auf anderen pcs aus
und wie war das noch mit der netframework-eula?
die eula ist in deutschland rechtlich nicht bindend, da sie keinen vertrag, sondern nur eine rechtlich unwirksame vereinbarung zwischen käufer und softwarehersteller darstellt.
zumal sie erst nach dem öffnen, bzw. während des installationsvorganges, einsehbar ist.
überzeugt mich vom gegenteil!
aber bitte nicht mit m$-populistischen geschwafel, sondern mit fakten (links..)
danke im voraus für eure bemühungen.
antwort 5 von mpa:
laut dem eula-auszug darf ich nicht gleichzeitig mit xp arbeiten und sie per remotesoftware (z.b. vnc) auf anderen pcs aus
Zitat:
darauf zuzugreifen, sie anzuzeigen
...darauf zuzugreifen, sie anzuzeigen
und wie war das noch mit der netframework-eula?
Zitat:
Sie sind nicht
berechtigt, ohne vorherige schriftliche
Zustimmung von Microsoft die Ergebnisse von
Vergleichstests mit .NET Framework gegenüber
Dritten offen zu legen.
Sie sind nicht
berechtigt, ohne vorherige schriftliche
Zustimmung von Microsoft die Ergebnisse von
Vergleichstests mit .NET Framework gegenüber
Dritten offen zu legen.
die eula ist in deutschland rechtlich nicht bindend, da sie keinen vertrag, sondern nur eine rechtlich unwirksame vereinbarung zwischen käufer und softwarehersteller darstellt.
zumal sie erst nach dem öffnen, bzw. während des installationsvorganges, einsehbar ist.
überzeugt mich vom gegenteil!
aber bitte nicht mit m$-populistischen geschwafel, sondern mit fakten (links..)
danke im voraus für eure bemühungen.
Antwort 11 von web1
Dann installier dir auf einen Rechner Kubuntu oder Suse Linux, wenn du Windows darauf brauchst musst du es eben kaufen.
Antwort 12 von erfrierender
mal an den rotfärber:
dankeschön, so seh ich gleich die richtigen antworten.
und mal was für die pause für zwischendurch:
nicht immer alles so eng sehen und auch mal ÜBER den eigenen tellerrand schauen:
http://lexikon.martinvogel.de/eula.html
ist es nicht angebrachter, meine argumente durch stichhaltige gegenargumente zu entkräften?
thx
dankeschön, so seh ich gleich die richtigen antworten.
und mal was für die pause für zwischendurch:
nicht immer alles so eng sehen und auch mal ÜBER den eigenen tellerrand schauen:
http://lexikon.martinvogel.de/eula.html
ist es nicht angebrachter, meine argumente durch stichhaltige gegenargumente zu entkräften?
thx

