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Abmahnungswelle bei Ebay ??





Frage

Hallo habe heute Post von einem Rechtsanwalt bekommen. ( Moser & Partner ) in der steht das er die Firma " OC´S Gewerbehandel " vertritt und ich mich mit meiner Aution einen wettbewerbsrechtilchen Verstoss begangen habe. Die Auktion um die es sich dreht waren ein paar Einmal WM Tattoos zum Preis von 1.- Euro für 8 Stück. Das beste ist das anscheind die Kanzlei oder die angebliche Firma bei Ebay den Artikel bei mir gekauft und auch schön brav bezahlt hat. Hatte nämlich die Ware nach Erhalt des Geldes an die Anschrift gesendt....Sendung kam aber wieder zurück ( Anschrift nicht richtig ) Als ich dann bei Ebay den Benutzernamen überprüft hatte stelle ich fest das er nicht mehr bei Ebay Mitglied ist und das er diesen Stunt schon bei 5 anderen durchgezogen hat. Ich soll jetzt 223,76 Euro an den Anwalt überweisen ( Anwaltskosten ) und eine Unterlassungserklärung unterschreiben die beinhaltet das ich keine weiteren Verstösse bei Ebay mach....ansonsten könnten Kosten von mehr als 1000.- Euro auf mich zukommen. Ist doch wohl der Hammer oder ?? Wer kennt diese Kanzlei oder die angebliche Firma ?? Was soll ich machen ?? Mir auch einen Rechntsanwalt nehem oder die Sache einfach ignorieren. ?? Danke für eure Hilfe

Antwort 1 von Rangoo

Hi!

Ganz kurz: Lass dich persönlich von einem Anwalt beraten. Hier kann sich niemand den nötigen Überblich verschaffen, worum es eigentlich geht und einen verbindlichen Rechtstipp darf man auch nicht geben. Nur: Ignorieren ist bei Post von Anwaltsens immer schlecht.

Antwort 2 von halfstone

Hi,

such dir aber einen Anwalt der sich mit solchen Abmahnungen auskennt.

Die haben sich anscheinend den richtigen genommen:

http://www.supernature-forum.de/vbb/showthread.php?t=55167

Gruß Fabian

Antwort 3 von Lutz1965

Hallo

einen guten Anwalt, findes Du h i e r

Die kennen sich mit eBay aus.....

Zitat:
Onlinerecht · Markenrecht · Wettbewerbsrecht · Urheberrecht
Daten- und Jugendschutz


Gruss

Lutz

Antwort 4 von sutadur

Zitat:
Ist doch wohl der Hammer oder ??

Nicht, wenn Du mit Deiner Auktion tatsächlich einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß begangen hast. Ob das der Fall war, wird hier niemand mit Sicherheit sagen können. Wenn die Abmahnung gerechtfertigt ist, solltest Du selber das am besten wissen. Wenn nicht, möchte ich mich Antwort 1 anschließen.

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