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Unterhalt
Frage
Hallo,
vor einigen Wochen war ich mit meiner Freundin zusammen, haben uns aber wieder getrennt.
Nun meint sie, dass sie schwanger sei, obwohl wir uns vorher mehrmals darüber unterhalten haben und sie vehement sagte, sie könne nicht schwanger werden, da sie verhütet und sie möchte auch keine Kinder.
Wenn sie nun wirklich schwanger ist und mir ein Kind anhängt (ich vermute sie sagt das, um mich zu schocken bzw. sich zu rächen), was kommt dann auf mich zu?
Mein Bruttoeinkommen beläuft sich auf 1016 Euro und netto bleiben mir 830 Euro.
lg, Flo
P.S. Das Kind würde ich niemals verachten, es kann am wengisten dafür!
Antwort 1 von 8allogen
Hallo
Nu hast Dich aber unbeliebt gemacht bei unseren belehrenden Beratern/innen:-)))))
Da bin ich aber mal gespannt.
Zitat:
.....und mir ein Kind anhängt.....
.....und mir ein Kind anhängt.....
Nu hast Dich aber unbeliebt gemacht bei unseren belehrenden Beratern/innen:-)))))
Da bin ich aber mal gespannt.
Antwort 2 von tomsan
Zitat:
sie könne nicht schwanger werden, da sie verhütet
sie könne nicht schwanger werden, da sie verhütet
Tja, bei Kondomen, Pille, etc. kein 100%iger Schutz.... auch wenns immerhin 99% wären: 1% haben einen "Volltreffer".
Zitat:
ich vermute sie sagt das, um mich zu schocken bzw. sich zu rächen
ich vermute sie sagt das, um mich zu schocken bzw. sich zu rächen
Seltsame Art von "Humor".
Zitat:
was kommt dann auf mich zu?
was kommt dann auf mich zu?
Keine Ahnung, aber ich würde mal bei www.profamilia.de anfragen. Vielleicht können die genaueres sagen. Oder zumindest verweisen.
Gruss
Tomsan
Antwort 3 von Esther
Hi Florian !
Wie jetzt...sie meint?
Lass dir schnellstens den Mutterpass zeigen und fang dann an dir Gedanken zu machen.
Alles andere ist Kopfzerbrechen über ungelegte Eier.
Gruß Esther
E_O
Wie jetzt...sie meint?
Lass dir schnellstens den Mutterpass zeigen und fang dann an dir Gedanken zu machen.
Alles andere ist Kopfzerbrechen über ungelegte Eier.
Gruß Esther
E_O
Antwort 4 von Nhuya
Hallo,
sowas kann natürlich passieren, mit deinem Gehalt liegst du aber unterhalb der Grenze. Schau doch mal in die "Düsseldorfer Tabelle" oder such nach Kindesunterhalt. Es gibt dort sehr viele Informationen darüber.
Du wirst aber bis das Kind seine Ausbildung fertig hat, immer wieder für Unterhalt herangezogen werden können (sollte dein Einkommen hoch genug sein). Wird das Kind später von einem anderen Mann adoptiert, bist du raus aus den Zahlungen.
sowas kann natürlich passieren, mit deinem Gehalt liegst du aber unterhalb der Grenze. Schau doch mal in die "Düsseldorfer Tabelle" oder such nach Kindesunterhalt. Es gibt dort sehr viele Informationen darüber.
Du wirst aber bis das Kind seine Ausbildung fertig hat, immer wieder für Unterhalt herangezogen werden können (sollte dein Einkommen hoch genug sein). Wird das Kind später von einem anderen Mann adoptiert, bist du raus aus den Zahlungen.
Antwort 5 von bloedi
Zitat:
Wird das Kind später von einem anderen Mann adoptiert, bist du raus aus den Zahlungen.
Wird das Kind später von einem anderen Mann adoptiert, bist du raus aus den Zahlungen.
Na den möchte ich sehen...
Antwort 6 von SevenOffNein
Hallo hallogen, die 8 steht dir nicht oder brauchst du wirklich noch eine ´persönliche Note´? ;-)
@FlorianK
Zu meiner Zeit gabs diese dehnbaren Latextütchen in allen möglichen Farben, Formen, Größen und Geschmacksrichtungen, wenn man sich noch nicht so lange kannte und auf gar keinen Fall ein Kind haben wollte...
Spaß beiseite: Ich könnte doch keine Nacht mehr ruhig schlafen, bevor ich nicht Gewissheit hätte. Ich an deiner Stelle würde mir den positiven Schwangerschaftstest zeigen lassen oder noch besser in die nächste Apotheke oder Drogerie traben, einen kaufen, zur Ex damit und sie bitten, dir das Testergebnis zu zeigen. Weigert sie sich, wars eh nur heiße Luft, du kannst dich dieses(!) Mal beruhigt zurück lehnen und hast hoffentlich was fürs Leben gelernt.
Sollte sie tatsächlich schwanger sein und das Kind austragen wollen, wirst du von deinen paar Mücken nichts abdrücken müssen und das Jugendamt zahlt an deiner Stelle in den ersten max. 6 Jahren Unterhaltsvorschuss an die Mutter. Danach muss die Mutter sehen, wie sie klar kommt, wenn dein Einkommen dann immer noch so gering sein sollte. Aber da son Menschenkind relativ lange braucht, bis es auf eigenen Füßen steht und wir hoffen wollen, dass du in 10, 15 oder 25 Jahren nicht immer noch an Hartz-IV-Niveau entlang schrabbst, wirst du höchstwahrscheinlich irgendwann bluten müssen für diesen Spaß. Die Mutter übrigens auch. Sie wollte ja wohl auch kein Kind, wie du schreibst.
Ich würde es zunächst in jedem Fall mit reden versuchen. Es gäbe ja auch noch die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs.
@Esther
Wenn er bis zum Mutterpass wartet, hat sich das mit dem möglichen Abbruch aber erledigt. Den Pass gibts erst, wenn relativ sicher ist, dass die Schwangerschaft bestehen bleibt.
Gruß
Seven
Das Feedback ist das Brot des Supportnetlers
@FlorianK
Zu meiner Zeit gabs diese dehnbaren Latextütchen in allen möglichen Farben, Formen, Größen und Geschmacksrichtungen, wenn man sich noch nicht so lange kannte und auf gar keinen Fall ein Kind haben wollte...
Zitat:
sie könne nicht schwanger werden, da sie verhütet
Und wie sie verhütet hat, weißt du sicher auch, oder nicht? Hieß die Pille zufällig Knaus-Ogino oder Interruptus von der Firma Esperanza?sie könne nicht schwanger werden, da sie verhütet
Spaß beiseite: Ich könnte doch keine Nacht mehr ruhig schlafen, bevor ich nicht Gewissheit hätte. Ich an deiner Stelle würde mir den positiven Schwangerschaftstest zeigen lassen oder noch besser in die nächste Apotheke oder Drogerie traben, einen kaufen, zur Ex damit und sie bitten, dir das Testergebnis zu zeigen. Weigert sie sich, wars eh nur heiße Luft, du kannst dich dieses(!) Mal beruhigt zurück lehnen und hast hoffentlich was fürs Leben gelernt.
Sollte sie tatsächlich schwanger sein und das Kind austragen wollen, wirst du von deinen paar Mücken nichts abdrücken müssen und das Jugendamt zahlt an deiner Stelle in den ersten max. 6 Jahren Unterhaltsvorschuss an die Mutter. Danach muss die Mutter sehen, wie sie klar kommt, wenn dein Einkommen dann immer noch so gering sein sollte. Aber da son Menschenkind relativ lange braucht, bis es auf eigenen Füßen steht und wir hoffen wollen, dass du in 10, 15 oder 25 Jahren nicht immer noch an Hartz-IV-Niveau entlang schrabbst, wirst du höchstwahrscheinlich irgendwann bluten müssen für diesen Spaß. Die Mutter übrigens auch. Sie wollte ja wohl auch kein Kind, wie du schreibst.
Ich würde es zunächst in jedem Fall mit reden versuchen. Es gäbe ja auch noch die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs.
@Esther
Wenn er bis zum Mutterpass wartet, hat sich das mit dem möglichen Abbruch aber erledigt. Den Pass gibts erst, wenn relativ sicher ist, dass die Schwangerschaft bestehen bleibt.
Gruß
Seven
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Antwort 7 von Locke
Die Sache ist eigentlich ganz einfach:
Ist das Kind auf der Welt wirst Du zur Vaterschaftsanerkennung gebeten.
Erkennst Du diese an, bist du rechtlich Vater und zahlst die Gerichtskosten, weil Das Jugendamt als Amtsvormund im Namen Deinens Kindes gegen Dich klagt und Du ja somit verloren hast (ca. 50 €, ist billig)
Sagst Du, Du warst es nicht wird es einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest geben.
Bist Du dann doch der Vater zahlst Du die Gerichtskosten und den Test (ca. 4000€).
Nun bekommst Du einen Unterhaltstitel laut Düsseldorfer Tabelle (knapp 300€ im Monat in den ersten 6 Jahren, später mehr).
Kannst Du nicht Zahlen musst Du das belegen und das Jugendamt zahlt Unterhaltsvorschuss für das Kind in den ersten 6 Jahren.
Das Geld werden die aber laufend von Dir zurückfordern, jedes Jahr aufs neue.
Du musst also immer wieder belegen was Du zahlen kannst und was nicht.
Nach 6 Jahren bekommt die Mutter kein Geld mehr vom Jugendamt, was dann passiert entscheiden Gerichte.
Die Unterhaltsschulden hast Du aber weiterhin und die werden immer wieder aufs neue von Dir abverlangt.
Sollte die Mutter wegen dem Kind den Beruf nicht mehr ausüben können, musst Du auch für Sie Unterhalt bezahlen. Wie lange und wie hoch klären ebenfalls Gerichte.
Also alles in allem eine einfache Angelegenheit......
Du wirst keine Ruhe mehr vor den Behörden haben.
Gruß
Locke
Ist das Kind auf der Welt wirst Du zur Vaterschaftsanerkennung gebeten.
Erkennst Du diese an, bist du rechtlich Vater und zahlst die Gerichtskosten, weil Das Jugendamt als Amtsvormund im Namen Deinens Kindes gegen Dich klagt und Du ja somit verloren hast (ca. 50 €, ist billig)
Sagst Du, Du warst es nicht wird es einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest geben.
Bist Du dann doch der Vater zahlst Du die Gerichtskosten und den Test (ca. 4000€).
Nun bekommst Du einen Unterhaltstitel laut Düsseldorfer Tabelle (knapp 300€ im Monat in den ersten 6 Jahren, später mehr).
Kannst Du nicht Zahlen musst Du das belegen und das Jugendamt zahlt Unterhaltsvorschuss für das Kind in den ersten 6 Jahren.
Das Geld werden die aber laufend von Dir zurückfordern, jedes Jahr aufs neue.
Du musst also immer wieder belegen was Du zahlen kannst und was nicht.
Nach 6 Jahren bekommt die Mutter kein Geld mehr vom Jugendamt, was dann passiert entscheiden Gerichte.
Die Unterhaltsschulden hast Du aber weiterhin und die werden immer wieder aufs neue von Dir abverlangt.
Sollte die Mutter wegen dem Kind den Beruf nicht mehr ausüben können, musst Du auch für Sie Unterhalt bezahlen. Wie lange und wie hoch klären ebenfalls Gerichte.
Also alles in allem eine einfache Angelegenheit......
Du wirst keine Ruhe mehr vor den Behörden haben.
Gruß
Locke
Antwort 8 von SevenOffNein
Hi Locke,
das stimmt so nicht, was du geschrieben hast.
1.
Erkennst du die Vaterschaft unverzüglich und freiwillig an, gibts keine Klage und somit keine zu zahlende Gebühr.
2.
Nicht der Vater bekommt einen Titel, sondern das Kind gegen den Vater i.d.R. vertreten durch das Jugendamt (Stichwort: Beistandschaft) oder durch die Mutter, die dazu einen Anwalt beauftragen muss.
´Knapp 300 € im Monat"?? Klar, bei einem ´bereinigten NETTO-Einkommen´ (abzgl. Schulden etc.) des Unterhaltspflichtigen von min. 4000 € !! Lt. Düsseldorfer Tabelle sind für 0 bis 6jährige Kinder aktuell mindestens 204 € - vom unterhaltspflichtigen Elternteil zu zahlen - theoretisch. Praktisch und damit der Staat auch noch ein paar Kreuzer sparen kann, wird bei ´freiwilliger Zahlung´ von 135 % des jeweiligen Regelsatzes die Hälfte des Kindergeldes angerechnet. Also 135 % von 204 € = 275,40 € abzüglich halbes Kindergeld (77 €) macht Summa Summarum ´fette´ 198,40 € Kindesunterhalt. Noch schlechter stehen sich die Erziehenden, wenn der Unterhaltspflichtige gar nicht zahlt und sie nur Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen. Dann bekommen sie nämlich nur den Mindestsatz von 204 €, wovon trotzdem die Hälfte des Kindergeldes abgezogen wird, also bleiben sagenhafte 127 €.
Genau diese 127 € wird also die möglicherweise geschwängerte Ex des Fragestellers in den ersten 6 Jahren bekommen, so lange das Einkommen des Fragestellers nicht wesentlich höher wird. Danach gibts unter dieser Voraussetzung gar nichts mehr.
3.
Welches Geld denn? Der Fragesteller selber wird gar nichts zahlen müssen, so lange er nicht kann. Er muss diese Beträge entgegen landläufiger Meinung auch niemals nach- bzw. zurück zahlen. Es laufen also keinesfalls Unterhaltsschulden an, so lange sein Einkommen den notwendigen
Eigenbedarf nicht übersteigt. Ist er schlau und gründet mit einer anderen Frau eine Familie, sobald seine Einkünfte höher werden und/oder macht ausreichend Schulden, die er zurück zahlen muss, zahlt er u.U. sein ganzes Leben lang keinen einzigen Cent für das erste Kind. Siehe ->
Der angeblich ´nicht unterhaltspflichtige´ Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist übrigens immer und in jedem Fall dazu verpflichtet, mit dem eigenen Einkommen unabhängig von dessen Höhe oder vielmehr Niedrigkeit, für das Kind aufzukommen.
Gruß
Seven
das stimmt so nicht, was du geschrieben hast.
1.
Zitat:
Erkennst Du diese an, Bist Vater und Zahlst die Gerichtskosten, weil Das Jugendamt als Amtsvormund im Namen Deinens Kindes gegen Dich klagt und Du ja somit verloren hast (ca. 50 €, ist billig)
Erkennst Du diese an, Bist Vater und Zahlst die Gerichtskosten, weil Das Jugendamt als Amtsvormund im Namen Deinens Kindes gegen Dich klagt und Du ja somit verloren hast (ca. 50 €, ist billig)
Erkennst du die Vaterschaft unverzüglich und freiwillig an, gibts keine Klage und somit keine zu zahlende Gebühr.
2.
Zitat:
Nun bekommst Du einen Unterhaltstitel laut Düsseldorfer Tabelle (knapp 300€ im Monat in den ersten 6 Jahren, später mehr).
Nun bekommst Du einen Unterhaltstitel laut Düsseldorfer Tabelle (knapp 300€ im Monat in den ersten 6 Jahren, später mehr).
Nicht der Vater bekommt einen Titel, sondern das Kind gegen den Vater i.d.R. vertreten durch das Jugendamt (Stichwort: Beistandschaft) oder durch die Mutter, die dazu einen Anwalt beauftragen muss.
´Knapp 300 € im Monat"?? Klar, bei einem ´bereinigten NETTO-Einkommen´ (abzgl. Schulden etc.) des Unterhaltspflichtigen von min. 4000 € !! Lt. Düsseldorfer Tabelle sind für 0 bis 6jährige Kinder aktuell mindestens 204 € - vom unterhaltspflichtigen Elternteil zu zahlen - theoretisch. Praktisch und damit der Staat auch noch ein paar Kreuzer sparen kann, wird bei ´freiwilliger Zahlung´ von 135 % des jeweiligen Regelsatzes die Hälfte des Kindergeldes angerechnet. Also 135 % von 204 € = 275,40 € abzüglich halbes Kindergeld (77 €) macht Summa Summarum ´fette´ 198,40 € Kindesunterhalt. Noch schlechter stehen sich die Erziehenden, wenn der Unterhaltspflichtige gar nicht zahlt und sie nur Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen. Dann bekommen sie nämlich nur den Mindestsatz von 204 €, wovon trotzdem die Hälfte des Kindergeldes abgezogen wird, also bleiben sagenhafte 127 €.
Genau diese 127 € wird also die möglicherweise geschwängerte Ex des Fragestellers in den ersten 6 Jahren bekommen, so lange das Einkommen des Fragestellers nicht wesentlich höher wird. Danach gibts unter dieser Voraussetzung gar nichts mehr.
3.
Zitat:
Das Geld werden die aber laufend von Dir zurückfordern
Das Geld werden die aber laufend von Dir zurückfordern
Welches Geld denn? Der Fragesteller selber wird gar nichts zahlen müssen, so lange er nicht kann. Er muss diese Beträge entgegen landläufiger Meinung auch niemals nach- bzw. zurück zahlen. Es laufen also keinesfalls Unterhaltsschulden an, so lange sein Einkommen den notwendigen
Eigenbedarf nicht übersteigt. Ist er schlau und gründet mit einer anderen Frau eine Familie, sobald seine Einkünfte höher werden und/oder macht ausreichend Schulden, die er zurück zahlen muss, zahlt er u.U. sein ganzes Leben lang keinen einzigen Cent für das erste Kind. Siehe ->
§ 1603 BGB: Leistungsfähigkeit
(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.Der angeblich ´nicht unterhaltspflichtige´ Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist übrigens immer und in jedem Fall dazu verpflichtet, mit dem eigenen Einkommen unabhängig von dessen Höhe oder vielmehr Niedrigkeit, für das Kind aufzukommen.
Gruß
Seven
Antwort 9 von 8allogen
......wieviel gibts wenn der Vater unbekannt oder vor Angst nach Südamerika abgehauen ist? Oder alle übrigen erdenklichen Pannen? Auch den
Zitat:
Mindestsatz von 204 €,
?Mindestsatz von 204 €,
Antwort 10 von Locke
@Seven
Soll ich Dir ne Kopie von meinem Bescheid machen?
Das ist auch keine Verhandlung sondern ein Beschluss der in Abwesenheit gefasst wird und muss vom Vater gezahlt werden.
Bei 4000€ sind es laut Düsseldorfer Tabelle 388 €.
mfg
Zitat:
Erkennst du die Vaterschaft unverzüglich und freiwillig an, gibts keine Klage und somit keine zu zahlende Gebühr.
Erkennst du die Vaterschaft unverzüglich und freiwillig an, gibts keine Klage und somit keine zu zahlende Gebühr.
Soll ich Dir ne Kopie von meinem Bescheid machen?
Das ist auch keine Verhandlung sondern ein Beschluss der in Abwesenheit gefasst wird und muss vom Vater gezahlt werden.
Zitat:
bei einem ´bereinigten NETTO-Einkommen´ (abzgl. Schulden etc.) des Unterhaltspflichtigen von min. 4000 € !!
bei einem ´bereinigten NETTO-Einkommen´ (abzgl. Schulden etc.) des Unterhaltspflichtigen von min. 4000 € !!
Bei 4000€ sind es laut Düsseldorfer Tabelle 388 €.
mfg
Antwort 11 von Nhuya
@ blödi
Das hat nichts mit blöd zu tun. Wenn du deine Frau und ihr KInd liebst, möchtest du es vielleicht auch adoptieren, damit du auch vor dem Gesetz der Vater bist. Viel blöder sind die biologischen Väter, die sich nicht ums Kind kümmern, nicht zahlen wollen und trotzdem einer Adoption nicht zustimmen.
Das hat nichts mit blöd zu tun. Wenn du deine Frau und ihr KInd liebst, möchtest du es vielleicht auch adoptieren, damit du auch vor dem Gesetz der Vater bist. Viel blöder sind die biologischen Väter, die sich nicht ums Kind kümmern, nicht zahlen wollen und trotzdem einer Adoption nicht zustimmen.
Antwort 12 von SevenOffNein
@Hallogen
Angst?? Etwa davor von knapp 5000 € bereinigtem Nettoeinkommen, also etwa 8000 bis 10.000 € brutto, max. gute 300 € für den Lebensunterhalt des eigenen Kindes abdrücken zu müssen? (s.u.) ;-)
Ob ein Vater in Argentinien oder in Deutschland nicht zahlt, spielt für Kind, Mutter und Vater Staat, der teilweise einspringt, nun wirklich keine Rolle. *g*
@Locke
Musst du nicht. Ich bezweifle doch gar nicht, dass du diese 50 € bezahlt hast. Der Vater meines Sohnes hat sie jedenfalls nicht bezahlen müssen. Er hat unseren Sohn gleich nach dessen Geburt ins Geburtenregister eintragen lassen und gleichzeitig die Vaterschaft anerkannt. War ganz umsonst. Was sollte ich dir schicken, um das zu beweisen? Genügt dir eine eidesstattliche Erklärung? ;-) Vielleicht wird das auch nicht überall gleich gehandhabt.
Ja, vor Abzug des halben Kindergeldes von 77 €, wie gesagt. Steht auch auf der von dir verlinkten Seite unter Anmerkungen, Punkt 10.
Also sind bei einem "Nettonettoeinkommen" von 4000 € gerade mal 311 € für ein Kind bis zum vollendeten 6ten Lebensjahr zu zahlen. Der Höchstsatz liegt derzeit bei 4800 € ("Nettonetto") -> 331 € (Unterhalt).
Gruß
Seven
Zitat:
......wieviel gibts wenn der Vater unbekannt oder vor Angst nach Südamerika abgehauen ist?
......wieviel gibts wenn der Vater unbekannt oder vor Angst nach Südamerika abgehauen ist?
Angst?? Etwa davor von knapp 5000 € bereinigtem Nettoeinkommen, also etwa 8000 bis 10.000 € brutto, max. gute 300 € für den Lebensunterhalt des eigenen Kindes abdrücken zu müssen? (s.u.) ;-)
Zitat:
Oder alle übrigen erdenklichen Pannen? Auch den
Mindestsatz von 204 €
Oder alle übrigen erdenklichen Pannen? Auch den
Mindestsatz von 204 €
Ob ein Vater in Argentinien oder in Deutschland nicht zahlt, spielt für Kind, Mutter und Vater Staat, der teilweise einspringt, nun wirklich keine Rolle. *g*
@Locke
Zitat:
Soll ich Dir ne Kopie von meinem Bescheid machen?
Soll ich Dir ne Kopie von meinem Bescheid machen?
Musst du nicht. Ich bezweifle doch gar nicht, dass du diese 50 € bezahlt hast. Der Vater meines Sohnes hat sie jedenfalls nicht bezahlen müssen. Er hat unseren Sohn gleich nach dessen Geburt ins Geburtenregister eintragen lassen und gleichzeitig die Vaterschaft anerkannt. War ganz umsonst. Was sollte ich dir schicken, um das zu beweisen? Genügt dir eine eidesstattliche Erklärung? ;-) Vielleicht wird das auch nicht überall gleich gehandhabt.
Zitat:
Bei 4000€ sind es laut Düsseldorfer Tabelle 388 €.
Bei 4000€ sind es laut Düsseldorfer Tabelle 388 €.
Ja, vor Abzug des halben Kindergeldes von 77 €, wie gesagt. Steht auch auf der von dir verlinkten Seite unter Anmerkungen, Punkt 10.
"Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld ist nach § 1612 b Abs. 1 BGB grundsätzlich zur Hälfte auf den Tabellenunterhalt anzurechnen." Also sind bei einem "Nettonettoeinkommen" von 4000 € gerade mal 311 € für ein Kind bis zum vollendeten 6ten Lebensjahr zu zahlen. Der Höchstsatz liegt derzeit bei 4800 € ("Nettonetto") -> 331 € (Unterhalt).
Gruß
Seven
Antwort 13 von bloedi
@Nhuya,
ich habe nichts von blöd geschrieben! Das hast du (wahrscheinlich berechtigt) hineininterpretiert.
Bin gerne (mehrfach) biologischer und richtiger Vater!
Aber beides zusammen ;-)
ich habe nichts von blöd geschrieben! Das hast du (wahrscheinlich berechtigt) hineininterpretiert.
Bin gerne (mehrfach) biologischer und richtiger Vater!
Aber beides zusammen ;-)
Antwort 14 von FlorianK
Zitat:
Wie jetzt...sie meint?
Lass dir schnellstens den Mutterpass zeigen und fang dann an dir Gedanken zu machen.
Alles andere ist Kopfzerbrechen über ungelegte Eier.
Wie jetzt...sie meint?
Lass dir schnellstens den Mutterpass zeigen und fang dann an dir Gedanken zu machen.
Alles andere ist Kopfzerbrechen über ungelegte Eier.
Das ist wahr. Ich vermute, dass es gar nicht stimmt. Und wenn, dann wird sie sich sicherlich melden (wir wohnen 300km auseinander).
Jedenfalls werde ich für den Fall auf einen DNA Vaterschaftstest bestehene. Die Gewissheit ist mir dann die 200 Euro wert.
Noch hat sie mir nicht gesagt, dass ich der Vater bin, obwohl ich danach gefragt habe. Vielleicht ein anderer...
lg, Flo
Antwort 15 von popolli
Herrrrrrrllliiiicccccccccchhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh....
War sie wenigstens gut? Hat spass gemacht? Also Dir?
War sie wenigstens gut? Hat spass gemacht? Also Dir?
Antwort 16 von Emma
Was ist das denn für´n Forum in dem solch perfide Ratschläge gegeben werden dürfen wie "Ist er schlau und gründet mit einer anderen Frau eine Familie, sobald seine Einkünfte höher werden und/oder macht ausreichend Schulden, die er zurück zahlen muss, zahlt er u.U. sein ganzes Leben lang keinen einzigen Cent" aus Antwort 8. Doch es kommt noch dicker: "War sie wenigstens gut? Hat spass gemacht? Also Dir?" aus Antwort 15. Nur weiter so.
Antwort 17 von SevenOffNein
Zitat:
Emma schrieb am 23.07.2006 um 22:46
Was ist das denn für´n Forum in dem solch perfide Ratschläge gegeben werden dürfen wie "Ist er schlau [...]zahlt er u.U. sein ganzes Leben lang keinen einzigen Cent
Emma schrieb am 23.07.2006 um 22:46
Was ist das denn für´n Forum in dem solch perfide Ratschläge gegeben werden dürfen wie "Ist er schlau [...]zahlt er u.U. sein ganzes Leben lang keinen einzigen Cent
Du hast dieses Zitat in unzulässigerweise Weise aus dem Kontext gerissen und damit meine Aussage völlig entstellt.
Schludrigkeit oder Vorsatz?
per|fid, per|fi|de <Adj.; perfider, perfideste> [frz. perfide] < lat. perfidus = wortbrüchig, treulosAntwort 18 von BettyBoo
Ähem...
@ Locke und Seven
Wieso zahlt das Jugendamt nur bis zum 6ten Lebensjahr? Meines Wissens wird der Unterhaltsvorschuß maximal bis Vollendung des 12ten Lebensjahres gezahlt...
Und der §1612 b Abs. 1 BGB scheint mir auch etwas aus dem Zusammenhang gerissen. Gilt nämlich nur ab bestimmter Einkommensgrenzen. In den untersten beiden Stufen kommt er somit nicht zur Anwendung!
Also, klärt mich mal bitte auf! ;-)
Liebe Grüße
BettyBoo
@ Locke und Seven
Wieso zahlt das Jugendamt nur bis zum 6ten Lebensjahr? Meines Wissens wird der Unterhaltsvorschuß maximal bis Vollendung des 12ten Lebensjahres gezahlt...
Und der §1612 b Abs. 1 BGB scheint mir auch etwas aus dem Zusammenhang gerissen. Gilt nämlich nur ab bestimmter Einkommensgrenzen. In den untersten beiden Stufen kommt er somit nicht zur Anwendung!
Also, klärt mich mal bitte auf! ;-)
Liebe Grüße
BettyBoo
Antwort 19 von gast22
die können doch, ...
bis sie 25 sind
lg
bis sie 25 sind
lg
Zitat:
Admininfo: Artikel editiert. Das angeben eineer falschen e-mail Adresse ist hier nicht erlaubt und in Deutschland rechtswidrig
Admininfo: Artikel editiert. Das angeben eineer falschen e-mail Adresse ist hier nicht erlaubt und in Deutschland rechtswidrig
Antwort 20 von bloedi
@BB es (das Jugendamt) zahlt maximal 6 Jahre und das auch nur bis zum 12. Lj
Ist eigentlich alles gesagt, oder?
Ist eigentlich alles gesagt, oder?
Antwort 21 von SevenOffNein
Hi Betty,
Hat blödi ja schon beantwortet. Genauer: Unterhaltsvorschuss wird max. 6 Jahre lang bezahlt, also normalerweise bis zum vollendeten 6ten Lebensjahr des Kindes.
Jetzt kann es aber vorkommen, dass der Unterhaltspflichtige zeitweilig in der Lage ist, selber den Mindestunterhalt zu zahlen. Angenommen er kann zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr des Kindes selber zahlen und dann wieder nicht. Dann hat das Kind danach noch weitere drei Jahre Anspruch auf Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt. Der max. sechsjährige Anspruch kann also nach Bedarf auf die ersten 12 Jahre aufgeteilt werden.
Woher hast du diese Info, Betty? Mit Einkommensgrenzen hat das m.W. nichts zu tun, sondern nur mit dem freiwilligen Zahlen des jeweiligen 135%igen Mindestsatzes. Wenn es eine Regelung geben sollte, die verhindert, dass ein Unterhaltspflichtiger tatsächlich weniger zahlen muss, in dem er freiwillig mehr zahlt und damit in den Genuss der Anrechnung des halben Kindergeldes kommt, käme das meinem Gerechtigkeitsgefühl durchaus entgegen. Mir ist eine solche Regelung aber nicht bekannt. Wenn du also wissen solltest, wo das steht...
Andererseits würden in dem Fall die Kinder von Unterhaltspflichtigen, die gar nicht zahlen können, noch stärker benachteiligt. Da wird das halbe Kindergeld ohnehin von dem eigentlichen Mindestsatz, also 100% abgezogen, so dass für Kinder bis zum 6. Lebensjahr IMO derzeit lächerliche 127€ Leistung nach UvG gezahlt werden. Das soll den Lebensunterhalt eines Kindes decken?
Gruß
Seven
Zitat:
Wieso zahlt das Jugendamt nur bis zum 6ten Lebensjahr? Meines Wissens wird der Unterhaltsvorschuß maximal bis Vollendung des 12ten Lebensjahres gezahlt...
Wieso zahlt das Jugendamt nur bis zum 6ten Lebensjahr? Meines Wissens wird der Unterhaltsvorschuß maximal bis Vollendung des 12ten Lebensjahres gezahlt...
Hat blödi ja schon beantwortet. Genauer: Unterhaltsvorschuss wird max. 6 Jahre lang bezahlt, also normalerweise bis zum vollendeten 6ten Lebensjahr des Kindes.
Jetzt kann es aber vorkommen, dass der Unterhaltspflichtige zeitweilig in der Lage ist, selber den Mindestunterhalt zu zahlen. Angenommen er kann zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr des Kindes selber zahlen und dann wieder nicht. Dann hat das Kind danach noch weitere drei Jahre Anspruch auf Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt. Der max. sechsjährige Anspruch kann also nach Bedarf auf die ersten 12 Jahre aufgeteilt werden.
Zitat:
Und der §1612 b Abs. 1 BGB scheint mir auch etwas aus dem Zusammenhang gerissen. Gilt nämlich nur ab bestimmter Einkommensgrenzen. In den untersten beiden Stufen kommt er somit nicht zur Anwendung!
Und der §1612 b Abs. 1 BGB scheint mir auch etwas aus dem Zusammenhang gerissen. Gilt nämlich nur ab bestimmter Einkommensgrenzen. In den untersten beiden Stufen kommt er somit nicht zur Anwendung!
Woher hast du diese Info, Betty? Mit Einkommensgrenzen hat das m.W. nichts zu tun, sondern nur mit dem freiwilligen Zahlen des jeweiligen 135%igen Mindestsatzes. Wenn es eine Regelung geben sollte, die verhindert, dass ein Unterhaltspflichtiger tatsächlich weniger zahlen muss, in dem er freiwillig mehr zahlt und damit in den Genuss der Anrechnung des halben Kindergeldes kommt, käme das meinem Gerechtigkeitsgefühl durchaus entgegen. Mir ist eine solche Regelung aber nicht bekannt. Wenn du also wissen solltest, wo das steht...
Andererseits würden in dem Fall die Kinder von Unterhaltspflichtigen, die gar nicht zahlen können, noch stärker benachteiligt. Da wird das halbe Kindergeld ohnehin von dem eigentlichen Mindestsatz, also 100% abgezogen, so dass für Kinder bis zum 6. Lebensjahr IMO derzeit lächerliche 127€ Leistung nach UvG gezahlt werden. Das soll den Lebensunterhalt eines Kindes decken?
Gruß
Seven
Antwort 22 von BettyBoo
Hi Seven,
mal ganz schnell, da auf dem Sprung...
Zu Deinem letzten Absatz:
Das mit dem §1612 steht in den Zusatzinformationen zur Düsseldorfer Tabelle. Hab jetzt leider nix parat, um es hier reinzusetzen.
Danke Blödi, und Seven außerdem für die Aufklärung... ;-)
Liebe Grüße
BettyBoo
mal ganz schnell, da auf dem Sprung...
Zu Deinem letzten Absatz:
Das mit dem §1612 steht in den Zusatzinformationen zur Düsseldorfer Tabelle. Hab jetzt leider nix parat, um es hier reinzusetzen.
Danke Blödi, und Seven außerdem für die Aufklärung... ;-)
Liebe Grüße
BettyBoo
Antwort 23 von Locke
@Seven...
Nein, soll es nicht. Das ist der hälftige Unterhaltsanteil, die andere Hälfte trägt das andere Elternteil, also die Mutter.
2 X 127€ = 254€ + Dein Kindergeldanteil von 77€ = 331€
Das ist dann der Unterhalt der Dem Kind zusteht.
Gruß
Locke
Zitat:
so dass für Kinder bis zum 6. Lebensjahr IMO derzeit lächerliche 127€ Leistung nach UvG gezahlt werden. Das soll den Lebensunterhalt eines Kindes decken?
so dass für Kinder bis zum 6. Lebensjahr IMO derzeit lächerliche 127€ Leistung nach UvG gezahlt werden. Das soll den Lebensunterhalt eines Kindes decken?
Nein, soll es nicht. Das ist der hälftige Unterhaltsanteil, die andere Hälfte trägt das andere Elternteil, also die Mutter.
2 X 127€ = 254€ + Dein Kindergeldanteil von 77€ = 331€
Das ist dann der Unterhalt der Dem Kind zusteht.
Gruß
Locke
Antwort 24 von SevenOffNein
@Betty
Wenn du mal mehr Zeit hast, würde ich mich freuen, wenn du einen entsprechenden Link für mich raussuchtest. Interessiert mich wirklich.
@Locke
Erst mal möchte ich dich bitten, die Diskussion nicht zu personalisieren ("Dein Kindergeldanteil"). Das tue ich wohlweislich auch nicht. Im Übrigen gibt es auch unterhaltspflichtige Mütter und alleinerziehende Väter ("der andere Elternteil, also die Mutter"), wenn das auch immer noch seltene Ausnahmen sind.
Das magst du dir so für dich denken, ist aber nicht im Sinne des Erfinders (Gesetzgebers).
Mit den Unterhaltszahlungen des Elternteils, bei dem das Kind nicht wohnt, soll, wie der Name schon sagt, der Unterhalt des Kindes bestritten werden. Auch das Kindergeld dient nicht, wie oft angenommen, zur Deckung des Lebensunterhalt des Kindes, sondern ist mehr eine Art ´Entschädigung´ für die Übernahme elterlicher Pflichten, materieller und sozialer Art. Es ist ein politisches Instrument, um die Menschen zum Kinderkriegen zu motivieren, um es platt auszudrücken. Deshalb gibts das auch für alle in gleicher Höhe, ob Millionär oder Putzhilfe.
Aber nehmen wir zur Verdeutlichung als Beispiel ein Elternpaar, das nicht zusammen wohnt. Das Kind lebt beim Vater. Mutter und Vater haben jeweils ein Einkommen, das unterhalb des Satzes liegt, der zu Unterhaltszahlungen verpflichten würde, sagen wir rund 800 €. Also springt hier das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuss für die unterhaltspflichtige Mutter ein.
Der das Kind betreuende Vater erhält also erwähnte 127 € Unterhalt lt. UvG vom Jugendamt für das Kind. Dass das nicht reicht, selbst wenn wir das halbe Kindergeld, das eigentlich dem Vater zustünde, dazu rechneten, wissen sogar Kinderlose. Weder mit 127 noch mit gut 200 € kriegt man in Deutschland ein Kind durch.
Jetzt sollte also deiner Meinung nach der alleinerziehende Vater die selbe Summe, die die Mutter NICHT zahlt von seinem genauso geringen Einkommen irgendwie abzwacken, um den Lebensunterhalt des Kindes zu sichern? Dafür dass der Vater vielleicht auf Teilzeit gegangen ist, auf eine Karriere zugunsten des gemeinsamen Kindes verzichtet, soll er auch noch als Einziger zahlen? Denn genau das verlangt deine Logik. Derjenige, der das Kind betreut, müsste dafür wirtschaftlich gleich doppelt bestraft werden? Der andere Elternteil, der sich möglicherweise gar nicht an der Kinderaufzucht beteiligt, muss bei gleichem Einkommen keinen Cent zahlen? Ich glaube, das hast du nicht ganz zu Ende gedacht. ;-)
Praktisch ist es ohnehin so, dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt, mit dem eigenen Einkommen, so gering es auch sein mag, den Lebensunterhalt des Kindes mit bestreitet. Wer lässt schon sein Kind verhungern oder barfuß laufen, weil die 127 € verbraucht sind?
Gruß
Seven
Wenn du mal mehr Zeit hast, würde ich mich freuen, wenn du einen entsprechenden Link für mich raussuchtest. Interessiert mich wirklich.
@Locke
Zitat:
2 X 127€ = 254€ + Dein Kindergeldanteil von 77€ = 331€
Das ist dann der Unterhalt der Dem Kind zusteht.
2 X 127€ = 254€ + Dein Kindergeldanteil von 77€ = 331€
Das ist dann der Unterhalt der Dem Kind zusteht.
Erst mal möchte ich dich bitten, die Diskussion nicht zu personalisieren ("Dein Kindergeldanteil"). Das tue ich wohlweislich auch nicht. Im Übrigen gibt es auch unterhaltspflichtige Mütter und alleinerziehende Väter ("der andere Elternteil, also die Mutter"), wenn das auch immer noch seltene Ausnahmen sind.
Zitat:
Nein, soll es nicht. Das ist der hälftige Unterhaltsanteil, die andere Hälfte trägt das andere Elternteil, also die Mutter.
Nein, soll es nicht. Das ist der hälftige Unterhaltsanteil, die andere Hälfte trägt das andere Elternteil, also die Mutter.
Das magst du dir so für dich denken, ist aber nicht im Sinne des Erfinders (Gesetzgebers).
Mit den Unterhaltszahlungen des Elternteils, bei dem das Kind nicht wohnt, soll, wie der Name schon sagt, der Unterhalt des Kindes bestritten werden. Auch das Kindergeld dient nicht, wie oft angenommen, zur Deckung des Lebensunterhalt des Kindes, sondern ist mehr eine Art ´Entschädigung´ für die Übernahme elterlicher Pflichten, materieller und sozialer Art. Es ist ein politisches Instrument, um die Menschen zum Kinderkriegen zu motivieren, um es platt auszudrücken. Deshalb gibts das auch für alle in gleicher Höhe, ob Millionär oder Putzhilfe.
Aber nehmen wir zur Verdeutlichung als Beispiel ein Elternpaar, das nicht zusammen wohnt. Das Kind lebt beim Vater. Mutter und Vater haben jeweils ein Einkommen, das unterhalb des Satzes liegt, der zu Unterhaltszahlungen verpflichten würde, sagen wir rund 800 €. Also springt hier das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuss für die unterhaltspflichtige Mutter ein.
Der das Kind betreuende Vater erhält also erwähnte 127 € Unterhalt lt. UvG vom Jugendamt für das Kind. Dass das nicht reicht, selbst wenn wir das halbe Kindergeld, das eigentlich dem Vater zustünde, dazu rechneten, wissen sogar Kinderlose. Weder mit 127 noch mit gut 200 € kriegt man in Deutschland ein Kind durch.
Jetzt sollte also deiner Meinung nach der alleinerziehende Vater die selbe Summe, die die Mutter NICHT zahlt von seinem genauso geringen Einkommen irgendwie abzwacken, um den Lebensunterhalt des Kindes zu sichern? Dafür dass der Vater vielleicht auf Teilzeit gegangen ist, auf eine Karriere zugunsten des gemeinsamen Kindes verzichtet, soll er auch noch als Einziger zahlen? Denn genau das verlangt deine Logik. Derjenige, der das Kind betreut, müsste dafür wirtschaftlich gleich doppelt bestraft werden? Der andere Elternteil, der sich möglicherweise gar nicht an der Kinderaufzucht beteiligt, muss bei gleichem Einkommen keinen Cent zahlen? Ich glaube, das hast du nicht ganz zu Ende gedacht. ;-)
Praktisch ist es ohnehin so, dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt, mit dem eigenen Einkommen, so gering es auch sein mag, den Lebensunterhalt des Kindes mit bestreitet. Wer lässt schon sein Kind verhungern oder barfuß laufen, weil die 127 € verbraucht sind?
Gruß
Seven
Antwort 25 von Pausenfueller
@ Seven,
du hast vollkommen Recht, aber auch wenn du die 5000 Zeichen Limit ausschöpfst, oder deinen Beitrag splittest, wirst du vermutlich an dieser Stelle keinen zahlungsunwilligen Elternteil in seiner/ihrer Haltung umdrehen können.
Selbst der geringste Betrag des zum Unterhalt verdonnerten Elternteils, der sich für sein Kind tatsächlich mitverantwortlich fühlt, ist bestimmt höher zu bewerten, als die 127 € lt. UvG.
Für mich ist das eine Frage der Einstellung zu seinem Kind und keine Frage des Geldes.
@ Locke,
so ein Kind hat nicht nur Anspruch auf Unterhalt. Wann warst du mit deinem Kind, unabhängig von der ganzen Rechnerei, zuletzt einfach mal so zusammen?
Gruß
Pausenfüller
du hast vollkommen Recht, aber auch wenn du die 5000 Zeichen Limit ausschöpfst, oder deinen Beitrag splittest, wirst du vermutlich an dieser Stelle keinen zahlungsunwilligen Elternteil in seiner/ihrer Haltung umdrehen können.
Selbst der geringste Betrag des zum Unterhalt verdonnerten Elternteils, der sich für sein Kind tatsächlich mitverantwortlich fühlt, ist bestimmt höher zu bewerten, als die 127 € lt. UvG.
Für mich ist das eine Frage der Einstellung zu seinem Kind und keine Frage des Geldes.
@ Locke,
so ein Kind hat nicht nur Anspruch auf Unterhalt. Wann warst du mit deinem Kind, unabhängig von der ganzen Rechnerei, zuletzt einfach mal so zusammen?
Gruß
Pausenfüller
Antwort 26 von SevenOffNein
@Pausenfüller
Weder an dieser noch an irgend einer anderen Stelle. Das weiß ich schon. Meinen (wie meist ausführlichen) Kommentar konnte ich mir trotzdem nicht verkneifen.
Das Eine schließt das Andere ja nicht aus, im Gegenteil gibts die 127 € von Vater Staat doch nur dann, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen kann (oder es so aussehen lässt).
Wenn überhaupt, dann müsstest du den Mindestunterhalt für Kinder von 0 bis 6, also 198,40 €, (bzw. wenn Betty Recht haben sollte, 204 €) dem UvG-Satz von 127 € plus dem Mindestsatz an väter- oder mütterlicher Zuwendung gegenüber stellen. Demzufolge läge der aktuelle Mindestpreis für die (erkennbare) Liebe des Unterhaltspflichtigen lt. Düsseldorfer Tabelle für das erste leibliche Kind bei rund 75 €/Monat. Geht eigentlich, oder?
Deine hehre Einstellung in allen Ehren, aber letztendlich kommt auch (oder gerade?) für Kinder vor der Moral das Fressen. Was nützt dem Kinde der liebevollste Vater, wenn es als einziges bei der Einschulung keinen ´Scout´-Ranzen vorzuweisen hat? ;o)
Gruß
Seven
Zitat:
wirst du vermutlich an dieser Stelle keinen zahlungsunwilligen Elternteil in seiner/ihrer Haltung umdrehen können.
wirst du vermutlich an dieser Stelle keinen zahlungsunwilligen Elternteil in seiner/ihrer Haltung umdrehen können.
Weder an dieser noch an irgend einer anderen Stelle. Das weiß ich schon. Meinen (wie meist ausführlichen) Kommentar konnte ich mir trotzdem nicht verkneifen.
Zitat:
Selbst der geringste Betrag des zum Unterhalt verdonnerten Elternteils, der sich für sein Kind tatsächlich mitverantwortlich fühlt, ist bestimmt höher zu bewerten, als die 127 € lt. UvG.
Selbst der geringste Betrag des zum Unterhalt verdonnerten Elternteils, der sich für sein Kind tatsächlich mitverantwortlich fühlt, ist bestimmt höher zu bewerten, als die 127 € lt. UvG.
Das Eine schließt das Andere ja nicht aus, im Gegenteil gibts die 127 € von Vater Staat doch nur dann, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen kann (oder es so aussehen lässt).
Wenn überhaupt, dann müsstest du den Mindestunterhalt für Kinder von 0 bis 6, also 198,40 €, (bzw. wenn Betty Recht haben sollte, 204 €) dem UvG-Satz von 127 € plus dem Mindestsatz an väter- oder mütterlicher Zuwendung gegenüber stellen. Demzufolge läge der aktuelle Mindestpreis für die (erkennbare) Liebe des Unterhaltspflichtigen lt. Düsseldorfer Tabelle für das erste leibliche Kind bei rund 75 €/Monat. Geht eigentlich, oder?
Zitat:
Für mich ist das eine Frage der Einstellung zu seinem Kind und keine Frage des Geldes.
Für mich ist das eine Frage der Einstellung zu seinem Kind und keine Frage des Geldes.
Deine hehre Einstellung in allen Ehren, aber letztendlich kommt auch (oder gerade?) für Kinder vor der Moral das Fressen. Was nützt dem Kinde der liebevollste Vater, wenn es als einziges bei der Einschulung keinen ´Scout´-Ranzen vorzuweisen hat? ;o)
Gruß
Seven
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