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Adresse überprüfen





Frage

Hallo. Ich kenne von einer bestimmten Person den Namen und die Telefonnummer. Wie kann ich feststellen, zu welcher Adresse dieser Anschluss gehört? Die zu überprüfende Person hat mir selbst den Namen und die Telefonnummer gegeben und sie meldet sich auch unter dieser Telefonnummer. Und sie ist mit dieser Überprüfung einverstanden (und hat mir die Daten extra dafür gegeben). Das ganze sollte möglichst kostenlos und nicht zu arbeitsaufwändig sein. Gibt es da eine Möglichkeit?

Antwort 1 von Lutz1965

Hallo

was Du versuchen kannst, ist über "Das Örtliche.de" Rückwärtssuche versuchen.

Hat der teilnehmer sich nicht eintragen lassen, keine Chance ....

Gruss

Lutz

Antwort 2 von Aquarelle

Antwort 3 von Friedel

Der Teilnehmer ist nicht im Telefonbuch eingetragen. (Das wäre auch zu einfach.

Mir ist nicht klar, was Google Maps mit meiner Frage zu tun hat.

Die Rückwärtssuche bräuchte ich nicht mal, denn ich kenne die Adresse ja. Sie soll aber überprüft werden.

Antwort 4 von Lutz1965

Hallo Friedel

da wirst Du keine Chance haben....es sei, Du kommst an die Daten vom Einwohnermeldeamt bzw. der Polizei ran.

Gruss

Lutz

Antwort 5 von detektiv

ruf doch einen nachbar aus dem telefonbuch an und frag ihn ob der andere da wohnt. oder auch so: ich möchte gern den herrn x y sprechen. der wohnt nebenan! oh entschuldigung, da hab ich mich verwählt. ;-)

Antwort 6 von Aquarelle

Zitat:
Mir ist nicht klar, was Google Maps mit meiner Frage zu tun hat.


Hast du denn den Namen oder die Telefonnummer bereits einmal doch eingegeben?

Antwort 7 von Satellite

Ich stell mir das so vor: Man zoomt Google Maps auf das betreffende Haus, ruft den Typ an und sagt er soll mal in seinen Garten kommen und winken!

Antwort 8 von 019000

Zitat:
Und sie ist mit dieser Überprüfung einverstanden
na das kann ja schon mal jeder behaupten

Antwort 9 von Sue

Kostenlos wird es wohl nicht gehen. Möglichkeiten wären das Einwohnermeldeamt oder Post-Ident, beides kostet aber Geld.

Ggf. könnte man auch versuchen, mit unterschriebener Einverständniserklärung desjenigen zur Polizei zu gehen. Vielleicht hast du nen freundliches Lächeln für nen Beamten und der einen guten Tag.
Kann aber auch sein, dass man da nur nen Vogel gezeigt bekommt (keine Ahnung).

Wenn es ne einmalige Sache ist würde ich die 5 € beim Einwohnermeldeamt investieren, dürfte die einfachste Methode sein.

Gruß
Sue

Antwort 10 von 019000

1.
da musste aber berechtigtes intresse vorweisen und nicht so einen lapidaren satz wie da oben

Antwort 11 von 019000

Zitat:
Kostenlos wird es wohl nicht gehen. Möglichkeiten wären das Einwohnermeldeamt oder Post-Ident, beides kostet aber Geld.


1.
also bei der post weiss ich das nicht aber beim ema gibts wohl ein kostenverzeichnis und wenn das nach zeitaufwand berechnet wird ist die erste halbe stunde kostenfrei

Antwort 12 von loops

ruf da an und sage das du aus namibia bist und das du deinen onkel suchst, da bekommste ganz bestimmt die adresse

Antwort 13 von Sue

Zitat:
da musste aber berechtigtes intresse vorweisen

§ 28 des Meldegesetzes Berlin (als Beispiel):

(1) Personen, die nicht Betroffene sind, und anderen als den in §25 Abs. 1 bezeichneten Stellen darf die Meldebehörde nur Auskunft über folgende Daten einzelner bestimmter Einwohner erteilen (einfache Melderegisterauskunft):

1. Familiennamen,
2. Vornamen,
3. akademische Grade,
4. gegenwärtige Anschriften,
5. die Tatsache, daß der Einwohner verstorben ist.

Dies gilt auch, wenn jemand Auskunft über Daten einer Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner begehrt.

(2) Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf ihm zusätzlich zu den in Absatz 1 Satz 1 genannten Daten eines einzelnen bestimmten Einwohners über folgende Daten Auskunft erteilt werden (erweiterte Melderegisterauskunft):

1. Tag und Ort der Geburt,
2. frühere Vor- und Familiennamen,
3. Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht,
4. Staatsangehörigkeit,
5. frühere Anschriften,
6. Tag des Ein- und Auszugs,
7. gesetzlicher Vertreter,
8. Sterbetag und -ort.

Die Meldebehörde hat den Betroffenen über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten; dies gilt nicht, wenn der Datenempfänger ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft gemacht hat.


Das "berechtigte Interesse" braucht man nur für eine erweiterte Melderegisterauskunft, unsere Daten sind lange nicht so sicher, wie viele Leute glauben. Und im Notfall sagt man einfach man bräuchte die Adresse, um zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

Aber wie gesagt, kostenlos ist das selten. Allerdings kann ein nettes Lächeln auch hier manchmal Wunder wirken.

Gruß
Sue

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