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Gültigkeit der Krankmeldung bei Nachtschicht
Frage
Hallo Supportteam,
ich habe diese Woche Nachtschicht. Allerdings musste ich die Schicht bereits am Sonntag nacht abbrechen. Die Krankenmeldung läuft bis einschließlich 28.03.07. Muss ich am 29.03.07 um 00:01 Uhr zur Schicht erscheinen oder erst am 29.03.07 um 22.00 Uhr??
Ich bin Tätig in der Metallindustrie und Nordbayern.
Antwort 1 von Runne
Die Arbeitszeiten sind unrelevant. Also egal, ob morgens um 7 Uhr die Schicht beginnt oder bei Nachtarbeit um 22 Uhr, der "Gelbe" läuft um 0 Uhr ab. Daher ist am 29.03. nach 0 Uhr die Arbeit aufzunehmen. Im Allgemeinen legen AG darauf keinen Wert und verschieben den Dienstantritt auf die nächste Schicht. Dazu sind sie allerdings nicht verpflichtet. Eine Rücksprache mit dem AG ist daher erforderlich.
Antwort 2 von Monkey83
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Habe den AG jetzt auch erreicht. Er legt keinen Wert drauf die Schicht heute zu beginnen
Antwort 3 von eggneck
Zitat:
Die Arbeitszeiten sind unrelevant. Also egal, ob morgens um 7 Uhr die Schicht beginnt oder bei Nachtarbeit um 22 Uhr, der "Gelbe" läuft um 0 Uhr ab. Daher ist am 29.03. nach 0 Uhr die Arbeit aufzunehmen.
Die Arbeitszeiten sind unrelevant. Also egal, ob morgens um 7 Uhr die Schicht beginnt oder bei Nachtarbeit um 22 Uhr, der "Gelbe" läuft um 0 Uhr ab. Daher ist am 29.03. nach 0 Uhr die Arbeit aufzunehmen.
Wir haben in unserem Betrieb eine Betriebsvereinbarung, die besagt, dass der Tag erst um 06.00 endet (Also endet der 28. erst um 06.00 Uhr des 29.).
Das ist in 3-Schichtbetrieben eigentlich so üblich, um gerade für solche und ähnliche Fälle klare Grenzen zu schaffen.
Ist im Arbeitszeitgesetz auch ausdrücklich erlaubt (§9.2).
Greetings
eggneck
Antwort 4 von Runne
Eure Betriebsvereinbarung ist nett, aber diese gilt für Deinen AG. Hier aber steht das nicht zu Debatte. Diese Einlassungen Deines AG betreffen Dich, aber nicht andere Unternehmen.

