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Irreführende Werbung - was tun?





Frage

Hallo! Im aktuellen REWE-Prospekt befindet sich eine Anzeige für einen nahezu unschlagbar günstigen Fahrradanhänger. Dieses Angebot gilt seit gestern. Da ich nun ich zwei Märkten war und diese dort ihr _einziges_ Exemplar bereits verkauft hatten, wittere ich hier Betrug (oder zumindest ein Lockvogelangebot) Kann mir jemand von euch sagen, an wen ich mich wenden kann um mich zu beschweren (natürlich nicht die REWE Kunden-Hotline)? Vielen Dank!

Antwort 1 von fritz_brause

moin

versuch's mal mit der verbraucherzentrale. die sollten dir eigentlich weiterhelfen können

Antwort 2 von Springmaus

Doch an Rewe, die wissen schon, dass Lockvogelangebote verboten sind. Du musst sie nur darauf hinweisen, dass sie verpflichtet sind das Angebot nachzuliefern, wenn sie wirklich zu wenig hatten. ich hab das schon zweimal in zwei unterschiedlichen Geschäften durchgekriegt, dass sie mir den Artikel besorgt haben, weil ich Ihnen angedroht hatte sie anzuzeigen.

"Zitat"

28.04.2006

Lidl wegen Lockvogelangebot verurteilt
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat dem Discounter Lidl verboten, für einen Computerbildschirm bzw. eine Funk-Tastatur in hervorgehobener Weise zu werben, sofern die beworbenen Waren tatsächlich nicht in ausreichender Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage für einen angemessenen Zeitraum von zwei Tagen vorrätig gehalten werden.




Lidl hatte in einer regionalen Tageszeitung ganzseitig die Produkte als Aktionsware beworben. Der Darstellung der Wettbewerbszentrale zufolge wurde am Erscheinungstag der Anzeige um 13.00 Uhr einem interessierten Kunden in der Filiale Freudenstadt mitgeteilt, dass Bildschirm und Tastatur schon seit 9.00 Uhr ausverkauft seien. Im Regelfall sei ein Vorrat für zwei Tage angemessen. Dies gelte für Waren des täglichen Bedarfs, wozu auch das Angebot von Computern in Discountläden zähle. Hiergegen habe Lidl verstoßen, da schon binnen einer Stunde kein Warenvorrat mehr zur Verfügung gestanden habe.

Generell, so das Gericht weiter, könne der Händler zwar dem Verbot entgehen, wenn er nachweist, dass eine kürzere als die gesetzliche Frist angemessen sei oder dass er angemessen disponiert habe, aber sein Vorrat wegen einer unerwartet hohen Nachfrage dann doch nicht gereicht habe. Beides habe Lidl aber nicht dargelegt.


AKZ 2 U 7/05
Quelle: Wettbewerbszentrale

Antwort 3 von Lutz1965

Hallo

sowas in der Art hatt eich mal bei Penny...hatten einen DVD-Player im Angebot.... Der penny in der Nähe....nix mehr da und wir bekommen auch keine Mehr.

Ich dann bei der Penny-Hotline angerufen....Die nette Dame konnte mir helfen. Ein Penny Markt in Süd-Deutschland hätte noch welche....es wird ein Gerät zu "meinen" Penny MArkt geschickt und auf meinen Namen zurück gelegt...Wenn er im Markt eintrifft, würde ich angerufen....und siehe da...nach 2 Tagen hatte ich das Gerät bei mir zuhause.

Also, ich würde es erst über REWE versuchen.

Gruss

Lutz

Antwort 4 von flok

Vielen Dank für die Antworten!

Na dann werde ich da wohl heute noch mal hinlaufen...

Antwort 5 von LouZipher

Bei Penny ist auch die Masche gängig; nur in einigen wenigen bestimmten Märkten, die dann im Flyer mit einem mikroskopisch kleinen * markiert sind.

Antwort 6 von flok

Hi,

auch das Angebot im aktuellen REWE-Prospekt hat eine Fußnote. Diese besagt:

Zitat:
Diese Artikel sind nicht ständig im Sortiment. Verkauf nur solange der Vorrat reicht. Nur in teilnehmenden Märkten erhältlich.


Ich werde mir noch heute einen Termin in der Verbraucherzentrale geben lassen, mal gucken, was die mir raten.

Die Marktleitung in der Filiale in der ich war hat mir jedenfalls noch mal bestätigt, dass nur ein Exemplar zu ihnen geliefert wurde und es nicht möglich sei, mir ein weiteres zu bestellen.

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