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150,-€ ans Amtsgericht zahlen für versäumten Termin
Frage
Hallo,
jemand sollte vor Gericht als Zeuge aussagen und hat den Termin versäumt und ist nicht zum Gerichtstermin erschienen. Jetzt hat diejenige ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen, dass er 150,-€ zahlen muss. Diejenige ist ausländische Studentin und verdient sehr wenig Geld und kann diesen Betrag nicht bezahlen.
Welche Möglichkeit gibt es aus diesem Problem rauszukommen?
Vielen Dank für hilfreiche Tipps.
Antwort 1 von nighty
hi all :-)
ratenzahlung vereinbaren und naechstes mal den termin einhalten
gruss nighty
ratenzahlung vereinbaren und naechstes mal den termin einhalten
gruss nighty
Antwort 2 von Lutz1965
Hallo
ab zum Amtsgericht und das dann klären...(unterlagen mitnehmen, was Sie verdient usw.)
Gruss
Lutz
ab zum Amtsgericht und das dann klären...(unterlagen mitnehmen, was Sie verdient usw.)
Gruss
Lutz
Antwort 3 von starw.
was für eine rolle spielt das denn das sie ausländerin ist frage ich mich sie hat genau so zu zahlen wie jeder andere ehrenwerte deutsche staatsbürger.
macht das jetzt schule das niemand mehr irgendwas bezahlen will!!!!
im übrigen liegt eine rechtsbehelfsbelehrung dabei die solltet ihr euch erst einmal in aller ruhe durchlesen was allerdings nicht von der zahlung entbindet ;-))))))))))))))))
macht das jetzt schule das niemand mehr irgendwas bezahlen will!!!!
im übrigen liegt eine rechtsbehelfsbelehrung dabei die solltet ihr euch erst einmal in aller ruhe durchlesen was allerdings nicht von der zahlung entbindet ;-))))))))))))))))
Antwort 4 von Aquarelle
Zitat:
rechtsbehelfsbelehrung
rechtsbehelfsbelehrung
und ein Weg zum zuständigen Justizhelfer
Antwort 5 von froschi
Zitat:
Zitat:
rechtsbehelfsbelehrung
und ein Weg zum zuständigen Justizhelfer
Zitat:
rechtsbehelfsbelehrung
und ein Weg zum zuständigen Justizhelfer
blos nicht, gehe zu einem Vollstreckungsbeamten
Antwort 6 von rfb
Ist doch noch günstig! Wenn wegen einem fehlenden Zeugen (oder sonstigem Prozessteilnehmer) ausgefallene Prozesstage können auch teurer kommen, schließlich müssen die Auslagen der gekommenen Prozessteilnehmer erstattet werden.
Antwort 7 von thxbest
Zitat:
Zitat:
rechtsbehelfsbelehrung
Zitat:
rechtsbehelfsbelehrung
was ist denn genau diese Rechtsbehelfsbelehrung und wofür braucht man sie. Die ist beim Schreiben vom Amtsgericht nähmlich nicht dabei.
Antwort 8 von Aquarelle
Zitat:
Die ist beim Schreiben vom Amtsgericht nähmlich nicht dabei.
Die ist beim Schreiben vom Amtsgericht nähmlich nicht dabei.
Die Rechtsbehelfbelehrung ist dabei. Sicher.
Ist sie nicht dabei, hat der Bescheid keine Gültigkeit.

