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Dienstfahrt mit privatem PKW.





Frage

Hallo, ein Paket wurde vergessen, und ich meldete mich freiwillig, um es unserem Kunden noch zukommen zu lassen, denn unsere Fahrer waren schon alle unterwegs. Es traf sich von der Zeit her so, dass ich, wenn ich mit meinem Privat-PKW fuhr, vom Kunden aus eigentlich direkt Feierabend machen und nach Hause fahren konnte. So dachte ich jedenfalls, aber mein Chef war anderer Ansicht. Er verbot mir quasi mit meinem eigenen PKW zu fahren. Ich müsste aus mir unerklärlichen versicherungstechnischen Gründen mit einem Firmen-LKW (7,5t) fahren. Das habe ich abgelehnt, weil ich den Umgang mit diesem LKW einfach nicht gewohnt bin und kein Risiko für mich eingehen wollte. Nach einigem Hin und Her fuhr dann ein Kollege, denn ich wollte mich partout nicht auf diesen LKW setzen. Wohlgemerkt, ich habe mich freiwillig gemeldet zu fahren, und auch die Benutzung meines eigenen PKW kam von mir selbst. Ich bin nicht darum gebeten worden. Jetzt frage ich mich natürlich, was meint mein Chef mit "versicherungstechnischen Gründen"? Denn wenn ich mich freiwillig entscheide, meinen eigenen PKW zu fahren, geht natürlich auch ein eventuell entstehender Unfall auf meine eigenen Kosten. Oder seh ich da irgendwas falsch? Hätte ich zwingend mit dem Firmen-LKW fahren müssen? Das ich das Ding fahren kann, steht außer Frage, nur warum ein Risiko eingehen? mfg / Rolf

Antwort 1 von Mickey

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts trägt der Arbeitgeber beim Einsatz des Privatwagens grundsätzlich das Unfallrisiko, wenn der Arbeitnehmer seinen Privat-Pkw auf einer Dienstfahrt mit Billigung des Arbeitgebers ohne besondere Vergütung im Betätigungsbereich des Arbeitgebers benutzt. Der Arbeitnehmer hat dann gegen den Arbeitgeber einen Ersatzanspruch für Schäden beim Einsetzen seines Privatwagens, soweit diese auf Dienstfahrten entstanden sind. (Quelle)

Ich mutmaße also, das ihm
1) entweder dein Fzg. zu teuer war,
2) seine Versicherung dass nicht deckt (denn dazu bräuchte er eine Dienstreise-Kaskoversicherung für Arbeitnehmer),
3) oder er sich die Kosten, die er dir hätte erstatten müssen (eine erhöhte Kostenpauschale, die zur Abdeckung des Vollkaskoschutzes sowie eventueller Rückstufungen in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung bei einem Unfall dient) scheute.

Gruss,
Mic

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Antwort 2 von VSH

1.
Zitat:
Jetzt frage ich mich natürlich, was meint mein Chef mit "versicherungstechnischen Gründen"?
hättest du da mal lieber deinen chef gefragt und nicht dich selbst, denn du weisst ja die antwort nicht ;-)))

2. ist da auch das paket nicht versichert. und willst du das übernehmen bei einem entstandenen schaden???

Antwort 3 von roko

Interessante Ausführungen Mic.

Ich war der Meinung, dass wenn ich mich freiwillig für den eigenen Wagen entscheide, der Arbeitgeber quasi versicherungstechnisch, aus dem "Schneider" ist.

Aber so wie ich lese trägt der Arbeitgeber, egal ob er mich bittet, oder ich mich selbst bei einer Fahrt für meinen Privatwagen entscheide, immer das Unfallrisiko.
Außer halt, wenn eine entsprechende Auslagenpauschale, ein eventuelles Schadenrisiko abdeckt.

Ich les mir alles mal durch.

Danke.

mfg / Rolf

Antwort 4 von VSH

Antwort 5 von florian75

Antwort 6 von TinTin

Das Spiel kenne ich auch. Bei uns benötigt man eine gesonderte Genehmigung, wenn man mit dem Privatwagen Dienstfahrten macht. Hat der Privatwagen keine Vollkasko, muss ein Wertgutachten her und eine Risikoabschätzung, riesen Tamtam. Ist alles ein riesen Theater. Ich nehme (und meinem Chef ist das nur recht) in sollchen Fällen einen Mietwagen.

Gruß
Tintin

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