Supportnet / Forum / Plauderecke
rechnung
Frage
Hallo ich habe eine rechnung erhalten von e-on hanse uber 395€ füe gas-kosten aus einer wohnung aus der ich seit 01.04.20005 nicht mehr wohne.Es ist auch nicht meine vertragskundennr. die ich damals hatte.Die forderungen sind jedoch aus dem jahr 2007,iich rief dort an und man bat mich das übergabeprotokoll vom auszug zu senden.ich hab das protokoll jedoch nicht mehr,muß ich mich darum kümmern,mir kommt das alles merkwürdig vor,fühle ich betrogen und weiß nicht wie ich korrekt reagieren soll.
Antwort 1 von Lutz1965
Hallo
dann frage dem Vermieter danach., der sollte die Unterlagen noch haben. Außerdem könntes den Mietvertrag von der neuen Wohnung vorlegen. Außerdem könntes Du zu Einwohnermeldeamt gehen und Die sollen Die bescheinigen, das Du Dich abgemeldet hast. Auch können die sehen,wer in der "alten" Wohnung gemeldet ist bzw. da gemeldet war, nach Deinem auszug.
Gruss
Lutz
dann frage dem Vermieter danach., der sollte die Unterlagen noch haben. Außerdem könntes den Mietvertrag von der neuen Wohnung vorlegen. Außerdem könntes Du zu Einwohnermeldeamt gehen und Die sollen Die bescheinigen, das Du Dich abgemeldet hast. Auch können die sehen,wer in der "alten" Wohnung gemeldet ist bzw. da gemeldet war, nach Deinem auszug.
Gruss
Lutz
Antwort 2 von Mikoop
Hallo,
Als erstes solltest du der Rechnung schriftlich widersprechen und dabei darauf hinweisen, dass du in der Wohnung zu dem berechneten Zeitraum nicht gewohnt hast und die Kundennummer auch nicht stimmt.
Im Prinzip ist der Rechnungssteller beweispflichtig, es schadet jedoch nicht, wenn du irgendwelche Belege vorweisen kannst (Antwort1).
Gruss, Mikoop
Als erstes solltest du der Rechnung schriftlich widersprechen und dabei darauf hinweisen, dass du in der Wohnung zu dem berechneten Zeitraum nicht gewohnt hast und die Kundennummer auch nicht stimmt.
Im Prinzip ist der Rechnungssteller beweispflichtig, es schadet jedoch nicht, wenn du irgendwelche Belege vorweisen kannst (Antwort1).
Gruss, Mikoop
Antwort 3 von Marie
Die Rechtslage ist eindeutig. Der ehemalige Mieter schuldet dem Gasversorger bis zum Zeitpunkt der Abmeldung.
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/umzugsplaner/auszug/r113/r...
Der Vertragspartner ist derjenige der im Zweifelsfalle zahlen muss (bis er den vertrag kündigt) und das ist normalerweise der Mieter selbst.
Normalerweise werden im Übergabeprotokoll beim Ausziehen alle Zählerstände festgehalten, deshalb wollen die zur genauen Abrechnung das Übergabeprotokoll.
Gruß Marie
Zitat:
Wenn Sie den Vertrag mit Ihrem Gaslieferanten beenden möchten, müssen Sie Ihren Anschluss abmelden und den Zählerstand ablesen oder ablesen lassen.
Wenn Sie den Vertrag mit Ihrem Gaslieferanten beenden möchten, müssen Sie Ihren Anschluss abmelden und den Zählerstand ablesen oder ablesen lassen.
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/umzugsplaner/auszug/r113/r...
Der Vertragspartner ist derjenige der im Zweifelsfalle zahlen muss (bis er den vertrag kündigt) und das ist normalerweise der Mieter selbst.
Normalerweise werden im Übergabeprotokoll beim Ausziehen alle Zählerstände festgehalten, deshalb wollen die zur genauen Abrechnung das Übergabeprotokoll.
Gruß Marie

