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Songs von youtube-Videos extrahieren-legal?
Frage
Hallo,der 14-jährige Sohn meiner Freundin möchte ihr zum Geburtstag eine Freude machen,und eine CD mit ihren Lieblingssongs brennen.
Dass das Runterladen von Tauschbösen illegal ist,ist ihm klar,aber er beharrt darauf,dass das "Extrahieren" oder "Konvertieren" oder was weiß ich von Audiodateien aus youtube-Videos legal wäre.
Wir denken,dass auch das illegal ist,sicher sind wir aber nicht.
Dass er seiner Mutter eine Freude machen möchte,ist ja OK,aber eben nicht,wenn's illegal ist.
Weiß jemand,wie diesbezüglich die genaue Rechtslage ist?
Ist dieses "Extrahieren" aus den Videos genauso zu sehen wie das Runterladen von Limewire usw.und damit auch illegal?
Wir würden uns über Infos freuen.
Gruß Andreas
[*][sup][i]
*Threadedit* 15:46:02, 22.03.2008
Admininfo: Thread verschoben. Bitte beachte [u][url=https://supportnet.de/faqsthread/840]FAQ 2, #2[/url][/u] bei deiner nächsten Anfrage.[/i][/sup]
Antwort 1 von tomcat8000
Die Urheberrechte liegen trotzdem beim betreffenden Künstler, egal ob YouTube oder Napster.
Antwort 2 von nostalgiker6
Andererseits, so scheint mir, handelt es sich um eine Privatkopie ohne Umgehung eines Kopierschutzes.
Antwort 3 von Mickey
@nostalgiker,
da irrst du dich. Eine Privatkopie setzt voraus, dass du im Besitz des Originals bist, was in diesem Fall keineswegs zutrifft.
@lasker,
eine "rechtliche" Klärung kannst du insbesondere in diesem Fall nicht erwarten. Aus den Youtube FAQs:
9. Inhalt Ihrer Nutzerübermittlungen
(...)
9.3 Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie keine Nutzerübermittlungen posten oder hochladen werden, die Gegenstand fremder Eigentumsrechte sind (einschließlich Geheimhaltungs- oder Persönlichkeitsrechte), sofern Sie nicht über eine formelle Lizenz oder Erlaubnis des rechtmäßigen Eigentümers verfügen, welche das Posten des betreffenden Materials und die Einräumung einer Lizenz an YouTube gemäß unten stehender Ziffer 10.1 gestattet.
Verletzt der Uploader also fremde Eigentumsrechte, hast du, sofern dir die rechtliche Seite wirklich wichtig ist, ein Problem.
Verletzt der Uploader keine fremden Eigentumsrechte, hast du kein Problem.
Youtube und Co. wurden und werden von Rechteinhabern immer wieder verklagt, gleichzeitig hat YouTube mit einigen Musikfirmen und Fernsehsendern Vereinbarungen getroffen und beteiligt sie an den Werbeeinnahmen.
Du siehst also: eine 100%ige Antwort auf deine Frage kann es kaum geben, da niemand (außer YT) die Eigentumsverhältnisse kennt.
Wobei es genug legale Möglichkeiten zum Download einzelner Titel gibt (macht das Geschenk in meinen Augen wesentlich attraktiver) - dann verschenkt man auch nicht evtl. gemopste Musik.
-----------------------------------------------------------------------------------------------
|| Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis. ||
-----------------------------------------------------------------------------------------------
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©
da irrst du dich. Eine Privatkopie setzt voraus, dass du im Besitz des Originals bist, was in diesem Fall keineswegs zutrifft.
@lasker,
eine "rechtliche" Klärung kannst du insbesondere in diesem Fall nicht erwarten. Aus den Youtube FAQs:
9. Inhalt Ihrer Nutzerübermittlungen
(...)
9.3 Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie keine Nutzerübermittlungen posten oder hochladen werden, die Gegenstand fremder Eigentumsrechte sind (einschließlich Geheimhaltungs- oder Persönlichkeitsrechte), sofern Sie nicht über eine formelle Lizenz oder Erlaubnis des rechtmäßigen Eigentümers verfügen, welche das Posten des betreffenden Materials und die Einräumung einer Lizenz an YouTube gemäß unten stehender Ziffer 10.1 gestattet.
Verletzt der Uploader also fremde Eigentumsrechte, hast du, sofern dir die rechtliche Seite wirklich wichtig ist, ein Problem.
Verletzt der Uploader keine fremden Eigentumsrechte, hast du kein Problem.
Youtube und Co. wurden und werden von Rechteinhabern immer wieder verklagt, gleichzeitig hat YouTube mit einigen Musikfirmen und Fernsehsendern Vereinbarungen getroffen und beteiligt sie an den Werbeeinnahmen.
Du siehst also: eine 100%ige Antwort auf deine Frage kann es kaum geben, da niemand (außer YT) die Eigentumsverhältnisse kennt.
Wobei es genug legale Möglichkeiten zum Download einzelner Titel gibt (macht das Geschenk in meinen Augen wesentlich attraktiver) - dann verschenkt man auch nicht evtl. gemopste Musik.
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|| Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis. ||
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Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©
Antwort 4 von Ralfman
Mic, Du magst ja recht haben, und kennst Dich in der Materie sicherlich besser aus als ich, drumm klär mich mal auf. Wenn ich z.B. bei YouTube ein Tool wie den No23Recorder Laufen lasse, oder die Streams aus einem Online Radio mit einer in deutschland Legal angebotenen Software auf meinen Rechner bringe, begebe ich mich da auch schon auf die illegale schiene? Ich kann mir Vorstellen das der Threaderöffner (oder sein Sohn) in diese Richtung gedacht hat.
Über Limeware und besteht in diesem fall auch keine Diskusionsgrundlage.
Ralf
Über Limeware und besteht in diesem fall auch keine Diskusionsgrundlage.
Ralf
Antwort 5 von Mickey
@Ralfman,
es ging nur um die ...genaue Rechtslage..., und diese eben hier nicht "sicher" vorhandene Lage habe ich versucht klarzustellen.
Natürlich ist bisher das Mitschneiden von Radiostationen im Internet noch! (die Musikfirmen arbeiten auch hier an einer Änderung) -meiner Meinung nach- legal, aber: diese (lass uns nicht von Piratensendern anfangen) Radiostationen haben auch erstmal das Sende-, und damit Verbreitungsrecht der Rechteinhaber.
Und dieses Verbreitungsrecht läge eventuell (siehe A3) im Einzelfall bei YT dann eben nicht vor.
Was der Threaderöffner jetzt daraus macht muß er selber entscheiden.
Übrigens: Ansprechparter der Rechteverwerter ist im Zweifelsfall wahrscheinlich erstmal Youtube.
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|| Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis. ||
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Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©
es ging nur um die ...genaue Rechtslage..., und diese eben hier nicht "sicher" vorhandene Lage habe ich versucht klarzustellen.
Natürlich ist bisher das Mitschneiden von Radiostationen im Internet noch! (die Musikfirmen arbeiten auch hier an einer Änderung) -meiner Meinung nach- legal, aber: diese (lass uns nicht von Piratensendern anfangen) Radiostationen haben auch erstmal das Sende-, und damit Verbreitungsrecht der Rechteinhaber.
Und dieses Verbreitungsrecht läge eventuell (siehe A3) im Einzelfall bei YT dann eben nicht vor.
Was der Threaderöffner jetzt daraus macht muß er selber entscheiden.
Übrigens: Ansprechparter der Rechteverwerter ist im Zweifelsfall wahrscheinlich erstmal Youtube.
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|| Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis. ||
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Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©
Antwort 6 von Ralfman
Danke, und bei genauer Betrachtung auch Logisch.
Fröliche Osterfeiertagen und viel spass.
Ralf
Fröliche Osterfeiertagen und viel spass.
Ralf
Antwort 7 von Lordi_1977
Zitat von Mic
EBEN!!!
Und desweiteren sind etwaige Spekulationen über Legalität oder nicht hinfällig.
Wen interessiert das wirklich?
**Wundert mich nur, dass Bregenz noch nicht hier aufgetaucht ist :))***
Mal abgesehen von denjenigen, die vergessen haben,
einen Zinsertrag von 2,50 EUR bei ihrer letzten Steuererklärung anzugeben..,
und deshalb schlaflose Nächte haben.
Und die Qualität der "Videos" ist bei YT in der Regel nicht das NONPLUSULTRA
SEI´S DRUM !!
Früher warf man den Casettenrecorder an...-
Und das hat sich eigentlich bis heute nicht wirklich geändert...
Wenn ich einen Song für Lau haben will, nehme ich ihn eben notfalls vom Fernseher auf..., besser vom Internetradio....
als Alternative zu YT :))
Kommt immer ganz drauf an, wie ich diese "Dateien" weiterverwerte
Zitat:
Du siehst also: eine 100%ige Antwort auf deine Frage kann es kaum geben, da niemand (außer YT) die Eigentumsverhältnisse kennt.
Du siehst also: eine 100%ige Antwort auf deine Frage kann es kaum geben, da niemand (außer YT) die Eigentumsverhältnisse kennt.
EBEN!!!
Und desweiteren sind etwaige Spekulationen über Legalität oder nicht hinfällig.
Wen interessiert das wirklich?
**Wundert mich nur, dass Bregenz noch nicht hier aufgetaucht ist :))***
Mal abgesehen von denjenigen, die vergessen haben,
einen Zinsertrag von 2,50 EUR bei ihrer letzten Steuererklärung anzugeben..,
und deshalb schlaflose Nächte haben.
Und die Qualität der "Videos" ist bei YT in der Regel nicht das NONPLUSULTRA
SEI´S DRUM !!
Früher warf man den Casettenrecorder an...-
Und das hat sich eigentlich bis heute nicht wirklich geändert...
Wenn ich einen Song für Lau haben will, nehme ich ihn eben notfalls vom Fernseher auf..., besser vom Internetradio....
als Alternative zu YT :))
Kommt immer ganz drauf an, wie ich diese "Dateien" weiterverwerte
Antwort 8 von grauzone
man darf auch nicht vergessen, dass die youtubes keine originale sind, sondern kopien in recht schlechter qualität. in der theorie macht das die sache nicht legaler, aber in der praxis macht es für die rechteinhaber offensichtlich einen deutlichen unterschied.
Antwort 9 von lasker
Hallo,
wir möchten uns bei euch für die vielen Antworten bedanken.
Jetzt sehen wir ein bisschen klarer;-)
Gruß Andreas
wir möchten uns bei euch für die vielen Antworten bedanken.
Jetzt sehen wir ein bisschen klarer;-)
Gruß Andreas
Antwort 10 von Bersox
definitiv nicht mehr legal, allerdings ist der download der videos an sich schon legal, yt bietet ja extra einen Download-Link dafür an, niemanden interessiert's ob du das vid danach konvertest oder die musik extrahierst, allerhöchstens dein Gewissen.

