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1&1 Flatrate - Abmahnung - 9.000 DM pro Kunde?!
Frage
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat den Internet-Anbieter 1&1 wegen seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.
Die Verbraucherschützer fordern das Unternehmen auf, die Verwendung von neun AGB-Klauseln sofort zu unterlassen. Unter den beanstandeten Bestimmungen findet sich auch der Abschnitt 7.4, in dem sich 1&1 selbst eine kürzere Vertragslaufzeit einräumt als seinen Kunden. Unter Hinweis auf diese Klausel hatte der Anbieter das Ende seiner DSL-Flatrate gerechtfertigt.
Verbraucherschützer sehen Kunden benachteiligt
Die Verbraucherschützer schreiben: "Die Klausel benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen." Ein auf bestimmte Zeit geschlossener Vertrag sei grundsätzlich für beide Parteien bindend und könne nur durch eine außerordentliche Kündigung, bei der es allerdings der Angabe eines Kündigungsgrunds bedürfe, gelöst werden. Im übrigen sei die Klausel "überraschend im Sinne des Paragraphen 3 AGB-Gesetz".
Nach Vorstellungen des Verbraucherschutzverbandes soll 1&1 die betroffenen Vertragspartner so behandeln, als seien die betroffenen Klauseln unwirksam. Für jede Zuwiderhandlung gegen die Abmahnung verlangt der Verband die Zahlung von 2.000 Mark pro Klausel, maximal aber 9.000 Mark pro Fall und Kunde.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat ein Musteranschreiben für alle Interessenten ausgearbeitet, die der Kündigung ihrer DSL-Flatrate durch 1&1 widersprechen wollen. Betroffene können den Musterbrief unter der Nummer 0190/778088157 (2,42 Mark/Minute) per Fax abrufen.
Link:
http://www.netedition.de/sixcms/detail.php3?id=25347

