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Geld zurück im Einzelhandel





Frage

Ich habe mir vor 13 Tagen (nicht Werktagen) 2 Computerteile gekauft, eins davon arbeitet nicht so wie es soll, der Festplatten-Firewirerahmen ist an verschiedener HW getestet sehr unzuverlässig. Nun die Frage, kann man innerhalb der ersten 14 Tage nun ein gerät zurückgeben, MUß es kapput sein oder braucht man nur unzufrieden zu sein. Außerdem Frage ich ob man Warengutscheine akzeptieren muß. Bitte wenn jemand antwortet schreibt einen § und aus welchen Gesetzbuch das ist, denn der Händler stellt sich absolut sturr.

Antwort 1 von Stefanowski

Hier findest du Infos der IHK:

http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuern/download/kur_0010.htm

Kurz-Inhalt: Rückgaberecht nur bei Haustür- oder Fernabsatz-Geschäften, oder wenn der Händler dies in seinen AGB's anbietet. Sonst nicht! Aber wenn das Teil nicht funktioniert, würde ich eben reklamieren (bekommst dann halt ein neues Teil das funktionieren soll - Geld zurück geht dann noch nicht). Wenn der Mangel nach mehrfacher Reklamation nicht behoben werden kann, kannst du aber wandeln (Kauf rückgängig machen).

Gruß Stefan

Antwort 2 von MixMax

danke, zwar hatte ich gehofft das teil loszuwerden, aber dann halt so.

Antwort 3 von Mimimi

Diese Rückgabefrist gilt nicht bei Ladengeschäften.
Mediamarkt und andere machen es allerdings FREIWILLIG trotzdem. Da kriegst du sogar das Geld zurück.
Mein örtlicher Computerhändler nimmt unbeschädigte Teile innerhalb von etwa 14 Tagen auch zurück * freiwillig *.
Allerdings gibt es dann nur so einen bekackten Gutschein. :)

Wir reden hier aber von Teilen, die nicht defekt sind sondern falsch gekauft wurden oder nicht gefallen haben oder oder..