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Wahlhelfer verpflichten!??!
Frage
Hab da gerade im Radio gehört das in Hessen noch 6000 Wahlhelfer für die Bundestagswahl fehlen!
Der Bürgermeister von Darmstadt will in seiner Stadt nach dem Zufallsprinzip Leute anschreiben die dann Wahlhelfer spielen müssen!!!
Also wenn diese nicht gerade krank sind oder einen Urlaub gebucht haben müssen diese Leute Wahlhelfer spielen!
Wer nur keine Lust hat hätte Pech gehabt denn das wäre eine Ehrenamtliche Pflichtveranstaltung und für die o.g. Fälle müsse man auf jeden Fall belegen und vorher einreichen!
Kann das sein?
Dürfen die das?
Antwort 1 von drago
Ich glaube schon.
Allerdings kann man hier in Deutschland verweigern.
Es muß aber ein glaubhafter Grund sein.
Bei Schöffen ist das ähnlich.
Diese werden auch nach dem Zufallsprinzip ausgewählt, und man ist verpflichtet es anzunehmen.
Aber auch hier kann man verweigern.
(z.B. aus Gewissensgründen).
Allerdings kann man hier in Deutschland verweigern.
Es muß aber ein glaubhafter Grund sein.
Bei Schöffen ist das ähnlich.
Diese werden auch nach dem Zufallsprinzip ausgewählt, und man ist verpflichtet es anzunehmen.
Aber auch hier kann man verweigern.
(z.B. aus Gewissensgründen).
Antwort 2 von REALKOJACK
"Ehrenamtliche Pflichtveranstaltung", was soll das denn sein?
Ich kann mir offen gesagt nicht vorstellen, daß so etwas möglich ist.
Und wie soll ich vorher wissen, ob ich dann krank bin?
Ich kann mir offen gesagt nicht vorstellen, daß so etwas möglich ist.
Und wie soll ich vorher wissen, ob ich dann krank bin?
Antwort 3 von Foren-Fips
Zitat:
Es muß aber ein glaubhafter Grund sein.
Es muß aber ein glaubhafter Grund sein.
Ich finde das ist der größte Mist den es gibt, also mal ganz ehrlich, bei dem Wahlverdruss der momentan herrscht ist das ja echt ne harte Strafe!
Also wenn ich da was bessere zu tun hab ;) werde ich mich wohl nicht da 8h an ne Urne klemmen!
Antwort 4 von Undertaker
Hi,
jepp, ist so.
Mich hatten sie bei der letzen Bundestagswahl erwischt.
Man muß einen triftigen Grund haben, um das Amt des Wahlhelfers ablehnen zu dürfen.
Gruß
Undertaker
jepp, ist so.
Mich hatten sie bei der letzen Bundestagswahl erwischt.
Man muß einen triftigen Grund haben, um das Amt des Wahlhelfers ablehnen zu dürfen.
Gruß
Undertaker
Antwort 5 von REALKOJACK
Kennt da jemand einen Gesetzestext dazu? Würde mich mal interessieren.
Fällt das unter so'ne Art Pflichten eines Staatsangehörigen?
Fällt das unter so'ne Art Pflichten eines Staatsangehörigen?
Antwort 6 von Suthcark
Mit 8 Stunden liegst du aber wahrscheinlich falsch. Bei uns dauert die Prozedur von 06.00 bis 21.00 oder 22.00 Uhr (je nach Ende der Auszählung).
Ich habe es mir einmal vor Jahren aus Neugier angetan - nie mehr wieder!
Suthcark
Ich habe es mir einmal vor Jahren aus Neugier angetan - nie mehr wieder!
Suthcark
Antwort 7 von Rudi13
Kann man nicht Partei-Mitglieder zuerst auswählen ?!
Aber m.E. gibt es wenigstens eine kleine fin. Entschädigung.
Aber m.E. gibt es wenigstens eine kleine fin. Entschädigung.
Antwort 8 von Foren-Fips
Das ist böse! Dann wünsche ich jedem Hier viel glück das es euch nicht erwischt, oder sollte es wirklich jmd. geben den das interessieren sollte!
So'n schönen Tag Wahlhelfer spielen!
So'n schönen Tag Wahlhelfer spielen!
Antwort 9 von Foren-Fips
@Suthcark: Aber du musst doch wohl nicht die ganze Zeit, da sein! Also es wird dich doch mal jmd. ablösen, oder?
@Rudi13: Sorry stehe auf der Leitung was heißt m.e.?
Und da es Ehrenamtlich ist glaube ich da eher nicht an eine Entschädigung!
@Rudi13: Sorry stehe auf der Leitung was heißt m.e.?
Und da es Ehrenamtlich ist glaube ich da eher nicht an eine Entschädigung!
Antwort 10 von TheHappyJoker
Ach ja, was bekommt man den dafür?
<gruß thj>
<gruß thj>
Antwort 11 von FunTaOnIce
@realkojack
Es gibt in Deutschland ein
Bundeswahlgesetz da steht alles wichtige drin. In diesem Fall sind besonders §8-$11 interessant.
@Foren-Flips
Es gibt definitiv eine Entschädigung, aber die kannst Du eh in Tee drücken. Es waren mal 50 DM , wieviel es jetzt in € gibt weis ich allerding nicht.
mfG
FTOI
Es gibt in Deutschland ein
Bundeswahlgesetz da steht alles wichtige drin. In diesem Fall sind besonders §8-$11 interessant.
@Foren-Flips
Es gibt definitiv eine Entschädigung, aber die kannst Du eh in Tee drücken. Es waren mal 50 DM , wieviel es jetzt in € gibt weis ich allerding nicht.
mfG
FTOI
Antwort 12 von Rudi13
@Foren-Fips
m.E. = meines Erachtens
In Fulda wurde auch schon in der Zeitung geworben, und da hat tatsächlich etwas von Entschädigung gestanden, so weit ich mich erinnere waren es ca. 50 (oder 100?) DM, nur um mal eine Größenordnung zu nennen.
m.E. = meines Erachtens
In Fulda wurde auch schon in der Zeitung geworben, und da hat tatsächlich etwas von Entschädigung gestanden, so weit ich mich erinnere waren es ca. 50 (oder 100?) DM, nur um mal eine Größenordnung zu nennen.
Antwort 13 von Foren-Fips
Zitat:
§ 11 Ehrenämter
(1) Die Beisitzer der Wahlausschüsse und die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme dieses Ehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Das Ehrenamt darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
§ 11 Ehrenämter
(1) Die Beisitzer der Wahlausschüsse und die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme dieses Ehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Das Ehrenamt darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
hmm, *grmbl*
p.s. Flips gibts nur in der Tüte!
Antwort 14 von Foren-Fips
Naja immerhin, ne kleine Entschädigung für einen ver***ten Sonntag!
Antwort 15 von FunTaOnIce
@Foren-Fips
Sorry Schreibfehler ich werds mir merken, aber ich find Flips trotzdem besser. ;-)
mfG
FTOI
Sorry Schreibfehler ich werds mir merken, aber ich find Flips trotzdem besser. ;-)
mfG
FTOI
Antwort 16 von want2cu
in manchen STädten werden nur die Leute aus der Verwaltung "freiwillig verpflichtet". Dafür gibt es dann einen Tag SOnderurlaub und ein "paar Euro".
Unter allen Wahlhelfern werden z.B. in Remscheid auch noch ein 3 Geldpreise verlost, um einen Anreiz zu bieten.
Und mit dieser Methode finden sich meistens genug Leute, die sich opfern.
Wenn die Stadt aber keine Knete hat und nicht für gute Laune sorgen will, musst du halt ran. "Keine Lust" ist da leider kein wichtiger Grund.
CU
Klaus
Unter allen Wahlhelfern werden z.B. in Remscheid auch noch ein 3 Geldpreise verlost, um einen Anreiz zu bieten.
Und mit dieser Methode finden sich meistens genug Leute, die sich opfern.
Wenn die Stadt aber keine Knete hat und nicht für gute Laune sorgen will, musst du halt ran. "Keine Lust" ist da leider kein wichtiger Grund.
CU
Klaus
Antwort 17 von Rangoo
Seid ihr nicht bereit, zum Bestand der politischen Ordnung beizutragen und alle vier Jahre einen Tag zu opfern? Wobei ihr in eurem Leben wahrscheinlich im Schnitt nicht mal einmal verpflichtet werdet...
Okay, in unserem Kaff machen die Wahlhelfer schon seit Urzeiten die gleichen Personen - wir haben dafür aber auch schon seit Urzeiten immer ähnliche Wahlergebnisse...
Okay, in unserem Kaff machen die Wahlhelfer schon seit Urzeiten die gleichen Personen - wir haben dafür aber auch schon seit Urzeiten immer ähnliche Wahlergebnisse...
Antwort 18 von Foren-Fips
Ach wer braucht schon freie, gleiche, geheime blabla Wahlen! *g* Nein nicht so ernst gemeint, aber es kommt doch immer das selbe raus!
Antwort 19 von toutdesuit
Hi,
steht da irgendwo in den Gesetzestexten auch was wichtige Gründe für eine Ablehnung sind (außer Krankheit)?
Jürgen
steht da irgendwo in den Gesetzestexten auch was wichtige Gründe für eine Ablehnung sind (außer Krankheit)?
Jürgen
Antwort 20 von Christian L
Ich glaub kaum, dass die die Tipps & Tricks mitliefern. So sorgt man dafür, dass das Volk schön kreativ bleibt.
Vielleicht gibt es im Netz aber schon Selbsthilfegruppen, ähnlich wie für Wehrdienstverweigerer.
Vielleicht gibt es im Netz aber schon Selbsthilfegruppen, ähnlich wie für Wehrdienstverweigerer.
Antwort 21 von Meier2
Vor Jahren habe ich mal an einer Brücke folgende aufschrift gelesen:
"Wenn Wahlen etwas verändern würden, dann währen sie verboten."
"Wenn Wahlen etwas verändern würden, dann währen sie verboten."

