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Kündigung von Handyvertrag
Frage
Hallo ihr da draussen,
ich suche eine Wasserdichte formulierung für eine Kündigung eines Handyvertrages. Grund ist der, ein Freund hatte seinen Vertrag ordungsgemäß gekündigt ist dann aber von dem Anbieter immer wieder vertröstet worden die Zeit wäre nicht eingehalten oder ähnliches.
Also wenn ihr mir helfen könnt wäre ich euch sehr dankbar
MfG Neo
Antwort 1 von REALKOJACK
Ich würde sagen, dann müßten wir zuerst mal den Vertrag Deines Freundes zu sehen bekommen. Woher sollen wir denn wissen, was alles drinsteht?
Antwort 2 von Neo-Handyman
Dies war wohl ein normaler 2 Jahresvertrag.
Antwort 3 von Mickey
Hi,
habe folgendes zu Deiner Frage gefunden:
Kündigung per Post In den meisten Verträgen und AGB-Regelungen ist die Prozedur der Kündigung genau beschrieben. Wer die Unterlagen nicht mehr hat, sollte sich erkundigen, zu welchem Termin eine Kündigung möglich ist. Wichtig: Die Kündigung muss zum Termin beim Adressaten vorliegen; das Datum des Poststempels spielt, anders als bei Preisausschreiben, dabei keine Rolle
Anbieter und Kündigungsfristen:
[URL]http://www.factory-2-you.de/vertrag/kuendigung/index.php[/URL]
Wenn Sie folgende Tipps beachten, sind Sie mit Ihrer Kündigung auf der sicheren Seite:
[URL]http://www.xonio.com/features/feature_unterseite_8750397.html[/URL]
Gruß,
Mic
habe folgendes zu Deiner Frage gefunden:
Kündigung per Post In den meisten Verträgen und AGB-Regelungen ist die Prozedur der Kündigung genau beschrieben. Wer die Unterlagen nicht mehr hat, sollte sich erkundigen, zu welchem Termin eine Kündigung möglich ist. Wichtig: Die Kündigung muss zum Termin beim Adressaten vorliegen; das Datum des Poststempels spielt, anders als bei Preisausschreiben, dabei keine Rolle
Anbieter und Kündigungsfristen:
[URL]http://www.factory-2-you.de/vertrag/kuendigung/index.php[/URL]
Wenn Sie folgende Tipps beachten, sind Sie mit Ihrer Kündigung auf der sicheren Seite:
[URL]http://www.xonio.com/features/feature_unterseite_8750397.html[/URL]
Gruß,
Mic
Antwort 4 von toutdesuit
Hi,
was auf keinen Fall verkehrt ist auf jeden Fall eine Kündigung per Einschreiben hinschicken, auch wenn sie nicht sofort greift so ist die Kündigung gültig. Über den Termin und ob fristgerecht gekündigt wurde kann man immer noch streiten.
Aber erstmal Tatsachen schaffen.
Jürgen
was auf keinen Fall verkehrt ist auf jeden Fall eine Kündigung per Einschreiben hinschicken, auch wenn sie nicht sofort greift so ist die Kündigung gültig. Über den Termin und ob fristgerecht gekündigt wurde kann man immer noch streiten.
Aber erstmal Tatsachen schaffen.
Jürgen
Antwort 5 von REALKOJACK
Also wenn Dein Freund gemäß den Vertragsrichtlinien fristgerecht gekündigt hat, weiß ich nicht, wo das Problem liegen soll. Du brauchst keine besondere Formulierung. Wichtiger ist eher, die Fristen einzuhalten und einen Beweis für das Kündigungsschreiben zu haben (Einschreiben mit Rückschein).
Oder noch anders: Du latscht in eine Niederlassung und kündigst dort. Da gibt es sicherlich Formulare für sowas.
Oder noch anders: Du latscht in eine Niederlassung und kündigst dort. Da gibt es sicherlich Formulare für sowas.
Antwort 6 von Neo-Handyman
Danke für eure Bemühungen, toll das man hier so geholfen bekommt
CU Neo-Handyman
CU Neo-Handyman