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zuviel gezahltes gehalt?





Frage

muss ich zuvielgezahltes gehalt zurückzahlen? cope

Antwort 1 von Lutz1965

Ja...mußt Du...

oder

sie ziehen es Dir nächsten Monat ab.....!!

Gruss

Lutz

Antwort 2 von anno_58

Sogar unverzüglich! Ansonsten droht dir im Minimum eine Abmahnung. Sogar eine Kündigung wäre gerechtfertigt, da du die Treuepflicht gegenüber deinem AG verletzt hast.
Geh am besten am Montag hin und sag das du am Wochenende mal wieder Auszüge kontrolliert und abgeheftet hast. Dabei ist dann dann aufgefallen das ...

Gruß Anno

Antwort 3 von Errator

kann ich mir gar nicht recht vorstellen das mit der kündigung das wäre doch ein idealer grund für firmen die leute entlassen wollen. da überweise ich denen einfach mal 50 eus mehr und hoffe die bekommen das nicht mit und dann schmeiss ich dir einfach raus. geht das so einfach, denke mal nicht oder?

Antwort 4 von Lutz1965

@Errator..

so schnell machen die Firmen nicht...

Du wirst von der Lohnbuchhaltung Bescheid bekommen, das sie zuviel Ausgezahlt haben....dann werden Sie sagen....a) zurück zahlen B) wird mit der nächsten Abrechnung verrechnet....

Wenn Antwort B, muß Dir klar sein, das Du nächsten Monat weniger Kohle bekommst.....also schön mit den Geld haushalten.....



Antwort 5 von SvenjaK

Naja, Anno,

ich denke, dass man die Verhältnismäßigkeit wahren muss. Ist das Gehalt versehentlich doppelt gezahlt worden, kann man wohl davon ausgehen, dass der schusseligste AN das zur Kenntnis nimmt. Handelt es sich dagegen lediglich um von Errator angenommene 50 €, wird der AG es verdammt schwer haben, "Untreue" nachzuweisen.

Also erzähl mal, Cope, hat dein Scheffe dir versehentlich ein paar Millionen überwiesen, die eigentlich für sein Schweizer Konto bestimmt waren? Oder waren es nur ein paar Euros zuviel ?

Gruß
Svenja

Antwort 6 von anno_58

Cope hat ja gesagt, dass das Gehalt doppelt überwiesen wurde. Dies muss er der Fa. sofort nach Kenntnis mitteilen. Dann kann er abwarten wie die Fa entscheidet (Rücküberweisung, Verrechnung) Er muss nicht sofort Rücküberweisen, kann also mit dem Geld "arbeiten" und wenn es nur ist um sein Konto auf "0" zu bringen und so Zinsen zu sparen.

Gruß Anno

Antwort 7 von anno_58

sorry, lesefehler von mir

Cope sagt zuviel gezahlt nicht doppelt

Ändert vermutlich nur was an der Summe, nichts am Sachverhalt.

Zum Thema Treuepflicht: Das BAG hat letztinstanzlich die fristlose Kündigung einer Bäckereifachverkäuferin wegen Verstoßes gegen besagte Treuepflicht bestätigt. Ihr Vergehen: Sie hat ein Kuchenteilchen für 0,50 € gegessen und nicht bezahlt. Noch Fragen?

Gruß Anno

Antwort 8 von Errator

Naja das mit dem Kuchen kenne ich nur denke ich mal ist es in diesem Fall Diebstahl bei dem Gehalt ist das so ne Streitsache.

Antwort 9 von SvenjaK

@Anno

Und ob die Summe was am Sachverhalt ändert. Wie ich oben schon erwähnte, kann man einen geringfügig höheren Zahlungseingang auf dem Konto leicht übersehen (passiert mir andauernd...wenn auch eher umgekehrt ;)) im Gegensatz zu einer versehentlichen Doppelzahlung, die vermutlich auch weniger gewissenhafte Zeitgenossen registrieren würden.

Und der Vergleich mit der Bäckereifachverkäuferin hinkt, obwohl der betreffende Richter m.E. einen gewaltigen Sockenschuss haben muss. Aber schließlich hat man der Frau das Kuchenteilchen bestimmt nicht ohne ihr Wissen zugeführt. ;-)

Gruß
Svenja

Antwort 10 von Lutz1965

@anno

Denk bitte mal daran, das hier normal bürgerliche Menschen lesen....

Mach nicht immer gleich Panik..das bringt nichts....


@cope

Nimm Deine Abrechnung und den Überweisungsbeleg, gehe Montag in die Lohnbuchhaltung und frage nach...

es kann ja auch sein, das Du Urlaubsgeld bekommen hast, oder Überstunden gemacht hast......

Warte erstmal den Montag ab, dann weißt Du mehr......

und lass Dich nich Bange machen von Anno (Auch wenn er seine Leute gleich rauswirft)......Kündigung is nicht....

Mach Dir ein schönes Wochenende...

Gruss

Lutz




Antwort 11 von Lutz1965

So und noch was zunachlesen....

Arbeitsentgelt: Rückforderung überzahlten Gehalts
In einem vom Bundesarbeitsgericht1 entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer irrtümlich eine mehrere Monate betreffende einmalige Überzahlung erhalten, die das richtige Gehalt um ein Vielfaches überstieg. Der entsprechenden Rückforderung des Arbeitgebers hielt der Arbeitnehmer den zwischenzeitlichen Ablauf tariflicher Verfallfristen bzw. den Einwand des Wegfalls der Bereicherung entgegen.

Zu Unrecht, befand das Gericht.
Der Arbeitnehmer hätte dem Arbeitgeber die erhebliche Überzahlung anzeigen müssen, weil er erkannt hatte, dass bei der Vergütungszahlung ein Irrtum unterlaufen war. Da der Arbeitnehmer dieser Anzeigepflicht nicht nachgekommen ist, kann er sich wegen unzulässiger Rechtsausübung nicht auf das Erlöschen des Rückzahlungsanspruchs wegen Ablaufs tariflicher Verfallfristen berufen.2
Für den Wegfall seiner Bereicherung konnte der Arbeitnehmer im entschiedenen Fall nicht den notwendigen vollen Beweis antreten. Beweiserleichterungen kommen nur bei geringfügigen Überzahlungen bei kleineren bis mittleren Einkommen bis zur Grenze von 10 v. H. des für den Abrechnungszeitraum richtigen Arbeitsentgelts in Betracht.

1 BAG, Urt. v. 25.4.2001, 5 AZR 497/99, ZAP Fach 1, S. 157.

2 BAG, Urt. v. 23.5.2001, 5 AZR 374/99, ZAP Fach 1, S. 157



Antwort 12 von marlenchen

hi

wie schon von lutz geschrieben:

geh in die lohnbuchhaltung am montag und weise die auf ihren fehler hin.

vielleicht ist es ja auch kein fehler, sondern eure firma zahlt das weihnachtsgeld nun auf mehrere monate aus. haste die abrechnung schon einmal angeschaut, ob dort etwas mehr druff ist
freundin von mir bekommt dieses jahr ihr 13. in drei monaten aufgeteilt. a) damit sie mehr übrig hat und b) das sie nicht in eine andere klasse rutscht.

aber du musst unaufgefordert auf diese einzahlung aufmerksam machen

gruss
marlene

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