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filesharing, was ist legal?





Frage

hallo. ich wills jetzt doch mal wissen. was ist legal am filesharing? wo finde ich verbindliche links, die mir auskunft über die rechtliche lage geben? ich finde einfach nichts im internet. und wenn es komplett illegal ist, machen sich dann die softwareanbieter z.b. morpheus nicht auch strafbar? warum sollten sie dann sowas anbieten? ich check das alles noch nicht. danke gruß. unwissende anita

Antwort 1 von xpuser.

solange du nur legale dateien lädtst, ist es legal.

Antwort 2 von semi

@Anita
Hey gerade der gleiche Gedanke ging mir durch den Kopf :-)
Ich frage mich, wie es mit Videostreams ist und ob das On-the-fly-Speichern von Videostrams ausdrücklich im Gesetzestext erwähnt/verboten wird.

Weiß es jemand?

Antwort 3 von xpuser.

wird ein kopierschutz umgangen?
stammen die daten offentsichlich aus illegalen quellen?
beispiel: einer "knackt" eine dvd/cd und stellt sie zum dl bereit.

dann illegal, alldieweil bei den meisten (allen?) filesharingsystemen von einem sauger auch ein dl angeboten wird. die mi/vi wird schon aufpassen ;)

Antwort 4 von semi

Eigentlich nicht. Kein Kazaa, eDonkey oder sonstiges Filesharing-Programm.
Es gibt u.a. Das Webradio und auch zahlreiche Video-Streaming-Server bei denen es kaum nachvollziehbar ist, ob diese legal sind oder nicht.
z.B. finde ich das Video "Dido - White Flag" über "Yahoo! Broadcast Services". Sind die illegal oder was?

Es ist mir klar, dass es nich im Sinne des Interpreten ist, dass seine Musik, in welcher Form auch immer, verbreitet wird ohne das Geld fliesst.

Was meint Ihr dazu?

Antwort 5 von Thomas

Antwort 6 von H_B

Hier die Auffassung der Firma Tobit Software, Hersteller der ClipInc - Software (Auszug aus deren Homepage http://www.clipinc.de/html/ ):

"Aus irgendwelchen historischen Gründen gibt es einige Radioprogramme, die sich durch Rundfunkgebühren und Werbeeinnahmen finanzieren und andere, die ausschließlich über Werbung finanziert werden. Inhaltliche Unterschiede sind kaum auszumachen. Das ist nicht leicht zu verstehen, aber auch nicht wirklich wichtig. Wichtig ist, dass Sie auf irgendeine Weise dafür bezahlen.

Die Aufzeichnung eines Radioprogramms für die eigene Nutzung ist erlaubt. Diese private Kopie wird von der Musikindustrie geduldet, freilich nicht, ohne an anderer Stelle einen Ausgleich zu bekommen. So sind im Preis von Datenträgern wie Audio-Kassetten, CD- oder auch DVD-Rohlingen feste Abgaben enthalten, die über die "Zentralstelle für private Überspielungsrechte" (ZPÜ) eingetrieben und auf irgendeine Weise an die Künstler abgeführt werden. Nicht nur für die Medien werden Gebühren verlangt: Auch auf Geräten wie Audio-Rekordern, CD- oder DVD-Brennern liegt eine zum Teil erhebliche Abgabe, mit der Künstler für den "wirtschaftlichen Verlust entschädigt werden, der durch erlaubte Privatkopien entsteht" (Zitat ZPÜ)."

Gruß,

Harald

Antwort 7 von semi

Ich kenne einen, der in einem Laden arbeitet (Obst und Gemüse etc.) Er hatte dort ein Radio und hörte manchmal Musik, wenn nichts los war.
Eines Tages kamen da irgendwelche "Man in Black" von GEZ und meinten er müsse das Radio entweder aus dem Laden entfernen oder irgendwelche Gebühren für das Abspielen in der Öffentlichkeit zu entrichten.
Er hat sie zu Teufel gejagt, trotzdem auf das Radio im Laden verzichtet.

Klartext: Das ganze kann keine Sau mehr nachvollziehen. Es sei dann, dass es ein neuer Trend ist, Obstläden in Diskotheken umzufunktionieren :)

Gruß,
Michael

Antwort 8 von Thomas

semi:
Wenn die Kunden das Radio hören können, muss er zahlen. Ist schon länger so. Vor einiger Zeit kam ein große Reportage auf einem werbefinanzierten Privatsender darüber.

Gruß

Thomas

PS: nein, ich hab jetzt nicht absichtlich darauf hingewiesen, dass es sich um einen werbefinanzierten Privatsender handelt, der nichts von unseren Zwangsabgaben an die öffentlich rechtlichen hat. *g*

Antwort 9 von Thomas

Antwort 10 von semi

Zitat:
...Verbindungstür zum Laden stehe jedoch meistens offen. Also sei die Wiedergabe der Musiksendungen für einen nicht abgegrenzten Kreis von Personen bestimmt...
Einfach verrückt. Meinst Du nicht auch?

Antwort 11 von Thomas

klar dass die dann mehr zahlen müssen, schließlich ist es so dann eine öffentliche Vorführung, wo auch immer da der Unterschied liegen mag. Schließlich bezahlt (fast)jeder diese Gebühren. Ich würde zu gern wissen wieviel von dieser Kohle wirklich an die Künstler geht.
Da fragt man sich doch, was mit den Leuten ist die in ihrem Auto sehr laut Musik hören, so dass man sie am Ende der Straße noch hören kann...

Gruß

Thomas

Antwort 12 von ono

die kohle geht dann an die künstler , wenn diese inhaber der rechte sind , also sämtlicher urheber - , vervielfältigungs- und diverser anderer rechte / internet ) , und die künstler sind dank platten- oder produktionsvertrags meist nicht inhaber dieser rechte , sondern bestenfalls "pauschal" abgegolten .

so sachen wie verrechnung mit produktions- und marketingkosten seien hier mal weggelassen ...

schade eigentlich . ( aber nur für die künstler )

übrigends : es gibt auch wenige ausnahmen , mit eigenen labels und so . die werden aber im supermarkt - aus bestimten gründen - nicht vermarktet oder gespielt ...

Antwort 13 von Lutz1965

Moin semi,

da hatte Dein Bekannter aber noch Glück, das er nicht nachzahlen mußte.

Normal ist, wenn z. B. Musik hören können, dann ist eine Gebühr an die Gema fällig.

Ein Bekannter hatte das auch vor einiger Zeit. Hatte Radio im Hindergrund laufen (hat so einen kleinen Lottoladen).

Auf einmal bekam er Post von der GEMA, über ca. 400 Euro.

Er wollte gegen angehen, hätte aber nichts gebracht, sagte sein Anwalt.

Aber er nachgefragt, wie sie es denn rausbekommen haben....

Der Mitarbeiter GEZ/GEMA war 2x im Laden und Lotto gespielt und jedes mal Musik gehört. Also war es öffentlich.

Als Tipp auch noch. Auch wenn man nur ein reines Büro hat mit "nur" telefonverkehr", auch da aufpassen..Es könnte ja mal die Gema/GEZ anrufen !

Schönes Wochenende..

Antwort 14 von H_B

Da würde mich ja mal interessieren, ob das sommerliche Musikhören im Garten, beispielsweise um das penetrante Geräusch von Nachbars Rasenmäher mit "Led Zeppelin" zu übertönen, auch schon in der GEMA - Logik den Charakter einer "öffentlichen Aufführung" besitzt? ;-)

Gruß,

Harald

Antwort 15 von Lutz1965

Hallo Harald

da mußt Du jetzt unterscheiden...

Gewerblich oder Privat ?

Gewerblich mußt Du zahlen, klar.

Privat, kannst Du hören, darfst ja sogar eine Party machen.

Kannst Du aber auch auf der GEMA Seite nachlesen.

http://www.gema.de/home.shtml

Gruss

Lutz

Antwort 16 von Anita

erstmal vielen dank euch allen zum versuch, licht ins dunkel zu bringen.
tja, eine richtig klare antwort habe ich schriftlich im internet noch nicht gefunden. auch der obige link führte mich nur zum thema der musik im gewerbebetrieb.
nochmals meine bitte an alle, die quellen kennen. es würde mich wirklich interessieren. und außerdem: warum gibt es keine hinweise auf ggf. vorhandene illegalität? woher wissen? sicher, unwissenheit schützt vor strafe nicht. auch gibt es doch sicher schon amerikanische gerichtsentscheide. gelten die für uns? wie kann sich der user schützen??!!!!! wer trägt die verantwortung dafür, daß die user informiert sind? die gema erzählt sicher vieles, aber einiges wird nicht zwingend sein. fragen über fragen...
gruß

Antwort 17 von Anita

@xpuser
was heißt mi/vi?
danke.

Antwort 18 von xpuser.

M usik I ndustrie / V ideo I ndustrie
;)

Antwort 19 von Anita

okay, hier gibt es einige hinweise, also gesetzestexte:
http://www.gema.de/urheberrecht/
ich finde es schade, daß gesetzestexte immer so in hieroglyphen geschrieben sind. bei der verantwortung, die man schon trägt, wenn man unwissendlich dagegen verstößt. ich will mal sehen, ob ich davon was kapiere.
gr

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